Stadt Holzgerlingen
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TAKKI-Tagespflege U3

Kleinkindertagespflege im Landkreis Böblingen

Was bedeutet TAKKI?

TAKKI ist ein neues Konzept im Landkreis Böblingen und heißt übersetzt: Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen. Dieses neue Konzept wurde vom Landkreis Böblingen und den Kommunen in Zusammenarbeit mit den beiden Tagespflegeelternvereinen im Landkreis Böblingen in Anlehnung an das Modell von Leinfelden Echterdingen konzipiert.

Welche Ziele hat TAKKI?

  • TAKKI hat zum Ziel mehr Tagespflegeplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen.
  • Das Ziel, das Engagement der Tagespflegepersonen zu stärken und zu würdigen.
  • Den abgebenden Eltern eine echte Alternative zu bieten, zwischen öffentlicher Einrichtung und Kita-Pflege.

Was heißt Tagespflege für Kleinkinder?

Tagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt einer Tagespflegeperson betreut wird.

Was kostet TAKKI?

Die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren nach dem TAKKI-Modell orientieren sich an den Benutzungsgebühren für die Kinderkrippen der Stadt Holzgerlingen und betragen ab dem 01.01.2023:

Beiträge für Kinder von 0 – 3 Jahren aus Familien mit

Wöchentliche Betreuungszeit 1 Kind unter 18 Jahren 2 Kinder unter 18 Jahren 3 Kinder unter 18 Jahren 4 u. mehr Kinder unter 18 Jahren
5 Stunden bis unter 10 Stunden 125,00 € 96,00 € 64,00 € 21,00 €
10 Stunden bis unter 13 Stunden 159,00 € 122,00 € 81,00 € 27,00 €
13 Stunden bis unter 16 Stunden 202,00 € 156,00 € 103,00 € 34,00 €
16 Stunden bis unter 19 Stunden 242,00 € 186,00 € 123,00 € 41,00 €
19 Stunden bis unter 22 Stunden 285,00 € 219,00 € 145,00 € 48,00 €
22 Stunden bis unter 25 Stunden 326,00 € 251,00 € 166,00 € 55,00 €
25 Stunden bis unter 28 Stunden 368,00 € 283,00 € 188,00 € 63,00 €
28 Stunden bis unter 31 Stunden 408,00 € 314,00 € 208,00 € 69,00 €
31 Stunden bis unter 34 Stunden 510,00 € 393,00 € 260,00 € 87,00 €
34 Stunden bis unter 37 Stunden 557,00 € 429,00 € 284,00 € 95,00 €
37 Stunden bis unter 40 Stunden 604,00 € 465,00 € 308,00 € 103,00 €
40 Stunden bis unter 43 Stunden 652,00 € 502,00 € 333,00 € 111,00 €
43 Stunden bis unter 46 Stunden 698,00 € 537,00 € 356,00 € 119,00 €
über 46 Stunden 745,00 € 574,00 € 380,00 € 127,00 €

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich als Tagespflegeperson an TAKKI beteiligen möchte, oder als abgebende Eltern/Personensorgeberechtigte mein Kind von einer „TAKKI Tagespflegeperson“ betreuen lassen möchte?

Personen, die Interesse haben, sich als Tagespflegeperson an TAKKI zu beteiligen, wenden sich an die Tageselternvereine im Landkreis Böblingen.

Für Leonberg, Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und Teilorte sowie Weissach ist zuständig:

Tages- und Pflegemutter e.V. Leonberg
Distelfeldstr. 20
71229 Leonberg

Für Leonberg: www.tagesmuetter-leonberg.de

07152 / 22490
tup-leo@t-online.de

Für den übrigen Landkreis Böblingen:

Tages- und Pflegeeltern e.V.
Kreis Böblingen
Untere Burggasse 1

71063 Sindelfingen

Für den Kreis Böblingen: www.tupf.de

07031 / 21371-0
info@tupf.de

 

Abgebende Eltern / Personensorgeberechtigte wenden sich bei Interesse an die oben genannten Tageselternvereine, Anschrift siehe oben, oder an die Rathäuser der jeweiligen Gemeinde / Stadt im Landkreis Böblingen. Wöchentliche bzw. monatliche Sprechstunden werden vor Ort in vielen Gemeinden / Städten des Landkreises Böblingen von den Tageselternvereinen angeboten. Termine und Ort entnehmen Sie bitte den örtlichen Mitteilungsblättern.

Welche Vorteile bietet TAKKI den abgebenden Eltern/Personensorgeberechtigten?

Tagespflegepersonen, die sich an TAKKI beteiligen, erhalten das Betreuungsentgelt nach den Richtsätzen des Landkreises Böblingen, gestaffelt nach Betreuungsumfang von den Gemeinden / Städten, in der das betreute Kind wohnt. Das Pflegeverhältnis wird nicht durch die finanzielle Abwicklung der Zahlungsvorgänge belastet!

Die Tagespflegeperson bleibt auch bei TAKKI weiterhin selbstständig tätig. Die Bezahlung erfolgt durchgehend über 12 Monate. Des weiteren erhält die Tagespflegeperson von der Kommune bis zu 25 betreuungsfreie Tage (5 Wochen) und bis zu 30 Krankheitstagen (6 Wochen) den Aufwandersatz pro Kalenderjahr erstattet. Dadurch entsteht eine finanzielle Sicherheit für die Tagespflegeperson.

Welche Voraussetzungen muss die Tagespflegeperson erfüllen, um an TAKKI teilnehmen zu können?

  • Die Tagespflegeperson muss sich mit 160 Unterrichtseinheiten (davon 30 Unterrichtseinheiten vorbereitend, und 130 Einheiten Praxis begleitend) qualifizieren.
  • Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen wird von den beiden Tageselternvereinen im Landkreis Böblingen, in Kooperation mit den Familienbildungsstätten im Landkreis Böblingen, durchgeführt.
  • Die Qualifizierungskosten werden vom Landkreis Böblingen zurückerstattet, sobald die Tagespflegeperson ein unter dreijähriges Tageskind aufnimmt.
  • Die Tagespflegeperson benötigt eine gültige Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII, diese wird über die Tageselternvereine beantragt. Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege zu erhalten, müssen persönliche Eignung, Qualifizierung und kindgerechte Räumlichkeiten nachgewiesen werden. Geprüft werden auch Persönlichkeit, Kompetenz, Kooperationsbereitschaft und der Nachweis fundierter Kenntnisse in der Kindertagespflege.
  • Es muss eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde bzw. Stadt, von der die Tagespflegeperson das Betreuungsgeld erhält unterzeichnet werden. Des weiteren soll ein Betreuungsvertrag „TAKKI“ mit den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten des Tageskindes abgeschlossen werden.
  • Die Tagespflegeperson muss bereit sein nach den aktuellen Richtsätzen des Landkreises Böblingen zur Kindertagespflege zu arbeiten.
  • Eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Tageselternvereinen im Landkreis und mit den Kommunen wird von der Tagespflegeperson erwartet.

Wie sieht die Bezahlung bei TAKKI aus?

Die Bezahlung der Tagespflegeperson erfolgt durch die Wohnortgemeinde, in der das zu betreuende Kleinkind wohnt. Die Bezahlung erfolgt gestaffelt nach Betreuungszeiten und den aktuellen Richtsätzen des Landkreises Böblingen zur Kindertagespflege. Die Richtsätze zur Kindertagespflege sollen im Januar 2009, zu Gunsten der Tagespflegepersonen, erhöht werden. Die Bezahlung erfolgt durchgehend über 12 Monate.

Was muss ich als Tagespflegeperson bei TAKKI steuerrechtlich beachten?

Bis zum 31.Dezember 2008 ist das Betreuungsentgelt, welches die Tagespflegeperson von der Gemeinde/Stadt erhält, steuerfrei, da es sich um Gelder aus öffentlicher Hand handelt. Ab dem 01. Januar 2009 müssen dann alle Tagespflegepersonen, ob sie sich an TAKKI beteiligen oder nicht, die Einkünfte ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder und ob das Betreuungsentgelt nun von Privatzahlern oder aus öffentlicher Hand kommt.

Ab welchem Verdient muss die Tagespflegeperson Steuern bezahlen?

Zunächst einmal kann vom Einkommen die Betriebskostenpauschale abgezogen werden. Diese liegt ab 2009 bei 300,- € pro vollzeitbetreuten Kind und Monat. Steuern müssen nur dann bezahlt werden, wenn das Einkommen nach Abzug der Betriebskostenpauschale die Grundfreibetragsgrenze von derzeit 636,66 € monatlich überschreitet. Bei allen Beträgen darunter fällt also gar keine Einkommensteuer an. Bei einer gemeinsamen Veranlagung mit dem Ehepartner hängt die Höhe der Einkommensteuer auch vom Einkommen des Ehepartners ab, weil beide Einkommen (nach Abzug der Betriebskostenpauschale) zusammengerechnet werden. Verheiratete Tagespflegepersonen müssen deshalb Betreuungsgeld, welches über der Betriebskostenpauschale liegt, in einer gemeinsamen Steuererklärung mit dem Ehepartner angeben.

Muss die Tagespflegeperson ein Gewerbe anmelden, und Gewerbesteuern bezahlen?

Nein! Es fällt keine Gewerbesteuer an, weil die Kindertagespflege nach wie vor kein Gewerbe im Sinne § 6 Gewerbeordnung (GewO) darstellt.

Wie ist die Tagespflegeperson kranken- und pflegeversichert?

Bis Ende 2008 sind Tagespflegepersonen entweder über den Ehepartner familienversichert oder als Selbstständige freiwillig krankenversichert. Für die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung gilt im Jahr 2008 eine Einkommensgrenze von 355,- € monatlich. Wer aus der Familienversicherung fällt, da die Einkünfte 355,- € monatlich überschreiten, muss derzeit einen Beitragssatz von derzeit ca. 130,- € an die Krankenkasse als freiwillig Versicherter entrichten, dieser Mindestbeitrag gilt bis zu einem Einkommen von 828,- € im Monat.
Ab 2009 übernimmt der öffentliche Träger für Jugendhilfe hälftig die Beiträge zur Krankenversicherung, wenn die Tagespflegeperson aus der Familienversicherung fällt, d.h. konkret muss die Tagespflegeperson also monatlich etwa 70,- € bis 80,- € für Krankenversicherung aufbringen. Diese Regelung gilt ab 2009 bis zum Ende der Ausbauphase der Kinderbetreuung für unter dreijährige Kinder, also bis zum Jahr 2013.

Ist die Tagespflegeperson Rentenversicherungspflichtig?

Das kommt auf die Einkünfte der Tagespflegeperson an. Wenn die Einkünfte nach Abzug der Betriebskostenpauschale (pro Kind und Monat) 400,- € überschreiten, sind Tagesmütter und -väter rentenversicherungspflichtig. Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung liegt derzeit bei 19,9%. Wenn durch einen Wechsel in den Betreuungsverhältnissen die Einkünfte im Jahresdurchschnitt unter 400,- € fallen, ist die Tagespflegeperson nicht mehr Rentenversicherungspflichtig und sollte ihre Situation mit der Beratungsstelle für Tagespflegepersonen abklären.

ACHTUNG:
Schon ab der Zahlung des Mindestsatzes von 79,80 € monatlich werden Rentenansprüche erworben.

Müssen Tagespflegepersonen die Rentenversicherungsbeiträge selbst bezahlen?

Tagespflegepersonen müssen zunächst einmal die vollen Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung einbezahlen, sie bekommen aber die Hälfte wieder von der Kommune erstattet. Die Erstattung ist bereits in die Entgeltrichtsätze eingearbeitet.

Erstattung von Aufwendungen zur Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge

Tagespflegepersonen haben den Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen zur Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge. Die hälftigen Beiträge werden vom Landratsamt erstattet. Nach Vorlage entsprechender Nachweise und der Kostenerstattungsbescheide vom Landratsamt gewährt die Stadt die zweite Hälfte der Versicherungsbeiträge bis zu einer Höhe von max. zusammen 200,00 EUR pro Monat. Diese Erstattung kann jeweils halbjährlich zum 30.06. und 31.12. mit nachfolgendem Formular beantragt werden.

Müssen Tagespflegepersonen die Beiträge zur Unfallversicherung (BGW) selber bezahlen?

Die Kosten zur Unfallversicherung von Tagespflegepersonen werden komplett vom Jugendamt übernommen. Auch dieser Betrag ist bereits in die derzeit geltenden Richtsätze eingearbeitet. Nach Prüfung der gesetzlichen Bedingungen erfolgt ggf. ab dem Jahr 2009 eine Änderung.

Welche Aufgaben haben die Tageselternvereine im Landkreis Böblingen?

  • Die beiden Tageselternvereine beraten, qualifizieren und vermitteln, im Auftrag des Kreisjugendamts Böblingen, Tagespflegepersonen.
  • Eltern wenden sich zur Vermittlung und Beratung an die Vereine.
  • In vielen Städten und Gemeinden, die sich an TAKKI beteiligen, werden von beiden Vereinen regelmäßige Sprechstunden vor Ort angeboten.
  • Praxisbegleitende Gesprächs- und Informationskreise für Tagespflegepersonen werden von den Vereinen angeboten.

Tagespflegepersonen haben den Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen zur Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge. Die hälftigen Beiträge werden vom Landratsamt erstattet. Nach Vorlage entsprechender Nachweise und der Kostenerstattungsbescheide vom Landratsamt gewährt die Stadt die zweite Hälfte der Versicherungsbeiträge bis zu einer Höhe von max. zusammen 200,00 EUR pro Monat. Diese Erstattung kann jeweils halbjährlich zum 30.06. und 31.12. mit nachfolgendem Formular beantragt werden.

 
 
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