Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 25.01.2011

vom 25.01.2011, 19:00 Uhr

Der Gemeinderat hat in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr am vergangenen Dienstag über achtzehn Punkte öffentlich beraten und beschlossen.

Planungen für ein Stadtentwicklungskonzept werden konkreter

Das Büro STEG hat den Auftrag erhalten, den Prozess für die Entwicklung eines Stadtentwicklungskonzeptes zu begleiten. Im Haushalt sind dafür 40.000,00 ? eingeplant (wir berichteten). Nun sollen die ersten Abstimmungsgespräche mit einer Arbeitsgruppe ? dem sogenannten ?Stadtentwicklungsbeirat? - erfolgen.
Diesem Stadtentwicklungsbeirat werden fünf Mitglieder des Gemeinderates angehören, zwei Mitglieder des Jugendgemeinderates sowie Herr Arkadius Gärtner als Vertreter des Seniorenrates; außerdem die Vertreter der Verwal-tung und der STEG.
Im Rahmen der Bürgerversammlung am 10. Februar 2011 werden Vertreter der STEG den Stadtentwicklungsprozess detailliert vorstellen.

Das ?Alte Rathaus? wird saniert

Im Zuge der energetischen Sanierung des Alten Rathauses wurden bisher die oberste Geschossdecke gedämmt und die Heizungsanlage aufgerüstet.
Für die weiteren Sanierungsarbeiten (Austausch der Fenster, Erneuerung der Außenfassade, Dachsanierung) sind im Haushalt 2011 insgesamt 205.000,00 ? eingestellt. Die Umsetzung der Sanierungsarbeiten wird voraussichtlich im Herbst 2011 erfolgen.

Gebührenanpassung für die Kernzeitbetreuung, der Ganztagesschule sowie für den Mittagstisch in der Berken-Grundschule ab dem kommenden Schuljahr verabschiedet

Der Gemeinderat hat neue Gebühren ab dem kommenden Schuljahr für die Kernzeitbetreuung, die Ganztagesschule sowie für den Mittagstisch beschlossen.

Die Gebührenregelung sieht zukünftig wie folgt aus:

1. Grundschule mit Kernzeitbetreuung (Montag bis Freitag):
07:00 Uhr ? Unterrichtsbeginn und 12:00 Uhr ? 13:00 Uhr:
Für ein Kind aus Familien mit einem Kind je Monat 47,50 ?
Für ein Kind aus Familien mit zwei Kindern je Monat 37,00 ?
Für ein Kind aus Familien mit drei Kindern je Monat 26,00 ?
Für ein Kind aus Familien mit vier und mehr Kindern je Monat 20,00 ?

Die Reduzierung der Gebühren bei einem Besuch von bis zu zwei Tagen entfällt. Es ist zukünftig nur noch die ganze Woche (5 Tage) buchbar.

2. Mittagessen für Grundschüler, die auch in der Kernzeitbetreuung sind
Für die Teilnahme am Mittagessen wenn die Nachmittagsschule stattfindet (entweder Montags ? Klasse 1. und 2 oder Donnerstags ? Klasse 3. und 4)

1 Tag pro Woche je Monat 25,00 ?

3. Mittagessen für Regelgrundschüler (ohne Kernzeitbetreuung)
Für die Teilnahme am Mittagessen zuzüglich Betreuung in der Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht von 11.55 Uhr bis 13.45 Uhr wenn die Nachmittagsschule stattfindet
(entweder Montags ? Klasse 1. und 2 oder Donnerstags ? Klasse 3. und 4)

1 Tag pro Woche je Monat 35,00 ?

4. Ganztagesgrundschule mit Kernzeitbetreuung (inkl. Mittagessen Montag bis Donnerstag)
- nur für Ganztageskinder an den angemeldeten Tagen möglich!
Kernzeitenbetreuung zuzüglich Betreuung von 13:00 Uhr ? 13:45 Uhr mit Mittagessen für 4 Tage

Für ein Kind aus Familien mit einem Kind je Monat 134,50 ?
Für ein Kind aus Familien mit zwei Kindern je Monat 122,00 ?
Für ein Kind aus Familien mit drei Kindern je Monat 111,00 ?
Für ein Kind aus Familien mit vier und mehr Kindern je Monat 105,00 ?

Nimmt ein Kind nachweislich mindestens eine Woche nicht am Mittagessen teil, so wird für jedes nicht eingenommene Essen ein Betrag von 3,00 ? zurücker-stattet. Diese Regelung gilt nicht für Ferien und Feiertage.

5. Angebote externer Anbieter am Nachmittag
(Montag ? Donnerstag ab 14:30 Uhr):
je 2-stündiges Angebot je Halbjahr 51,00 ?
je 1-stündiges Angebot je Halbjahr 27,00 ?

Diese Gebühren werden jeweils zum 01. April und 01. Dezember eines Jahres in einem Betrag zur Zahlung fällig.

6. Ferienbetreuung in den Herbst-, Faschings- und Osterferien
Betreuungszeit von 7.30 Uhr ? 13.30 Uhr inkl. kleinem Mittagessen
Pro Betreuungstag je 20,00 ?


In allen Fällen gibt es ermäßigte Gebühren, wenn die Voraussetzungen für den städtischen Sozialpass gegeben sind.


Benutzungsordnung für die Sportanlagen

Für die Sportanlagen Hinter den Weingärten (Kunstrasenspielfeld, Jugendrasenspielfeld sowie geplantes Kleinspielfeld) gab es bislang keine gesonderte Benutzungsordnung. Dies wurde jetzt mit dem Gemeinderatsbeschluss nachgeholt. Mit der Benutzungsordnung werden nun eindeutige Verhaltens- und Spielregeln vorgegeben. Somit bekommen auch die Anlieger mehr Transparenz.
Der Wortlaut der Benutzungsordnung wird im Anschluss an den Sitzungsbericht veröffentlicht.

Benutzungsregeln für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die Spiel- und Sportplätze sowie für die Schulgelände werden fortan über eine Benutzungsordnung geregelt

Für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die Spiel- und Sportplätze sowie die Schulgelände in Holzgerlingen gab es bisher keine einheitlichen Benutzungsregeln. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese ab sofort in einer Benutzungsordnung rechtlich festzuschreiben. Mit der Benutzungsordnung werden rechtliche Rahmenbedingungen festgelegt, die im Falle von Zuwiderhandlungen mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
Auf den Schulgeländen darf z.B. außerhalb von genehmigten Veranstaltungen kein Alkohol mehr konsumiert werden. Verstöße werden mit Bußgeldern von 5 bis 2.500 ? geahndet.
Die Benutzungsordnung wird im Wortlaut im Anschluss öffentlich bekannt ge-macht.

Änderung der Friedhofsatzung verabschiedet

Der Gemeinderat hat die Änderung der Friedhofsatzung beschlossen. Wesentliche Änderungen betreffen die Gestaltungen der Grabmäler sowie die Erweiterung des Angebotes auf Rasengräber, bei denen keine Grabeinfassungen und kein Grabschmuck geplant ist. Die Friedhofsatzung im Wortlaut wird nachfolgend veröffentlicht.

Die Kanalsanierungsarbeiten Im Stäuchle können losgehen

Im Vortriebsverfahren wird zwischen Stäuchle und Häseltrog ein neuer Verbin-dungskanal unter dem Burgsee hindurch gebaut. Die Firma Schwenk und deren Sub-Unternehmer Firma Brunner erhielten dafür den Auftrag. Die Baukosten betragen ca. 392.000 ?. Die Pläne zu diesem Vorhaben können beim Stadtbauamt eingesehen werden.

Die Arbeit des ?Arbeitskreises Kultur in der Burg? bereichert das Leben in Holzgerlingen

Der Gemeinderat hat die Arbeit des ehrenamtlich tätigen Arbeitskreises ?Kultur in der Burg? sehr gelobt. Im vergangenen Jahr wurden sieben Veranstaltungen sowie die beiden traditionellen Frühjahrs- und Herbstausstellungen durchgeführt. Der Kultur-Etat, in den darüber hinaus auch das Neujahrskonzert sowie das Klavierwochenende einfließen, kann sich durchaus sehen lassen:

Ausgaben: 2010
Ansatz im HH: 23.000,00 ?
tatsächliche Ausgaben: 21.277,82 ?

Einnahmen:
Ansatz im HH: 13.000,00 ?
tatsächliche Einnahmen: 12.985,00 ?

Jahresbericht der Baurechtsbehörde 2010

Im Jahr 2010 wurden bei der Stadt insgesamt 87 Bauvorhaben in einem bau-rechtlichen Verfahren (Bauanträge, Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen und selbständige Befreiungsanträge) eingereicht.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer lag im Jahr 2010 bei
Baugenehmigungen: 39 Kalendertage
Kenntnisgaben: 18 Kalendertage
Bauvoranfragen: 70 Kalendertage
Abgeschlossenheitsbescheinigungen: 14 Kalendertage

2010 wurden im Bereich Baurecht insgesamt 114.609,62 ? Gebühren festgesetzt. Im Vorjahr 2009 waren es 150.114,32 ?.

Einsatzstunden der Freiwilligen Feuerwehr Holzgerlingen haben sich 2010 verringert

2010 waren 46 Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Holzgerlingen zu verzeichnen (im Vorjahr 53). Da glücklicherweise kein großes Schadensereignis bekämpft werden musste, haben sich die Einsatzstunden mit 855 gegenüber dem Vorjahr (1.754 Stunden) in etwa halbiert. Dagegen haben sich andere Aufträge wie z.B. ?Wespeneinsätzen? mit über 80 Fällen verdoppelt. Zu den Einsatzabteilungen zählen derzeit 69 Frauen und Männer. Das Durchschnittsalter der aktiven Angehörigen liegt bei 32 Jahren.
Bürgermeister Dölker und die Damen und Herren des Gemeinderats lobten die engagierte hochmotivierte Arbeit der Feuerwehrfrauen und -männer. Holzgerlingen könne sich über eine junge und gut ausgebildete Einsatzgruppe glücklich schätzen.

Umsetzung des Konjunkturpaketes II

Es wurde bereits mehrfach im Nachrichtenblatt über die Maßnahmen berichtet, die im Rahmen des Konjunkturpaketes II vom Gemeinderat festgelegt und durch Zuwendungsbescheid bewilligt wurden berichtet.
Von den Gesamtkosten in Höhe von 3.460.000,00 ? sind 1.649.500,00 ? über das Konjunkturprogramm förderfähig; 924.076,00 ? wurden davon bereits bewilligt und 789.174,00 ? ausbezahlt.

Beraten und beschlossen:

Der Gemeinderat beschließt die Sanierung der Germanenstraße. Insgesamt werden dafür Baukosten in Höhe von 266.000,00 ? angesetzt. Die Sanierungsmaßnahme umfasst die Kanalisation (41.000,00 ?), den Straßenbau (176.000,00 ?) und die Wasserleitungen (32.000,00 ?).
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Pläne im Stadtbauamt einse-hen.

Die Arbeiten der Kanalsanierung der Regenwasserkanäle in der Ulmen- und Hohenzollernstraße und Am Eschelbach werden an die Firma Boger Kanalsanierung GmbH aus Wurmberg zu einer Summe von 61.361,63 ? vergeben.

Die Sanierung der Abwasserkanäle in der Feldberg- und Lichtensteinstraße wird an die Firma Rohr-Fuchs GmbH aus Stuttgart zum Angebotspreis von 190.154,86 ? vergeben.

Die Jahresbauarbeiten im Tiefbaubereich für die Jahr 2011 bis 2013 wird an den güstigesten Bieter, die Firma Friedrich Rebmann GmbH & Co.KG aus Schönaich zum Angebotspreis von brutto 732.681,92 ? vergeben.

An der Burg Kalteneck sind Außensanierungsarbeiten geplant. Dafür stehen im Haushalt 95.000 ? bereit. Der Gemeinderat hat über die erforderlichen Aus-schreibungsverfahren beschlossen.

Der Gemeinderat hat eine Ergänzung der Gebührenordnung für die Benutzung des Musikhauses beschlossen. Die Gebührenordnung wird gesondert bekannt gemacht.

Die Planungen für die Außenanlage Kinderkrippe Dörnach gehen voran:
Das Gewerk ?Landschaftsgärtnerische Arbeiten? wird mit einer Vergabesumme von 86.120,40 ? brutto an den günstigsten Bieter, die Firma Garten Beck aus Ammerbuch Poltringen vergeben.
Die Spielgeräte Altersgruppe 1- 3 Jahre werden zum Angebotspreis von 5.407,23 ? brutto an die Firma Eibe aus Röttingen vergeben.
Die Spielgeräte Altersgruppe 3-8 Jahre werden zum Angebotspreis von 32.109,77 ? brutto an die Firma Spielart aus Laucha vergeben.
Die Gesamtvergabekosten für die Spielplätze belaufen sich damit auf 123.637,40.- ?. Der Anteil des öffentlichen Spielbereichs beträgt ca. 17.000.- ?.
Der Anteil des Kinderhauses beträgt ca. 107.000.- ?.
In der Kostenberechnung sind für die Außenanlagen 95.000 ? vorgesehen. Im Haushalt sind für das Gesamtprojekt 1.450.000 ? finanziert. Dieser Ansatz kann trotz laufender Optimierungen voraussichtlich nicht eingehalten werden. Rund 60.000 ? müssen nachfinanziert werden.


 

     
     
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