Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
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Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme der Stadt Holzgerlingen.
Um die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen im privaten Wohnbereich in Holzgerlingen voranzutreiben, bietet die Stadt Holzgerlingen bereits seit dem Jahr 2002 Förderprogramme zur erneuerbaren Energieerzeugung an.
Aktuelle Fördermaßnahmen:
1. Steckerfertige PV-Anlagen
Gefördert wird der Kauf bzw. die Erstinstallation von steckerfertigen PV-Anlagen* gemäß den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit einem Zuschuss von 30% (max. 200 €). Inhaber eines Familien- und Sozialpass erhalten einen Zuschuss von 75% (max. 500 €).
*Als steckerfertige PV-Anlagen werden u.a. Balkonkraftwerke oder Solartische, z.B. der Solartisch der Holzgerlinger Schreinerei Ruzicka Teamwerkstatt verstanden.
Sie haben Interesse an einem Balkonkraftwerk?
Gerne können Sie sich an Herrn Marcus Bauer wenden. Im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement bietet er an, Sie zu Kauf und Installation kostenlos zu beraten.
2. Solarthermische Anlagen
Gefördert wird die Erstinstallation von solarthermischen Anlagen mit einem Förderzuschuss von 150 € für Anlagen zur Brauchwassererwärmung. Anlagen zur Heizungsunterstützung oder Kombinationsanlagen werden mit 300 € bezuschusst. Antragsberechtigt sind alle Holzgerlinger Einwohner:Innen.
Anträge auf Förderung können vor oder nach Kauf und Installation gestellt werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Antragsstellung nach Kauf nur im Jahr der Rechnungsstellung möglich ist.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Die Stadt Holzgerlingen wurde mit dem Gebiet „Stadtmitte West II“ in das Sanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm können kommunale und private Vorhaben im Sanierungsgebiet gefördert
werden.
Nutzen Sie die Chancen und Möglichkeiten des Landessanierungsprogramms. Mit der Modernisierung Ihres Gebäudes können Sie nicht nur Ihre Wohnqualität verbessern, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zur Aufwertung des Wohnumfeldes. Über Ihre Teilnahme, Mitarbeit und Anregungen freuen wir uns.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Gefördert werden Neupflanzungen von großkronigen halb- und hochstämmigen Apfelbäumen, Birnbäumen, Süßkirschenbäumen, Zwetschgenbäumen, Pflaumenbäumen und Mirabellenbäumen auf Grundstücken (im Außenbereich i.S. des Baugesetzbuches) der Gemarkung Holzgerlingen.
Es sind robuste, standortgerechte Sorten zu pflanzen (nicht robust sind: Gala, Golden Delicious, Arlet, Rubinette, Jonagold, Braeburn). Hierbei sollten auch verstärkt alte, lokal typische oder gefährdete Sorten zur Verwendung kommen. Förderziel ist der Erhalt des noch vorhandenen Streuobstbestandes sowie die Verjüngung des Bestandes durch Nach- und Neupflanzungen von großkronigen halb- oder hochstämmigen Obstbäumen auf der Gemarkung Holzgerlingen. Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie hier:
Die Stadt hat bereits vor einigen Jahren Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen rund um die Ergebnisse des Biodiversitätschecks Holzgerlingen für die Landwirtschaft beschlossen. Nach dieser Richtlinie erhalten Landwirte für das Anlegen und Unterhalten von Lerchenfenster, Buntbrachen und/oder Blühquadrate pauschale Vergütungen.
Sachgebietsleitung Steuern & Haushalt
A.1-52
Tel.: (07031) 6808-302
Fax: (07031) 6808-99302
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