Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
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Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Die neuen Bodenrichtwerte für die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte (Stichtag 01.01.2022) sind ab dem 11.07.2022 auf dem Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) zur Einsicht bereitgestellt.
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Nach einer öffentlichen Bekanntmachung, wird die Finanzverwaltung Baden-Württemberg zum 01.01.2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) den Grundsteuerwert für Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu feststellen.
Die Umsetzung des Landesgrundsteuergesetzes erfordert deshalb eine umfassende Neubewertung aller wirtschaftlichen Einheiten.
Für die Feststellung der Grundsteuerwerte wurden von den Gutachterausschüssen die Bodenrichtwerte nach dem Landesgrundsteuergesetz bis zum 30.06.2022 für den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 neu festgestellt. Diese Werte werden für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 angewendet.
Die neuen Bodenrichtwerte sind auf dem Bodenrichtwert-Informationssystem für Baden-Württemberg verfügbar.
Gutachterausschuss der Stadt Holzgerlingen
Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom zuständigen Gutachteraus schuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der lmmobilienwertermittlungs verordnung ermittelt. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und am 18.05.2022 vom Gutachterausschuss der Stadt Holzgerlingen beschlossen.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit einer vom Bodenrichtwertgrundstück abweichenden Art der Nutzung oder Qualität, wie zum Beispiel Grünflächen, Waldflächen, Wasserflächen, Verkehrsflächen und Gemeinbedarfsflächen, können Bestandteil der Bodenrichtwertzone sein; der dort angegebene Bodenrichtwert gilt nicht für diese Grundstücke (§ 15 Abs. 2 lmmoWertV). Zur Ableitung des Bodenrichtwerts für solche Flächen kann eine Bodenrichtwertzone mit entsprechenden Grundstücks merkmalen zum Vergleich herangezogen werden.
Der Bodenrichtwert wird mit seiner Begrenzungslinie (Bodenrichtwertzone) dargestellt. Der Bodenrichtwertzone sind Zonennummern zugeordnet.
Gutachterausschuss der Stadt Holzgerlingen
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit einer vom Bodenrichtwertgrundstück abweichenden Art der Nutzung oder Qualität, wie zum Beispiel Grünflächen, Waldflächen, Wasserflächen, Verkehrsflächen und Gemeinbedarfsflächen, können Bestandteil der Bodenrichtwertzone sein; der dort angegebene Bodenrichtwert gilt nicht für diese Grundstücke (§ 15 Abs. 2 lmmoWertV). Zur Ableitung des Bodenrichtwerts für solche Flächen kann eine Bodenrichtwertzone mit entsprechenden Grundstücks merkmalen zum Vergleich herangezogen werden.
Der Bodenrichtwert wird mit seiner Begrenzungslinie (Bodenrichtwertzone) dargestellt. Der Bodenrichtwertzone sind Zonennummern zugeordnet.
Ausführliche Information zur Grundsteuerreform finden Sie auf
www.grundsteuer-bw.de
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