Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Den Regionalen Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) können Handwerksbetriebe nutzen, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind.
Er ist in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der MRN anerkannt.
Diese sind:
Zudem können Sie ihn in der TechnologieRegion Karlsruhe verwenden. Diese Region umfasst die Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie die Stadt Karlsruhe.
Es besteht in zumutbarer Entfernung zu Ihrem Einsatzort keine Parkmöglichkeit für den Service- oder Werkstattwagen Ihres Betriebes? Mit dem Handwerkerparkausweis können Sie den Wagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken:
Die Nutzung des Handwerkerparkausweises kann jederzeit widerrufen werden, besonders bei
Hinweis: Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis der MRN nicht möglich. Benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone, müssen Sie vor Ort einen gesonderten Antrag stellen.
Gültigkeit: ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr
Sie beantragen den Regionalen Handwerkerparkausweis bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
In den hessischen und rheinland-pfälzischen Teilen der MRN sind die Straßenverkehrsbehörden in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen angesiedelt. In Baden-Württemberg gibt es zusätzlich auch einige örtliche Verkehrsbehörden, die den Handwerkerparkausweis ausstellen können.
Sie können den Antrag persönlich stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Weitere Informationen über den regionalen Handwerkerparkausweis erhalten Sie auf den Seiten der Metropolregion Rhein-Neckar.
Den Handwerkerparkausweis können Betriebe beantragen, die folgende Kriterien erfüllen:
Verwaltungsgebühr (bei jeder Neubeantragung): 150 Euro pro Ausweis
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
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Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
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