Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
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TAKKI ist ein neues Konzept im Landkreis Böblingen und heißt übersetzt: Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen. Dieses neue Konzept wurde vom Landkreis Böblingen und den Kommunen in Zusammenarbeit mit den beiden Tagespflegeelternvereinen im Landkreis Böblingen in Anlehnung an das Modell von Leinfelden Echterdingen konzipiert.
Tagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt einer Tagespflegeperson betreut wird.
Die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren nach dem TAKKI-Modell orientieren sich an den Benutzungsgebühren für die Kinderkrippen der Stadt Holzgerlingen und betragen ab dem 01.01.2023:
Beiträge für Kinder von 0 – 3 Jahren aus Familien mit
Wöchentliche Betreuungszeit | 1 Kind unter 18 Jahren | 2 Kinder unter 18 Jahren | 3 Kinder unter 18 Jahren | 4 u. mehr Kinder unter 18 Jahren |
---|---|---|---|---|
5 Stunden bis unter 10 Stunden | 125,00 € | 96,00 € | 64,00 € | 21,00 € |
10 Stunden bis unter 13 Stunden | 159,00 € | 122,00 € | 81,00 € | 27,00 € |
13 Stunden bis unter 16 Stunden | 202,00 € | 156,00 € | 103,00 € | 34,00 € |
16 Stunden bis unter 19 Stunden | 242,00 € | 186,00 € | 123,00 € | 41,00 € |
19 Stunden bis unter 22 Stunden | 285,00 € | 219,00 € | 145,00 € | 48,00 € |
22 Stunden bis unter 25 Stunden | 326,00 € | 251,00 € | 166,00 € | 55,00 € |
25 Stunden bis unter 28 Stunden | 368,00 € | 283,00 € | 188,00 € | 63,00 € |
28 Stunden bis unter 31 Stunden | 408,00 € | 314,00 € | 208,00 € | 69,00 € |
31 Stunden bis unter 34 Stunden | 510,00 € | 393,00 € | 260,00 € | 87,00 € |
34 Stunden bis unter 37 Stunden | 557,00 € | 429,00 € | 284,00 € | 95,00 € |
37 Stunden bis unter 40 Stunden | 604,00 € | 465,00 € | 308,00 € | 103,00 € |
40 Stunden bis unter 43 Stunden | 652,00 € | 502,00 € | 333,00 € | 111,00 € |
43 Stunden bis unter 46 Stunden | 698,00 € | 537,00 € | 356,00 € | 119,00 € |
über 46 Stunden | 745,00 € | 574,00 € | 380,00 € | 127,00 € |
Personen, die Interesse haben, sich als Tagespflegeperson an TAKKI zu beteiligen, wenden sich an die Tageselternvereine im Landkreis Böblingen.
Für Leonberg, Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und Teilorte sowie Weissach ist zuständig:
Tages- und Pflegemutter e.V. Leonberg
Distelfeldstr. 20
71229 Leonberg
Für Leonberg: www.tagesmuetter-leonberg.de
Für den übrigen Landkreis Böblingen:
Tages- und Pflegeeltern e.V.
Kreis Böblingen
Untere Burggasse 1
71063 Sindelfingen
Für den Kreis Böblingen: www.tupf.de
Abgebende Eltern / Personensorgeberechtigte wenden sich bei Interesse an die oben genannten Tageselternvereine, Anschrift siehe oben, oder an die Rathäuser der jeweiligen Gemeinde / Stadt im Landkreis Böblingen. Wöchentliche bzw. monatliche Sprechstunden werden vor Ort in vielen Gemeinden / Städten des Landkreises Böblingen von den Tageselternvereinen angeboten. Termine und Ort entnehmen Sie bitte den örtlichen Mitteilungsblättern.
Tagespflegepersonen, die sich an TAKKI beteiligen, erhalten das Betreuungsentgelt nach den Richtsätzen des Landkreises Böblingen, gestaffelt nach Betreuungsumfang von den Gemeinden / Städten, in der das betreute Kind wohnt. Das Pflegeverhältnis wird nicht durch die finanzielle Abwicklung der Zahlungsvorgänge belastet!
Die Tagespflegeperson bleibt auch bei TAKKI weiterhin selbstständig tätig. Die Bezahlung erfolgt durchgehend über 12 Monate. Des weiteren erhält die Tagespflegeperson von der Kommune bis zu 25 betreuungsfreie Tage (5 Wochen) und bis zu 30 Krankheitstagen (6 Wochen) den Aufwandersatz pro Kalenderjahr erstattet. Dadurch entsteht eine finanzielle Sicherheit für die Tagespflegeperson.
Die Bezahlung der Tagespflegeperson erfolgt durch die Wohnortgemeinde, in der das zu betreuende Kleinkind wohnt. Die Bezahlung erfolgt gestaffelt nach Betreuungszeiten und den aktuellen Richtsätzen des Landkreises Böblingen zur Kindertagespflege. Die Richtsätze zur Kindertagespflege sollen im Januar 2009, zu Gunsten der Tagespflegepersonen, erhöht werden. Die Bezahlung erfolgt durchgehend über 12 Monate.
Bis zum 31.Dezember 2008 ist das Betreuungsentgelt, welches die Tagespflegeperson von der Gemeinde/Stadt erhält, steuerfrei, da es sich um Gelder aus öffentlicher Hand handelt. Ab dem 01. Januar 2009 müssen dann alle Tagespflegepersonen, ob sie sich an TAKKI beteiligen oder nicht, die Einkünfte ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder und ob das Betreuungsentgelt nun von Privatzahlern oder aus öffentlicher Hand kommt.
Zunächst einmal kann vom Einkommen die Betriebskostenpauschale abgezogen werden. Diese liegt ab 2009 bei 300,- € pro vollzeitbetreuten Kind und Monat. Steuern müssen nur dann bezahlt werden, wenn das Einkommen nach Abzug der Betriebskostenpauschale die Grundfreibetragsgrenze von derzeit 636,66 € monatlich überschreitet. Bei allen Beträgen darunter fällt also gar keine Einkommensteuer an. Bei einer gemeinsamen Veranlagung mit dem Ehepartner hängt die Höhe der Einkommensteuer auch vom Einkommen des Ehepartners ab, weil beide Einkommen (nach Abzug der Betriebskostenpauschale) zusammengerechnet werden. Verheiratete Tagespflegepersonen müssen deshalb Betreuungsgeld, welches über der Betriebskostenpauschale liegt, in einer gemeinsamen Steuererklärung mit dem Ehepartner angeben.
Nein! Es fällt keine Gewerbesteuer an, weil die Kindertagespflege nach wie vor kein Gewerbe im Sinne § 6 Gewerbeordnung (GewO) darstellt.
Bis Ende 2008 sind Tagespflegepersonen entweder über den Ehepartner familienversichert oder als Selbstständige freiwillig krankenversichert. Für die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung gilt im Jahr 2008 eine Einkommensgrenze von 355,- € monatlich. Wer aus der Familienversicherung fällt, da die Einkünfte 355,- € monatlich überschreiten, muss derzeit einen Beitragssatz von derzeit ca. 130,- € an die Krankenkasse als freiwillig Versicherter entrichten, dieser Mindestbeitrag gilt bis zu einem Einkommen von 828,- € im Monat.
Ab 2009 übernimmt der öffentliche Träger für Jugendhilfe hälftig die Beiträge zur Krankenversicherung, wenn die Tagespflegeperson aus der Familienversicherung fällt, d.h. konkret muss die Tagespflegeperson also monatlich etwa 70,- € bis 80,- € für Krankenversicherung aufbringen. Diese Regelung gilt ab 2009 bis zum Ende der Ausbauphase der Kinderbetreuung für unter dreijährige Kinder, also bis zum Jahr 2013.
Das kommt auf die Einkünfte der Tagespflegeperson an. Wenn die Einkünfte nach Abzug der Betriebskostenpauschale (pro Kind und Monat) 400,- € überschreiten, sind Tagesmütter und -väter rentenversicherungspflichtig. Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung liegt derzeit bei 19,9%. Wenn durch einen Wechsel in den Betreuungsverhältnissen die Einkünfte im Jahresdurchschnitt unter 400,- € fallen, ist die Tagespflegeperson nicht mehr Rentenversicherungspflichtig und sollte ihre Situation mit der Beratungsstelle für Tagespflegepersonen abklären.
ACHTUNG:
Schon ab der Zahlung des Mindestsatzes von 79,80 € monatlich werden Rentenansprüche erworben.
Tagespflegepersonen müssen zunächst einmal die vollen Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung einbezahlen, sie bekommen aber die Hälfte wieder von der Kommune erstattet. Die Erstattung ist bereits in die Entgeltrichtsätze eingearbeitet.
Tagespflegepersonen haben den Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen zur Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge. Die hälftigen Beiträge werden vom Landratsamt erstattet. Nach Vorlage entsprechender Nachweise und der Kostenerstattungsbescheide vom Landratsamt gewährt die Stadt die zweite Hälfte der Versicherungsbeiträge bis zu einer Höhe von max. zusammen 200,00 EUR pro Monat. Diese Erstattung kann jeweils halbjährlich zum 30.06. und 31.12. mit nachfolgendem Formular beantragt werden.
Die Kosten zur Unfallversicherung von Tagespflegepersonen werden komplett vom Jugendamt übernommen. Auch dieser Betrag ist bereits in die derzeit geltenden Richtsätze eingearbeitet. Nach Prüfung der gesetzlichen Bedingungen erfolgt ggf. ab dem Jahr 2009 eine Änderung.
Tagespflegepersonen haben den Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen zur Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge. Die hälftigen Beiträge werden vom Landratsamt erstattet. Nach Vorlage entsprechender Nachweise und der Kostenerstattungsbescheide vom Landratsamt gewährt die Stadt die zweite Hälfte der Versicherungsbeiträge bis zu einer Höhe von max. zusammen 200,00 EUR pro Monat. Diese Erstattung kann jeweils halbjährlich zum 30.06. und 31.12. mit nachfolgendem Formular beantragt werden.
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