Holzgerlingen ist eine kleine Stadt im Bundesland Baden-Württemberg.
Holzgerlingen gehört zum Landkreis Böblingen.
Der Bürgermeister von Holzgerlingen heißt: Ioannis Delakos.
In der Stadt leben über 13.500 Menschen.
In Holzgerlingen gibt es viel zu sehen!
Zum Beispiel die Burg Kalteneck oder die Mauritius-Kirche.
Außerdem können Sie viele riesige Figuren von Raben und Eulen sehen.
Sie sind das Wahr-Zeichen von der Stadt.
Im Heimat-Museum erfahren Sie viel über die Geschichte von Holzgerlingen.
In der Burg Kalteneck können Sie Kunst-Ausstellungen ansehen.
Und Veranstaltungen besuchen.
Sie können in der Burg Kalteneck auch Feste feiern.
Zum Beispiel Hochzeiten und Geburtstage.
Das geht auch in der Stadthalle.
Erklärungen zur Corona-Verordnung
Hinweis:
Diese Erklärungen zur Corona-Verordnung sind in leichter Sprache geschrieben.
So sind sie besser zu lesen.
Wir schreiben in der männlichen Form. Zum Beispiel schreiben wir: Bürger.
Damit meinen wir Bürger und Bürgerinnen.
Diese Erklärungen können sich ändern. Das kommt darauf an,
wie viele Menschen Corona haben.
Corona ist sehr gefährlich.
Wir müssen uns und andere Menschen schützen. Deshalb gibt es bestimmte Regeln.
Diese Regeln stehen in der Corona-Verordnung.
Bei der Corona-Verordnung
hält sich das Sozial-Ministerium an das Infektions-Schutz-Gesetz. Die Corona-Verordnung ist in 4 große Teile aufgeteilt.
Wir erklären Ihnen die Regeln in der Corona-Verordnung.
Teil 1: Allgemeine Regeln
Diese geänderte Corona-Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021.
Punkt 1: Warum gibt es die Corona-Verordnung?
Corona ist sehr gefährlich.
Es ist wichtig, alle Bürger vor Corona zu schützen.
Durch die Corona-Verordnung
sollen sich weniger Menschen mit Corona infizieren. Ein anderes Wort für infizieren ist: anstecken.
Die Behörden müssen besser herausfinden:
Wie und wo genau sich Menschen mit Corona infiziert haben.
Die Behörden sind zum Beispiel die Polizei oder das Gesundheits-Amt.
Manche Menschen müssen wegen Corona ins Krankenhaus. Es kann sein,
dass es irgendwann zu wenig Betten in den Krankenhäusern gibt. Auch deshalb gibt es die Regeln in dieser Corona-Verordnung.
An die Regeln müssen sich alle Menschen halten. Zum Beispiel dürfen sich weniger Menschen treffen.
Die Behörden achten auch darauf, dass sich alle an die Regeln halten.
Welche Regeln gibt es?
Das lesen Sie in den nächsten Punkten.
Punkt 1a: Strengere Regeln
Die Punkte 1b bis 1h gelten bis zum 31. Januar 2021.
Punkt 1b: Strengere Regeln für Treffen und private Veranstaltungen
Viele Treffen und Veranstaltungen sind verboten. Aber manche Veranstaltungen sind erlaubt.
Zum Beispiel:
Private Treffen und Veranstaltungen dürfen nur in einer Wohnung stattfinden.
Punkt 1c: Ausgangs-Beschränkungen
Sie dürfen sich in der Zeit von 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht außerhalb von Ihrer Wohnung aufhalten.
Außer es gibt einen wichtigen Grund. Zum Beispiel:
In der Zeit von 20:00 Uhr bis zum nächsten Tag 5:00 Uhr müssen Sie zu Hause bleiben.
Außer es gibt einen wichtigen Grund. Zum Beispiel: Weil Sie arbeiten müssen.
Oder: Weil Sie an ehrenamtlichen Übungen teilnehmen müssen.
Punkt 1d: Viele Geschäfte müssen geschlossen bleiben
Es gibt aber Ausnahmen. Zum Beispiel:
Sport zu zweit im Freien ist erlaubt.
Sie dürfen aber die Umkleiden und Duschen nicht benutzen. Restaurants dürfen Essen nur zum Mitnehmen verkaufen.
Es darf auch die Kranken-Gymnastik
und medizinische Fuß-Pflege gemacht werden.
Auch Logopädie und andere Therapien dürfen gemacht werden.
Manche Geschäfte dürfen geöffnet bleiben. Zum Beispiel:
Die Baumärkte haben geschlossen.
Nur Handwerker und Landwirte dürfen den Abhol-Service benutzen.
Punkt 1e: Alkohol-Verbot
Es darf kein Alkohol im Freien verkauft oder getrunken werden.
Punkt 1f: Schulen und Kindergärten werden geschlossen.
Bis zum 31. Januar 2021 gibt es in den Schulen keinen Unterricht. Auch die Kindergärten bleiben zu.
Es wird aber eine Not-Betreuung angeboten. Zum Beispiel:
Wenn beide Eltern arbeiten müssen.
In der Not-Betreuung dürfen die Kinder und die Mitarbeiter zusammen essen.
Aber nur:
Wenn sie sich an den Abstand halten.
Nicht alle Schulen und Kinder-Gärten bleiben zu. Manche Schulen gehören zu Heimen.
Diese Schulen dürfen offen bleiben.
Auch Schulen und Kinder-Gärten für Schüler mit Behinderung bleiben offen.
Das sind nur ein paar Beispiele. Es gibt noch mehr Ausnahmen.
Schüler ab Klasse 5 haben Online-Unterricht.
Schüler von Klasse 1 bis Klasse 4 bekommen Lern-Material von ihren Lehrern.
Punkt 1g: Veranstaltungen in der Kirche
Veranstaltungen in der Kirche sind erlaubt.
Es darf in einem Raum aber nicht gesungen werden.
Während der Veranstaltung müssen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Wenn Sie in die Kirche gehen möchten, müssen Sie sich vorher anmelden.
Punkt 1h: Einschränkungen in Krankenhäusern und Altenheimen
Für einen Besuch im Krankenhaus oder Altenheim müssen Sie einen Atemschutz FFP2 tragen.
Und Sie müssen einen Corona-Test machen. Der Corona-Test muss negativ sein.
Das Pflege-Personal muss einen Atemschutz FFP2 tragen. Und wird 2 Mal in der Woche auf Corona getestet.
Punkt 2: Die Abstands-Regel
Wegen Corona dürfen Menschen nicht zu nahe zusammen sein. Deshalb müssen sie Abstand halten.
Der Abstand muss 1,50 Meter groß sein. Müssen Sie immer Abstand halten?
Nein. Haben Sie zum Beispiel eine Maske auf?
Dann müssen Sie den Abstand nicht unbedingt einhalten.
Punkt 3: Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske
In diesen Bereichen müssen Sie eine Mund-Nasen-Maske tragen:
in allen öffentlichen Verkehrs-Mitteln. Zum Beispiel in:
in Warte-Bereichen. Zum Beispiel:
in öffentlichen Einrichtungen. Zum Beispiel in:
in allen Praxen und Einrichtungen vom öffentlichen Gesundheits-Dienst. Zum Beispiel in:
Wo müssen Sie noch eine Maske tragen?
Wer muss keine Mund-Nasen-Maske tragen?
Diese Personen müssen keine Mund-Nasen-Maske tragen: Kinder, die jünger als 6 Jahre sind.
Es gibt Menschen, die Probleme mit der Gesundheit haben.
Diese Probleme können durch das Tragen einer Mund-Nasen-Maske schlimmer werden.
Diese Menschen müssen auch keine Mund-Nasen-Maske tragen. Aber sie brauchen ein Attest vom Arzt.
Müssen Sie überall eine Mund-Nasen-Maske tragen?
Nein. Zum Beispiel:
Punkt 4: Hygiene
Es gibt noch andere Regeln außer das Tragen einer Maske und die Abstands-Regel.
Auch diese Regeln sollen verhindern, dass sich Menschen mit Corona infizieren. Diese Regeln heißen: Hygiene-Regeln.
Die Hygiene-Regeln sind:
Gibt es Ausnahmen für diese Regeln?
Ja. Wenn es genug anderen Schutz gibt. Zum Beispiel eine Glas-Scheibe.
Punkt 5: Hygiene-Konzepte
Hygiene-Konzepte sind Pläne. In diesen Plänen steht:
Wie genau die Hygiene-Regeln gut durchgeführt werden können. Firmen und Behörden müssen ein Hygiene-Konzept haben.
Und es zeigen können, wenn Sie nach dem Hygiene-Konzept gefragt werden.
Punkt 6: So werden Ihre Daten verarbeitet
Nehmen Sie an einer Veranstaltung teil? Wollen Sie ins Kino?
Wollen Sie Essen gehen?
Für all diese Dinge und noch mehr müssen Sie diese Daten angeben:
Ihre Daten werden nur gespeichert, damit sie an das Gesundheits-Amt weitergegeben werden können. Zum Beispiel:
Eine Person hat sich mit Corona infiziert. Sie war im gleichen Kino wie Sie. Dann muss der Kino-Inhaber Ihre Daten an das Gesundheits-Amt weitergeben.
Ihre Daten müssen für 4 Wochen gespeichert bleiben. Dann müssen sie gelöscht werden.
Ihre Daten dürfen nur an das Gesundheits-Amt weiter gegeben werden.
Es ist wichtig herauszufinden, wie und wo sich eine Person mit Corona infiziert hat.
Deshalb können die Polizei oder das Gesundheits-Amt Ihre Daten verlangen.
Die Daten dürfen nur genutzt werden, um rauszufinden, wo sich Personen mit Corona infiziert haben.
Wollen Sie Ihre Daten nicht angeben?
Dann dürfen Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Oder Sie dürfen nicht in das Restaurant.
Geben Sie Ihre Daten an?
Dann müssen Ihre Daten richtig sein.
Punkt 7: Zutritts-Verbote und Teilnahme-Verbote
Ein Zutritts-Verbot bedeutet:
Menschen dürfen zum Beispiel nicht in bestimmte Gebäude.
Zutritts-Verbote und Teilnahme-Verbote gelten für:
Gibt es Ausnahmen von den Verboten?
Ja. Die Verbote gelten nicht:
Wenn die Teilnahme an einer Veranstaltung aus bestimmten Gründen nötig ist.
Und es genug Schutz für andere Personen gibt.
Punkt 8: Arbeits-Schutz
Arbeit-Geber müssen sich an diese Regeln halten:
Hat einer der Beschäftigten ein Attest vom Arzt?
Dann dürfen Arbeit-Geber diesen Beschäftigten bei der Arbeit nicht in Kontakt mit vielen Personen kommen lassen.
Und Sie dürfen ihn nur da arbeiten lassen, wo der Abstand eingehalten werden kann.
Gehören Beschäftigte zur Risiko-Gruppe?
Und haben sie ein Attest von ihrem Arzt?
Dann gilt für sie das Gleiche.
Für Menschen aus der Risiko-Gruppe ist Corona oft noch gefährlicher als für andere Menschen.
Zum Beispiel: Wenn sie eine Lungen-Krankheit haben. Oder wenn sie Herz-Probleme haben.
Arbeit-Geber dürfen bestimmte Informationen über ihre Beschäftigten nur dann speichern und verwenden:
Wenn die Beschäftigten Ihnen sagen, dass sie zur Risiko-Gruppe gehören.
Die Beschäftigten müssen dem Arbeit-Geber das nicht sagen.
Der Arbeit-Geber darf mit diesen Informationen nur entscheiden, wo er die Beschäftigten gut arbeiten lassen kann.
Der Arbeit-Geber muss die gespeicherten Informationen löschen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.
Oder eine Woche, nach dem diese Verordnung nicht mehr gültig ist.
Punkt 9: Treffen und private Veranstaltungen
Sie dürfen sich nur mit einer Person aus einem weiteren Haushalt treffen. So dass Sie höchstens 2 Haushalte sind.
Kinder, die jünger als 15 Jahre sind, werden nicht mit gezählt.
Das gilt auch für die Kinder-Betreuung:
Wenn die Kinder aus 2 Haushalten kommen. Und jünger als 15 Jahre sind.
Und sich die 2 Haushalte bei der Kinder-Betreuung abwechseln.
Punkt 10: Andere Veranstaltungen
Sie wollen eine Veranstaltung durchführen? Dann müssen Sie zum Beispiel:
Genaue Informationen finden Sie unter: Punkt 4 bis Punkt 8.
Alle Veranstaltungen im Kultur-Bereich sind verboten. Solche Veranstaltungen sind zum Beispiel:
Das Verbot gilt natürlich auch für die Proben von solchen Veranstaltungen.
Und für den Tanz-Unterricht.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Profi-Sport-Veranstaltungen dürfen stattfinden. Aber ohne Zuschauer.
An anderen Veranstaltungen dürfen höchstens 100 Personen teilnehmen.
Die Leiter und Organisatoren der Veranstaltungen werden dabei nicht mit gezählt.
Punkt 11: Demonstrationen
Demonstrationen sind erlaubt.
Egal, wie viele Personen teilnehmen.
Die Leiter der Demonstrationen müssen auf den Abstand achten. Behörden können entscheiden,
dass die Teilnehmer sich auch noch an andere Regeln halten müssen. Tun sie das nicht?
Dann können die Demonstrationen verboten werden.
Punkt 12: Veranstaltungen von Kirchen
Veranstaltungen von Kirchen sind erlaubt. Dazu gehören auch Beerdigungen.
Die Veranstaltungs-Leiter müssen sich
an Punkt 4, Punkt 5 und Punkt 7 von der Corona-Verordnung halten.
Punkt 13: Welche Betriebe müssen geschlossen bleiben?
Wegen Corona müssen viele Betriebe geschlossen bleiben. Zum Beispiel:
Online-Angebote sind erlaubt.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Zum Beispiel ist Sport zu zweit erlaubt.
Und Restaurants dürfen Essen zum Mitnehmen verkaufen.
Wichtiger Hinweis zu Läden
In Läden darf nur eine bestimmte Zahl von Kunden rein. Wie viele?
Das kommt darauf an, wie groß der Laden ist.
Punkt 14: Regeln für bestimmte Betriebe und Einrichtungen
Bestimmte Betriebe und Einrichtungen müssen sich an Punkt 4, Punkt 5, Punkt 6, Punkt 7 und Punkt 8 von der Corona-Verordnung halten.
Solche Betriebe und Einrichtungen sind zum Beispiel:
Teil 2 Besondere Regeln
Punkt 15: Grundsatz über besondere Regeln
Es gibt besondere Regeln. Zum Beispiel Punkte 16 bis 18.
In diesen Regeln kann es Ausnahmen zu den Regeln in Teil 1 geben. Wenn es solche Ausnahmen gibt, gelten diese Ausnahmen.
Punkt 16: Zuständigkeit für bestimmte Entscheidungen
Verschiedene Ministerien dürfen zum Schutz vor Corona Regeln für verschiedene Einrichtungen festlegen.
Das Kultus-Ministerium ist zum Beispiel für diese Einrichtungen zuständig:
Das Wissenschafts-Ministerium ist zum Beispiel für diese Einrichtungen zu ständig:
Das Sozial-Ministerium ist zum Beispiel für diese Einrichtungen zuständig:
Das Innen-Ministerium ist für Unterkünfte für Flüchtlinge zuständig.
Das Kultus-Ministerium und das Sozial-Ministerium sind zum Beispiel für diese Einrichtungen zuständig:
Das Verkehrs-Ministerium ist für alles zuständig, was mit Verkehr zu tun hat. Zum Beispiel:
Das Wirtschafts-Ministerium und das Sozial-Ministerium sind zum Beispiel für diese Einrichtungen zuständig:
Das Sozial-Ministerium ist noch für mehr zuständig. Nämlich für alles, was nicht in dieser Corona-Verordnung steht.
Punkt 17: Andere Regeln vom Sozial-Ministerium
Das Sozial-Ministerium darf noch andere Regeln festlegen, um das Ausbreiten von Corona zu verhindern.
Zum Beispiel die Quarantäne von Menschen. Quarantäne bedeutet:
Menschen sind alleine in einem Raum. Oder in einem Haus.
Zum Beispiel: Wenn sie Corona haben. Die Quarantäne gilt zum Beispiel:
Das Sozial-Ministerium darf auch Berufs-Verbote erteilen. Zum Beispiel für Personen, die nicht in Baden-Württemberg wohnen.
Aber dort arbeiten. Das Sozial-Ministerium darf Menschen auch dazu verpflichten ein Zeugnis von einem Arzt vorzulegen.
Wenn sie nach Baden-Württemberg einreisen.
Teil 3 Das Verarbeiten von Daten
Punkt 18: Verarbeiten von Daten
Das Sozial-Ministerium darf regeln, wie die Gesundheits-Behörden und die Polizei persönliche Daten verarbeiten.
Aber nur für den Infektions-Schutz. Zum Beispiel:
Um notwendige Maßnahmen zum Schutz vor Corona durchzuführen.
Punkt 19: Was passiert, wenn Sie sich nicht an die Regeln halten?
Halten Sie sich nicht an die Regeln in dieser Corona-Verordnung? Dann ist das eine Ordnungs-Widrigkeit.
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist strafbar.
Zum Beispiel müssen Sie dann Strafe zahlen.
Teil 4 Schluss-Vorschriften
Punkt 20: Andere Regeln
Behörden dürfen auch andere Regeln zum Schutz vor Corona festlegen.
Auch, wenn sie nicht in der Corona-Verordnung stehen. Bei bestimmten Gründen können die Behörden
Ausnahmen von den Regeln in der Corona-Verordnung machen.
Das Sozial-Ministerium kann den Behörden noch andere Regeln geben.
Wenn Corona in einem bestimmten Landkreis sehr stark ist.
Punkt 21: Wie lange gilt die Corona-Verordnung?
Die Corona-Verordnung gilt bis zum 31. Januar 2021.
Wer hat diese Übersetzung gemacht?
Diese Übersetzung ist von capito Stuttgart von der 1a Zugang Beratungsgesellschaft.
Mehr Informationen über Corona im Landkreis Böblingen
finden Sie auf dieser Internet-Seite:
https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html
Übernommen von den Seiten des Sozialministeriums Baden-Württemberg.
Liebe Bürger und Bürgerinnen,
liebe Besucher und Besucherinnen,
Holzgerlingen ist eine ganz besondere Stadt.
Sie können hier viel erleben.
Langweilig wird es nie!
Es gibt zum Beispiel:
Viele Bürgerinnen und Bürger setzen sich für die Stadt ein.
Zum Beispiel in den Bereichen:
Natürlich können Sie auch gemütlich in unseren Gaststätten essen. Und in den Geschäften einkaufen.
Sie können sich in Holzgerlingen auch gut erholen. Und die Natur genießen.
Etwas ganz Besonderes sind auch unsere Einrichtungen für Bildung. Und die guten Bus- und Bahn-Verbindungen.
Das alles sind nur ein paar tolle Dinge von Holzgerlingen.
Mehr dazu lesen Sie unten.
Ich wünsche allen Bürgern und Bürgerinnen,
dass sie sich in Holzgerlingen wohlfühlen.
Und allen anderen wünsche ich viel Spaß beim Lesen. Und beim Entdecken von Holzgerlingen.
Ihr
Ioannis Delakos
Bürgermeister
Die Stadt-verwaltung ist eine Behörde.
Eine Behörde ist ein Teil vom Staat.
Der Staat kümmert sich um die Bürger und Bürgerinnen.
Eine Behörde muss manche Aufgaben vom Staat erfüllen.
Zum Beispiel:
Der Gemeinderat ist eine Gruppe von Bürgern und Bürgerinnen.
Die Menschen in Holzgerlingen haben in einer Wahl bestimmt, wer im Gemeinderat ist.
Die Mitglieder vom Gemeinderat nennt man: Gemeinderäte.
Der Gemeinderat entscheidet wichtige Dinge.
Der Bürgermeister von Holzgerlingen ist der Vorsitzende im Gemeinderat.
Der Gemeinderat trifft sich einmal im Monat zu einer Sitzung.
Die Gemeinderäte besprechen wichtige Themen für die Stadt.
Der Gemeinderat wird in zwei Gruppen geteilt.
Die Gruppen werden Ausschüsse genannt.
Es gibt einen Technischen Ausschuss und einen Verwaltungs-Ausschuss.
Die Ausschüsse trefen sich auch einmal im Monat zu einer Sitzung.
Die Stadt-Verwaltung macht das, was der Gemeinderat entscheidet.
Zum Beispiel:
Es gibt viele Schulen und Kinder-Gärten.
Die Schulen und Kindergärten arbeiten mit moderner Technik.
Es gibt auch:
In Holzgerlingen gibt es zum Beispiel:
In der Nähe sind die großen Städte:
Mit dem Bus oder der Bahn kommen Sie ganz einfach von Stadt zu Stadt.
Aber auch mit dem Auto über die Bundes-Straße und die Autobahn.
Jedes Jahr ist in Holzgerlingen eine Bildungs-Messe.
Die Messe ist für junge Menschen, die mit der Schule fertig sind.
Holzgerlingen hat viele Sport-Angebote und Freizeit-Angebote.
Zum Beispiel:
Die Kinder können auf den Spielplätzen von Holzgerlingen tolle Abenteuer erleben.
Zum Beispiel mit:
Etwas ganz Besonderes ist auch das Freizeit-Gelände Rosswiesen.
Jeder Mensch braucht Erholung. Und die Natur kann dabei helfen sich zu erholen.
Holzgerlingen bietet beides: Natur und Erholung.
Es gibt einen Naturpark.
Den Naturpark besuchen viele Wanderer und Radfahrer.
Schöne Erlebnisse für Radfahrer sind auch der SCULPTOURA-Pfad (Kunst-Rad-Weg) und der Museums-Rad-Weg.
Außerdem gibt es noch Seen, Grillplätze und vieles mehr.
Etwas ganz Besonderes ist der Holz.Weg.
Das ist ein Lehrpfad.
Vor allem Kinder können auf diesem Lehrpfad viel erleben.
In Holzgerlingen ist immer was los!
Es gibt viel Musik, Theater und Kunst.
Das Angebot ist groß.
Die Veranstaltungen finden zum Beispiel an diesen Orten statt:
Jeder kann mitorganisieren.
Wer selbst mitmachen möchte, kann sich an die Vereine und Gruppen wenden.
In Holzgerlingen gibt es immer einen Grund zum Feiern.
Im ganzen Jahr finden Feste und Veranstaltungen statt.
Zum Beispiel:
Für jeden ist etwas dabei:
Für Senioren gibt es zum Beispiel den Senioren-Nachmittag. Und für Kinder gibt es das Kinder-Fest.
Durch all diese Veranstaltungen können Freundschaften entstehen.
Holzgerlingen ist eine sehr schöne Stadt.
Hier leben und arbeiten freundliche Menschen.
Gäste sind immer willkommen.
Holzgerlingen hat vier Freundschafts-Städte:
In der Stadt gibt es:
Die ersten Menschen lebten schon 5.500 Jahre vor Christus in Holzgerlingen.
Holzgerlingen hieß früher Holzgerlinga. Und war ein Königs-Hof.
Im Jahr 1.007 verschenkte König Heinrich der 2. den Königs-Hof an Bamberg.
Viele Krankheiten und Kriege machten einen großen Teil von Holzgerlingen kaputt.
Ab dem Jahr 1950 wurde alles wieder aufgebaut.
Im April 1993 wurde Holzgerlingen zur Stadt gemacht.
Auf der Internet-Seite der Stadt Holzgerlingen lesen Sie Informationen über:
Die Mitarbeiter der Stadt-Verwaltung helfen Ihnen gerne.
Sie können Ihre Fragen stellen und bekommen Informationen.
Das ist unsere Telefon-Nummer:
Wir sind am Telefon für Sie da:
Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
Das ist unsere Fax-Nummer:
Wir sind gerne für Sie da!
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |