Stadt Holzgerlingen
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Schulsozialarbeit

Was ist Schulsozialarbeit?

Bei der Schulsozialarbeit handelt es sich um ein sozialpädagogisches Angebot der Jugendhilfe an Schulen. Sie ist lebensweltbezogen, niederschwellig und vor allem freiwillig. Durch den zentralen Standpunkt an der Schule und die alltägliche Ansprechbarkeit, hat Schulsozialarbeit die einmalige Chance Kinder und Jugendliche direkt zu erreichen und sie somit in verschiedenster Hinsicht zu unterstützen. Durch ihre jugendspezifische Tätigkeitsformen, Zielsetzungen, methoden und Herangehensweisen kann Schulsozialarbeit als externe Ressource das pädagogische Profil einer Schule beeinflussen und weiterentwickeln. Schulsozialarbeit ist verbindlich vereinbart und ein dauerhafter und gleichberechtigter Kooperationspartner der Schule.

Ziele der Schulsozialarbeit

  • Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei persönlichen, schulischen und familiären Problemen und Förderung der Inklusion in Schule und Gesellschaft.
  • Gleichberechtigter Kooperationspartner von Lehrpersonal und Schulleitung, der bei sozialpädagogischen Fragestellungen weiterhilft und ein Bindeglied zu außerschulischen Institutionen darstellt.
  • Ansprechpartner für Eltern und Bezugspersonen der Schülerinnen und  Schüler.

Aufgaben der Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit hat die Aufgabe, in jeder Schule neu zu ermitteln, was gebraucht wird und mit welchen Methoden und Zielsetzungen gearbeitet werden soll. Dieser Prozess muss in gleichberechtigter und partnerschaftlicher Weise zwischen Schulsozialarbeit und Schule geleistet werden.

Die Kernaufgaben der Schulsozialarbeit sind:

  • Beratung und Einzelfallhilfe
  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit und Projekte
  • Vernetzung und Gemeinwesenarbeit
  • Offene Freizeitangebote
  • Elternarbeit
  • Präventionsarbeit
  • Begleitung im Übergang Schule-Beruf

Arbeitsprinzipien der Schulsozialarbeit

  • Schulsozialarbeit ist freiwillig, niederschwellig und leistet aufsuchende soziale Arbeit.
  • Sie hat grundsätzlich eine positive, wertschätzende und akzeptierende Grundeinstellung zu den Schülerinnen und Schülern und deren Bezugspersonen.
  • Schulsozialarbeit unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.
  • Sie vernetzt mit außerschulischen Institutionen, beteiligt das Klientel am Hilfeprozess und ist fachlich kompetent.

Gesetzliche Grundlagen

§§ 11, 13 Abs. 1 und § 81 Abs.1 SGB VIII in Verbindung mit § 1 Abs. 3

 
 

Cathleen Raitze

Cathleen Raitze

Schulsozialarbeiterin an der Otto-Rommel-Realschule

Tel.: (07031) 6808-147

Jamie Speidel

Jamie Speidel

Schulsozialarbeiterin am Schönbuch-Gymnasium

Tel.: (07031) 41033-1209

Anna Sommer

Anna Sommer

Schulsozialarbeiterin an der Berkenschule
Altbau 1. OG

Tel.: (07031) 6808-143

Yasmina Touchi

Yasmina Touchi

Schulsozialarbeiterin an der Heinrich-Harpprecht-Schule

Tel.: (07031) 6808-145

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.