Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Bürgermeisterwahl 2017

Wahlberechtigte10.052
Wähler5.207
gültige Stimmzettel5.195
ungültige Stimmzettel12
StimmenProzent
Delakos, Ioannis3.40365,51
Krauß, Rolf320,62
Klausner, Achim1.71933,09
Miller, Fridi170,33
Marks, Jan150,29
Sonstige:90,17

Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern
Öffentliche Bewerbervorstellung
Wahlberechtigung
Wahlbenachrichtigung
Wahlbezirke der Stadt
Briefwahl
Stimmabgabe im Wahlraum
Briefwahlunterlagen elektronisch beantragen
Amtliche Bekanntmachungen

Bürgermeisterwahl 2017 in Holzgerlingen - Nachfolgerin/Nachfolger von Bürgermeister Wilfried Dölker gesucht!

Am 3. Dezember 2017 sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger (einschließlich der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union) in Holzgerlingen aufgerufen, ihre(n) neue(n) Bürgermeister/Bürgermeisterin zu wählen.

Stellenausschreibung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters

 

 

Sitzung des Gemeindewahlausschuss zur Zulassung von Bewerbungen

Die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt in der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montag, 6. November 2017 um 18:30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Holzgerlingen. Zu dieser Sitzung hat jedermann Zutritt.

 

 

Öffentliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber

Die Bewerberinnen und Bewerber um das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin in Holzgerlingen stellen sich in einer öffentlichen Versammlung vor. Die persönliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber findet am Donnerstag, 23.11.2017 in der Stadthalle statt. Versammlungsleiter ist Herr Bürgermeister Wilfried Dölker.

 

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und am Wahltag

  1. das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  2. seit mindestens drei Monaten in Holzgerlingen wohnt oder Rückkehrer ist und
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,

  1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
  2. wem zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten eine Betreuerin/ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis der Betreuerin/des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.

Wer das Bürgerrecht in Holzgerlingen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in Holzgerlingen zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger/Bürgerin.

Diese so genannten Rückkehrer müssen bis spätestens 12. November 2017 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis im Bürgeramt Holzgerlingen stellen.

 

 

Wahlbenachrichtigung

In der Wahlbenachrichtigung, die Sie bis zum 12. November 2017 erhalten, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Ohne Wahlschein können Sie nur dort Ihre Stimme abgeben. Am 3. Dezember 2017 sind die Wahlräume von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Bei der Wahl im Wahllokal können Sie Ihren Stimmzettel in einer Wahlkabine kennzeichnen und in die Wahlurne stecken.

Wichtiger Hinweis: Wenn erforderlich, kann man in einem anderen, geeigneten Wahlbezirk in der Stadt oder per Briefwahl wählen. Hierzu müssen Sie rechtzeitig einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.

 

 

Wahlbezirke der Stadt

Wahlbezirk Wahlraum Adresse barrierefrei
001-01 Kinderkrippe Taubenäcker Tübinger Straße 107-109 ja
001-02 Kindergarten Stäuchle Im Stäuchle 4 nein
001-03 Rathaus Erdgeschoss Böblinger Straße 7 ja
001-04 Kindertagesstätte Lilienstraße Lilienstraße 22 ja
001-05 Kindergarten Wengertsteige Wengersteige 68 nein
001-06 Kindergarten Achalmstraße Achalmstraße 45 nein
001-07 Kinderhaus Franziska-von-Hohenheim Crystal-Lake-Straße 2-4 ja 

 

 

 

Erteilung von Wahlscheinen, Ausgabe von Briefwahlunterlagen

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies können Sie mündlich im Bürgeramt, schriftlich, indem Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückschicken oder gleich hier mit unserem Online-Formular. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bei persönlicher Vorsprache können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, den 1. Dezember 2017, 18.00 Uhr, im Bürgeramt beantragt und dem/der Wahlberechtigen bzw. Bevollmächtigten ausgehändigt werden.

Wenn Sie glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht bei Ihnen eingegangen ist, kann Ihnen zusätzlich am Samstag, den 2. Dezember 2017 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus Holzgerlingen, Zimmer 12, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Für Wahlberechtigte, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, besteht am Samstag, dem 2. Dezember 2017 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr ebenfalls die Möglichkeit, einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen zu beantragen und ggf. durch eine/n Bevollmächtigte/n abholen zu lassen. Am Wahlsonntag, 3. Dezember 2017 ist dies im Rathaus Holzgerlingen darüber hinaus noch bis 15.00 Uhr möglich. Dasselbe gilt für Wahlberechtigte, die nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, bei Vorliegen besonderer rechtlicher Voraussetzungen.

Briefwahlunterlagen können für andere Wahlberechtigte nur beantragt werden, wenn hierfür deren schriftliche Vollmacht vorliegt. Diese Vollmacht kann derzeit in elektronischer Form noch nicht rechtsgültig erteilt werden. Daher kann der Online-Antrag nur für die eigene Person gestellt werden.

Den roten Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem Wahlschein (mit der unterschriebenen Erklärung an Eides statt) müssen Sie so rechtzeitig absenden oder abgeben, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Rathaus Holzgerlingen eingeht.

 

 

Stimmabgabe im Wahlraum

Zur Wahl im Wahllokal müssen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass/Identitätsausweis mitbringen. Beim Betreten des Wahlraums erhalten Sie den amtlichen Stimmzettel. Den Stimmzettel müssen Sie in einer Wahlkabine im Wahlraum kennzeichnen. Bei Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wird ohne Stimmzettelumschlag gewählt.

 

 

Briefwahlunterlagen elektronisch beantragen

Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 3. Dezember 2017 haben Sie wieder die Möglichkeit, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen. Gleichzeitig können Sie die Briefwahlunterlagen auch für eine eventuell notwendig werdende Neuwahl beantragen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine sichere, verschlüsselte SSL-Verbindung. Bitte füllen Sie den elektronischen Antrag bis spätestens Donnerstag, den 30. November 2017 aus. Nur dann können wir eine rechtzeitige Postzustellung der Briefwahlunterlagen sicherstellen.

In unserem elektronischen Antragsformular werden verschiedene Angaben abgefragt. Zum Ausfüllen brauchen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung.

  1. Ihr Vorname, Name, Anschrift und Geburtsdatum
  2. Ihre Wahlbezirksnummer: Die Wahlbezirksnummer können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen, die jede/jeder Wahlberechtigte erhält, die/der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlbezirksnummer ist rechts oben auf dieser Wahlbenachrichtigung eingedruckt.
  3. Ihre Wählernummer: Auch die Wählernummer steht rechts oben auf der Wahlbenachrichtigung

Briefwahlunterlagen können für andere Wahlberechtigte nur beantragt werden, wenn hierfür deren schriftliche Vollmacht vorliegt. Diese Vollmacht kann derzeit in elektronischer Form noch nicht rechtsgültig erteilt werden. Daher kann der Online-Antrag nur für die eigene Person gestellt werden.

Nähere Auskünfte zur Antragstellung erhalten Sie im Bürgeramt

 

 

Amtliche Bekanntmachungen zur Bürgermeisterwahl

Amtliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 03.12.2017

Zulassung der Bewerberinnen / Bewerber zur Bürgermeisterwahl am 03.12.2017

Amtliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

Amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 03.. Dezember 2017 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 17.. Dezember 2017

 
 
 
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Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.