Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Bei der Schulsozialarbeit handelt es sich um ein sozialpädagogisches Angebot der Jugendhilfe an Schulen. Sie ist lebensweltbezogen, niederschwellig und vor allem freiwillig. Durch den zentralen Standpunkt an der Schule und die alltägliche Ansprechbarkeit, hat Schulsozialarbeit die einmalige Chance Kinder und Jugendliche direkt zu erreichen und sie somit in verschiedenster Hinsicht zu unterstützen. Durch ihre jugendspezifische Tätigkeitsformen, Zielsetzungen, methoden und Herangehensweisen kann Schulsozialarbeit als externe Ressource das pädagogische Profil einer Schule beeinflussen und weiterentwickeln. Schulsozialarbeit ist verbindlich vereinbart und ein dauerhafter und gleichberechtigter Kooperationspartner der Schule.
Schulsozialarbeit hat die Aufgabe, in jeder Schule neu zu ermitteln, was gebraucht wird und mit welchen Methoden und Zielsetzungen gearbeitet werden soll. Dieser Prozess muss in gleichberechtigter und partnerschaftlicher Weise zwischen Schulsozialarbeit und Schule geleistet werden.
Die Kernaufgaben der Schulsozialarbeit sind:
§§ 11, 13 Abs. 1 und § 81 Abs.1 SGB VIII in Verbindung mit § 1 Abs. 3
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