Stadt Holzgerlingen
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Reisepass

Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Diese kann ebenso durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter abhängig.

Bei Personen:

  • unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig
  • ab 24 Jahren ist der Reisepass zehn Jahre gültig.

Vielreisende können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

In biometrischen Reisepässen ist ein elektronischer Chip integriert, der auch Ihr Lichtbildd und Ihre Fingerabdrücke enthält. Die Daten auf dem Chip können nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten ausgelesen werden.

Zugeordnete Dienstleistungen

 
 
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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin online unter termine.holzgerlingen.de oder telefonisch unter 07031 6808-0.