Stadt Holzgerlingen
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Anerkennung als gemeinnützige Stiftung beantragen

Stiftungen sind dazu verpflichtet, anstelle der Einkommensteuer Körperschaftsteuer zu zahlen.

Keine Steuerzahlungspflichten entstehen in der Regel bei gemeinnützigen Stiftungen.

Gemeinnützig bedeutet:

  • Die Aktivitäten der Stiftung beschränken sich darauf, ihren ideellen satzungsmäßigen Zweck zu erfüllen.
  • Sie finanziert die Aktivitäten nur mit dem Stiftungsvermögen sowie mit Spenden und Zustiftungen.

Hinweis: Familienstiftungen unterliegen in Zeitabständen von je 30 Jahren zusätzlich auch der Erbersatzsteuer.

Ablauf

Stimmen Sie den Satzungsentwurf bereits im Voraus mit der zuständigen Stelle ab und klären Sie die Frage der Gemeinnützigkeit. So können Sie, wenn notwendig, noch Änderungen in der Satzung vornehmen.

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen Sie schriftlich. Ein Formular gibt es nicht.

Die zuständige Stelle prüft die Satzung. Danach erhalten Sie eine Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder einen Ablehnungsbescheid.

Unterlagen

Kopien

  • der Satzung
  • des Stiftungsgeschäfts
  • bei rechtsfähigen Stiftungen zusätzlich: der Anerkennung durch das Regierungspräsidium

Voraussetzungen

Für die Stiftung muss eine Satzung vorliegen.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Gegen den Ablehnungsbescheid ist ein Einspruch möglich.

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.