Stadt Holzgerlingen
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Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen

Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.

Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie

  • in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen oder
  • Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Personalausweises erfüllen können.

In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.

Tipp: Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-)Reisepasses ein Reisedokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren. Einen Diebstahl können Sie auch selbst direkt bei der Polizei melden.

Ablauf

Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der Passbehörde Ihres Wohnsitzes oder der Polizei erstatten.

Die Passbehörde erstellt Ihnen auf Wunsch eine Verlustbescheinigung und informiert unverzüglich die Polizei über den Verlust oder Diebstahl des Dokuments, damit eine Speicherung im INPOL-Fahndungssystem und im Schengener Informationssystem (SIS) vorgenommen werden kann.

Sofern nicht die ausstellende Passbehörde die Verlustanzeige entgegen nimmt, wird auch die ausstellende Passbehörde über den Verlust unterrichtet.

Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Pass beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.

Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungsinformation der Passbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

Wenn Sie das Wiederauffinden Ihres Passes anzeigen, informiert die Passbehörde darüber die Polizei, damit die Löschung im INPOL-Fahndungssystem und im Schengener Informationssystem (SIS) vorgenommen werden kann.

Unterlagen

Sofern Sie im Zuge der Verlustmeldung ein neues Dokument beantragen möchten, benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen". Bei einer späteren Beantragung eines neuen Dokuments ist zusätzlich die Verlustbescheinigung erforderlich.

Voraussetzungen

Verlust des Reisepasses

Gebühren

Die Ausstellung einer Verlustbescheinigung ist kostenlos.

Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses fallen folgende Gebühren an:

Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass: EUR 37,50
  • für einen Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) : EUR 69,50

Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass: EUR 70,00
  • für einen Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) : EUR 102,00

Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22 Euro zahlen.

Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, zum Beispiel bei Passverlust, beantragen, müssen Sie einen weiteren Zuschlag von 31,00 Euro bezahlen.

Rechtsgrundlagen

Für die Beantragung eines neuen Reisepasses:

Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.

 
 

Ansprechpartner

Claudia Pfeiffer

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-171
Fax: (07031) 6808-99171

Valeria Enz

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-175
Fax: (07031) 6808-99170

Katrin Schönleber

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-172
Fax: (07031) 6808-99170

Vanessa Demaj

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-174
Fax: (07031) 6808-99170

Zuständiges Amt

Bürgeramt

Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Im Bürgeramt Holzgerlingen besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin im Bürgeramt gleich bequem online unter termine.holzgerlingen.de oder telefonisch über die Telefonzentrale der Stadt Holzgerlingen.

Montag - Freitag:
08.00 bis 12.15 Uhr

Dienstag:
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
14.00 bis 18.00 Uhr

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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.