Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Denkmalschutz dient dem Schutz von Kultur- und Naturdenkmalen.
Sein Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört und dass Kulturgüter und Naturerbe dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes werden durch das Denkmalrecht festgelegt.
Denkmalrecht ist auch Kulturgutschutz.
Arbeiten, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege. Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Kulturelles Erbe ist für Gesellschaften außerordentlich wichtig, um sich anhand dinglicher und sinnlicher wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über ihre Geschichte informieren zu können und sich ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten.
Denkmalschutz ist ein Bestandteil der Lebensqualität.
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