Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
In der ökologischen Tierhaltung sind Eingriffe am Tier nur im Einzelfall und nach Genehmigung durch die zuständige Behörde möglich. Jegliches Leid der Tiere ist auf ein Minimum zu begrenzen, indem angemessene Schmerz- und Betäubungsmittel verabreicht werden und jeder Eingriff nur im angemessenen Alter der Tiere und von qualifiziertem Personal vorgenommen wird.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Genehmigung betriebsbezogen (nicht einzeltierbezogen) für 1 Kalenderjahr. Bei Bedarf ist der Antrag jährlich neu zu stellen.
Je nach Begründung für die Erforderlichkeit des Eingriffs sind ggf. Nachweise erforderlich.
Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn
Gebühr je nach Verwaltungsaufwand (mindestens 55 Euro pro Antrag)
Klage vor dem Verwaltungsgericht
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