Stadt Holzgerlingen
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Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen

Gegen einen Vollstreckungsbescheid können Sie Einspruch einlegen.

Ablauf

Sie müssen den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid bei dem Gericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, einlegen:

  • schriftlich oder
  • bei der Geschäftsstelle des Gerichts zur Niederschrift

Verwenden Sie das Formular, das dem Vollstreckungsbescheid beigefügt ist. Der Einspruch muss keine Begründung enthalten.

Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, gibt das Gericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit ab an:

  • das Gericht, das in dem vorangegangenen Mahnbescheid als zuständiges Gericht bezeichnet ist, oder
  • ein anderes Gericht, wenn die Parteien übereinstimmend die Abgabe an ein anderes Gericht verlangen.

In dem anschließenden Gerichtsverfahren prüft das Gericht, ob die Forderung berechtigt ist.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Gegen Sie wurde ein Vollstreckungsbescheid erlassen und Sie sind mit diesem nicht einverstanden, weil Sie zum Beispiel meinen:

  • Dem Antragsteller oder der Antragstellerin steht die Forderung
    • überhaupt nicht,
    • nicht in der geltend gemachten Höhe oder
    • nicht zum jetzigen Zeitpunkt zu.
  • Der Antragsteller oder die Antragstellerin nimmt eine falsche Person in Anspruch.

Gebühren

Das Gericht bestimmt im Rahmen der Entscheidung über den Einspruch auch, wer die Kosten für das Mahnverfahren zu tragen hat.

Rechtsgrundlagen

Achtung: Ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid steht der Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid nicht entgegen. Das für die Entscheidung über den Einspruch zuständige Gericht kann auf Antrag die Zwangsvollstreckung aber ohne oder gegen Sicherheitsleistung einstweilen einstellen. Den Antrag haben Sie bei demjenigen Gericht zu stellen, an welches das Verfahren nach Erhebung des Einspruchs abgegeben wird.

 
 
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Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.