Grünflächenpatenschaft
Sie sind an einer Grünflächenpatenschaft in Holzgerlingen interessiert? Die Stadt Holzgerlingen freut sich über ehrenamtliche Unterstützung zur Verschönerung und Pflege von öffentlichen Grünflächen und Beeten. Als Grünflächenpatin oder -pate können Sie ein Stück Natur vor Ihrer Haustür pflegen und damit auch einen verantwortungsvollen Beitrag zur Verbesserung der Umwelt und des Klimas sowie der Biodiversität in der Stadt beitragen. Positiver Nebeneffekt: Dank Ihres Engagements können sich unsere städtischen Gärtnerinnen und Gärtner intensiver um andere Flächen kümmern.
Auf welche Art und in welchem Umfang Sie als Patin oder Pate tätig werden, hängt von der jeweiligen Grünfläche und Ihrem persönlichen Einsatz ab. Bitte beachten Sie, dass vor einer Neugestaltung oder einer größeren Umgestaltung eine Abstimmung mit der Stadt Holzgerlingen zwingend erforderlich ist.
Nachfolgend ein Beispiel einer erfolgreichen Grünflächenpflegepatenschaft mit entsprechendem Vorher-Nachher-Bildvergleich:
Was gilt es für eine Grünflächenpatenschaft zu beachten?
Mit der Patenschaft übernehmen Sie die Pflege für ein öffentliches Beet, womit die folgenden Aufgaben verbunden sind:
Bepflanzung
- Vorhandene Bepflanzungen können mit Stauden, Gräsern und Blumenzwiebeln, Rosen oder niedrigen Laubsträuchern ergänzt werden.
- Nach Möglichkeit sollte auf eine jahreszeitliche Bepflanzungen mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblühern geachtet werden. Wünschenswert ist die Etablierung von Bienen-/Insektennährpflanzen.
- Im Bereich von Sichtdreiecken darf die Höhe der ausgewachsenen Bepflanzung max. 80 cm betragen, damit Straßen, Plätze und Gehwege von allen Seiten aus gut eingesehen werden können und am Straßenverkehr teilnehmende Personen frühzeitig bemerkt werden.
Bodenarbeiten
- Die Pflanzfläche darf mit Erde oder Mutterboden maximal bis zur Höhe des angrenzenden Verkehrsbelages aufgetragen werden.
- Zur Sicherstellung der Wasser- und Luftdurchlässigkeit sollte die oberste Bodenschicht gelockert werden. Im Bereich von Baumwurzeln darf die Lockerung nur flach im oberen Bereich erfolgen. Baumwurzeln dürfen hierbei nicht beschädigt werden.
Wässern bei Trockenheit und Hitze
- Bäume benötigen in den ersten circa acht Jahren nach dem Pflanzen in Trockenzeiten und bei Hitze je nach Alter des Baumes etwa alle sechs Tage 100 bis 150 Liter sauberes, klares Wasser.
- Bodendecker, Stauden, Gräser und Sträucher benötigen circa 10 bis 20 Liter pro Quadratmeter.
- Eine darüberhinausgehende Wässerung ist nicht zielführend, da die Feinwurzeln, welche zur Wasseraufnahme zuständig sind, nicht mehr aufnahmefähig sind.
Pflege
- Regelmäßiges Kontrollieren der Fläche
- Entfernen von Wildkrautaufwuchs, Baumsämlingen und verblühten und abgestorbenen Pflanzenteilen.
- Staudenrückschnitte im Herbst oder im Frühjahr vor dem Austrieb und eventuell im Sommer (je nach Art)
- Mähen von Rasen, falls vorhanden
- Entfernen von Laub
- Entfernen von Unrat/Abfällen
Schadensmeldung
- Bei Feststellung von Schäden durch Krankheits- oder Schädlingsbefall bitten wir Sie, diese an die Stadt Holzgerlingen zu melden.
Folgende Maßnahmen sind im Zuge der Pflegepatenschaft nicht erlaubt:
Bepflanzung und Pflege
- Die Pflanzung von Bäumen, standortfremden oder exotischen Gehölzen, Koniferen und Giftpflanzen ist nicht erlaubt.
- Um Bäume darf im Abstand von 25-30 cm zur Stammaußenkante keine Bepflanzung vorgenommen werden. Bei Baumkontrollen ist die Begutachtung des Wurzelhalses auf Schädlings- oder Pilzbefall sowie Stamm-Morschungen sicherzustellen. Kletterpflanzen und Efeu dürfen ebenfalls nicht an Bäume gepflanzt werden.
Chemische Pflanzenschutzmittel und Dünger
- Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln (Fungizide, Herbizide, Pestizide) und Depotdüngern ist nicht zulässig.
Verkehrssicherheit
- Bitte achten Sie darauf, dass im Bereich von Sichtdreiecken die Höhe der ausgewachsenen Bepflanzung max. 80 cm betragen darf. Straßen, Plätze und Gehwege müssen von allen Seiten aus gut eingesehen werden können und am Straßenverkehr teilnehmende Personen frühzeitig bemerkt werden.
- Bitte achten Sie darauf, dass der Bewuchs nicht in den Straßenraum und in die Geh- und Radwege hineinragen. Die Einsicht in den fließenden Straßenverkehr ist jederzeit freizuhalten!
- Baumbeete und Grünflächen dürfen nicht durch Zäune, Ketten, Spanndrähte oder ähnliches umzäunt oder anderweitig eingefasst werden. Hierdurch wird die Verkehrssicherheit nachhaltig gefährdet, es entstehen Stolper- und Verletzungsgefahren für Passant*innen und Radfahrende.
Baumpflegerische Maßnahmen
- Baumpflegerische Maßnahmen, (Schnittmaßnahmen, Behandlung von Schäden, Krankheiten und Schädlingen,...) liegen in der Verantwortung der Stadt Holzgerlingen und dürfen im Rahmen der Patenschaft nicht eigenständig vorgenommen werden.
- Stammfüße von Bäumen dürfen nicht mit Erde aufgefüllt werden, da hierdurch die Wurzelatmung eingeschränkt und die Fäulnis am Wurzelhals begünstigt wird.
- Baumwurzeln dürfen im Zuge der Bodenarbeiten nicht beschädigt werden. Die den Baum mit Wasser und Nährstoffen versorgenden Feinwurzeln befinden sich bei Jungbäumen im oberen Wurzelbereich, so dass jegliche Eingriffe dort das Wachstum und die Vitalität des Baumes beeinträchtigen. Bei alten Bäumen befinden sich im oberen Wurzelbereich statisch wirksame Wurzeln, so dass Eingriffe die Standsicherheit des Baumes gefährden können.
Bauliche Veränderung
- Bauliche Gegenstände wie z.B. Bänke, Gabionen, Komposteinrichtungen oder große Pflanzgefäße dürfen auf oder neben den Grün- oder Baumbeeten nicht installiert werden.
- Das Aufbringen von losen Steinen oder sonstigen Gegenständen ist auf den Beeten nicht gestattet.
- In und an Bäumen dürfen keine Gegenstände aufgehängt oder befestigt werden. Auch das Patenschaftsschild darf nicht am Baum befestigt werden.
Bei der Bepflanzung sind einheimische und standorttypische Pflanzenarten zu bevorzugen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist im Bereich von Sichtdreiecken auf eine Wuchshöhe der Pflanzen von max. 80 cm zu achten. Die Sicht von Verkehrsteilnehmern darf durch die Pflanzen nicht eingeschränkt werden.
Falls Sie Interesse an einer Grünflächenpflegepatenschaft haben, wenden Sie sich bitte an:
Klimaschutzmanager
N.1-44
Tel.: (07031) 6808-104
Fax: (07031) 6808-99104