Stadt Holzgerlingen
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Wahlen

Das Wahlrecht ist eine der tragenden Säulen der Demokratie. In der Bundesrepublik Deutschland finden alle Wahlen nach den gleichen Grundsätzen statt: Sie sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.

Die nächsten Wahlen in Holzgerlingen stehen im Jahr 2025 an. Es findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, sowie die Wahl des Bürgermeisters statt.

Bundestagswahl 2025

Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes gestellt. Die Mehrheit der Abgeordneten verweigerte dem Kanzler erwartungsgemäß das Vertrauen. Damit ist der Weg frei für die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen. 

Der Bundespräsident Dr. Frank‐Walter Steinmeier hat auf Vorschlag des Bundeskanzlers am Freitag, den 27. Dezember 2024 den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst. Die vorgezogenen Neuwahl wurde durch den Bundespräsidenten auf Sonntag, den 23. Februar 2025 festgesetzt.

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 wählen nun die rund 9.500 wahlberechtigten Holzgerlingerinnen und Holzgerlinger den 21. Deutschen Bundestag. Sie entscheiden daher mit über die Besetzung der 630 Sitze im Deutschen Bundestag.

Wahltag

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 im Zeitraum von 08:00 bis 18:00 Uhr statt.

Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Wollen Auslandsdeutsche an einer Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie hierfür einen schriftlichen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl an das Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Wahlberechtigte, die ihren Antrag aufgrund einer früheren Wohnung oder eines früheren gewöhnlichen Aufenthalts in Holzgerlingen stellen, schicken ihren Antrag per E‐Mail an buergeramt@holzgerlingen.de oder postalisch an:

Stadtverwaltung Holzgerlingen
Bürgeramt
Böblinger Str. 5-7
71088 Holzgerlingen

Ehemalige Holzgerlingerinnen und Holzgerlinger, die aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, senden ihren Antrag im Original an die oben genannte Postanschrift. Eine Antragstellung per E‐Mail ist für diese Gruppe nicht zulässig. Beispiele für die Wahlberechtigung in diesem Fall finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Amtliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl

Briefwahl

Sie möchten bei der nächsten Wahl Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Hier finden Sie allgemeine Informationen, ab wann Sie in Holzgerlingen Briefwahlunterlagen beantragen können. Oder wie Sie bei der Antragstellung gleich vor Ort wählen können.

Wer kann in Holzgerlingen Briefwahl beantragen?

Wahlberechtigte, die in das Holzgerlinger Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie beim Bürgeramt Holzgerlingen rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.

Ab wann kann man Briefwahl beantragen?

Etwa fünf Wochen vor einer Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen versendet.

Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet oder per Post stellen. Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E‐Mail an buergeramt@holzgerlingen.de möglich. In diesem Fall müssen Sie neben dem Familiennamen, Vornamen und der Wohnschrift in Holzgerlingen auch Ihr Geburtsdatum angeben.

Durch den vorzeitigen Wahltermin für den 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, werden die Wahlbenachrichtigungen ab Mitte Januar zugestellt. Über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss wird dann spätestens am 30. Januar 2025 entschieden und die Stimmzettel werden voraussichtlich ab dem 7. Februar 2025 der Stadt Holzgerlingen vorliegen.

Erst nach der Lieferung der Stimmzettel können die Briefwahlunterlagen versendet werden, bzw. kann vor Ort im Bürgeramt gewählt werden.

Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie auf unterschiedliche Weise erhalten: 

  • über ein Online‐Formular beantragen, (bis Mittwoch, 19.02.2025, 11:00 Uhr möglich)
  • schriftlich per Post, Fax oder E‐Mail anfordern, 
  • persönlich in unserem Wahlbüro im Bürgeramt abholen und dann auch direkt vor Ort wählen

Anträge über das Telefon sind nicht möglich. 

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.

Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?

Die Teilnahme an einer Wahl per Briefwahl ist grundsätzlich auch aus dem Ausland möglich (siehe Deutsche im Ausland).

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 erhalten Sie auf den Internetseiten der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

 

Bürgeramt

Böblinger Straße 5-7
71088  Holzgerlingen

Tel.: (07031) 6808-170

Montag - Freitag:
08.00 bis 12.15 Uhr
Dienstag:
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
14.00 bis 18.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin im Bürgeramt gleich bequem online unter termine.holzgerlingen.de oder telefonisch über die Telefonzentrale der Stadt Holzgerlingen.

Wahlleiter

Jan Stäbler

Jan Stäbler

Hauptamtsleiter
N.1-32

Tel.: (07031) 6808-120
Fax: (07031) 6808-99120

Hier finden Sie die amtlichen Wahlergebnisse der letzten Wahlen:

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.