Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.
Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Eine aktuelle Auflistung der gefundenen Gegenstände finden Sie wöchentlich im Holzgerlinger Nachrichtenblatt unter der Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen".
Fragen Sie zunächst dort nach, wo Sie den Gegenstand verloren haben.
Bei Verkehrsunternehmen wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Verkehrsvebundes, in der Regel unter dem Stichwort "Fundsache".
Haben Sie dort keinen Erfolg, wenden Sie sich an das städtische Fundbüro. Die Kontaktdaten des städtischen Fundbüros finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.
Fundsachen werden auch von lokalen Geschäften, Schulen, Kultur- und anderen Einrichtungen nach einer gewissen Zeit im Fundbüro der Stadt abgegeben. Fragen Sie daher gerne mehrmals in zeitlichen Abständen nach.
Nur wenn eine Fundsache Hinweise auf den Eigentümer oder Besitzer (Name, Geburtsdatum, Anschrift) aufweist, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung.
In der Regel muss die verlierende Person gegenüber der Finderin, dem Finder oder dem Fundbüro einen Eigentumsnachweis erbringen, zum Beispiel
Eine Abholung durch Dritte ist mit Ausweis und Vollmacht möglich.
Sie müssen den Gegenstand beim Fundbüro abgeben.Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen.
Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.
Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb von 6 Monaten, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Diesen Anspruch müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist geltend machen. Wenn Sie den Gegenstand nicht möchten oder wenn Sie ihn in öffentlichen Gebäuden oder kommunalen Verkehrsmitteln gefunden haben, wird die Stadt oder die Gemeinde Eigentümerin der Sachen. Bei Fund in privaten Geschäftsräumen gilt der Geschäftsinhaber als Finder.
Nicht abgeholte Fundsachen werden in größeren zeitlichen Abständen an eine soziale Einrichtung gespendet.
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