Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
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Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
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Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin online unter termine.holzgerlingen.de oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme der Stadt Holzgerlingen.
Mit diesem Programm unterstützt die Stadt Holzgerlingen den Bau von
Solaranlagen sowohl zur Warmwasserbereitung als auch zur
Heizungsunterstützung und leistet damit einen Beitrag, die
CO2-Emmissionen zu reduzieren. Wenn durch diese Initiative etwa 100
Anlagen neu gebaut werden, ergibt dies eine Minderung des CO2- Ausstoßes
um rund 200.000 kg pro Jahr, also ein praktisches Beispiel für aktiven
Klimaschutz. Für die Bezuschussung der genannten Maßnahmen stehen
insgesamt 45.000 € bereit. Davon stammen 25.000 € aus dem städtischen
Haushalt, 20.000 € steuert die Fa. Vario-Systemtechnik bei.
Anträge sind an der Zentrale des Rathauses erhältlich. Antragsberechtigt sind
Grundstückseigentümer und Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers), die
mit der Modernisierungsmaßnahme noch nicht begonnen haben. Gefördert
werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit 150,00 € und
Anlagen zur Heizungsunterstützung mit 300,00 € je Anlage. Als Beginn
zählt die Vergabe des Auftrags. Der Antrag ist zusammen mit einer
Lageplankopie sowie einem Angebot für die Anlage bei der Stadtkämmerei
einzureichen. Eine Förderung erfolgt, solange Mittel hierfür noch zur
Verfügung stehen. Die Stadt erteilt über die Zuschussbewilligung einen
schriftlichen Bescheid. Danach kann der Herstellungs- bzw. Lieferauftrag
vergeben werden.
Die Stadt Holzgerlingen wurde mit dem Gebiet „Stadtmitte West II“ in das Sanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm können kommunale und private Vorhaben im Sanierungsgebiet gefördert
werden.
Nutzen Sie die Chancen und Möglichkeiten des Landessanierungsprogramms. Mit der Modernisierung Ihres Gebäudes können Sie nicht nur Ihre Wohnqualität verbessern, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zur Aufwertung des Wohnumfeldes. Über Ihre Teilnahme, Mitarbeit und Anregungen freuen wir uns.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Gefördert werden Neupflanzungen von großkronigen halb- und hochstämmigen Apfelbäumen, Birnbäumen, Süßkirschenbäumen, Zwetschgenbäumen, Pflaumenbäumen und Mirabellenbäumen auf Grundstücken (im Außenbereich i.S. des Baugesetzbuches) der Gemarkung Holzgerlingen.
Es sind robuste, standortgerechte Sorten zu pflanzen (nicht robust sind: Gala, Golden Delicious, Arlet, Rubinette, Jonagold, Braeburn). Hierbei sollten auch verstärkt alte, lokal typische oder gefährdete Sorten zur Verwendung kommen. Förderziel ist der Erhalt des noch vorhandenen Streuobstbestandes sowie die Verjüngung des Bestandes durch Nach- und Neupflanzungen von großkronigen halb- oder hochstämmigen Obstbäumen auf der Gemarkung Holzgerlingen. Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie hier:
Die Stadt hat bereits vor einigen Jahren Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen rund um die Ergebnisse des Biodiversitätschecks Holzgerlingen für die Landwirtschaft beschlossen. Nach dieser Richtlinie erhalten Landwirte für das Anlegen und Unterhalten von Lerchenfenster, Buntbrachen und/oder Blühquadrate pauschale Vergütungen.
Sachgebietsleitung Steuern & Haushalt
A.1-52
Tel.: (07031) 6808-302
Fax: (07031) 6808-99302
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