Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Kindertageseinrichtung - Kind für die Aufnahme anmelden

Kindertageseinrichtungen sind

- Kinderkrippen (Kinder unter 3 Jahren U3),
- Kindergärten (Kinder über 3 Jahren Ü3)

Die Informationen zu den Kindertageseinrichtungen finden Sie auf unserer Homepage. Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

Ablauf

Wie finde ich die passende Betreuung für mein Kind?

Die Stadt Holzgerlingen bietet in ihren Kindertagesstätten ein differenziertes Betreuungsangebot für Kinder. Die Bandbreite reicht von betreuten Spielgruppen über verlängerte Öffnungszeiten bis zu Ganztagesbetreuung. Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren erfolgt in Krippen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Betreuung durch eine Tagespflegeperson. Im Rahmen des TAKKI Programms bezuschusst die Stadt Holzgerlingen diese Form der Betreuung von Kindern. 

Wie kann ich mein Kind anmelden?

1. Aufnahme
In den Kindergarten (3-6 Jahre) werden Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zu Beginn der Schulpflicht aufgenommen, wenn sie mit ihren Erziehungsberechtigten in Holzgerlingen wohnen. Kinder zwischen 1 und 3 Jahren können im Kleinkindbereich in die Kinderkrippe Böblinger Straße, im Kinderhaus Dörnach, Kinderkrippe Schönberg und in der Kinderkrippe Taubenäcker aufgenommen werden.

2. Anmeldeverfahren
Über die Aufnahmen für das neue Kindergartenjahr (ab September) wird im März entschieden. Die Eltern bekommen von der Stadtverwaltung ein Anschreiben, mit dem Sie sich dann für eine Einrichtung festlegen.Sollte in der gewählten Kita kein Platz zum gewünschten Zeitpunkt vorhanden sein, haben die Eltern die Wahl, auf der Warteliste zu verbleiben oder auf ihre angegebenen Alternativen auszuweichen.

Anmeldungen für einen Krippenplatz finden zentral über die Verwaltung statt. Die Eltern melden ihr Kind direkt bei der Verwaltung an. Die Anmeldung sollte mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin dem Rathaus vorliegen. Die Vormerkung für einen Krippenplatz ist erst ab Geburt möglich. Eine Zusage wird 5 - 6 Monate vor Beginn der Betreuung schriftlich mitgeteilt.

Die Einrichtungen in freier Trägerschaft (Evangelischer Kindergarten und Waldkindergarten Wald-Igel e.V.) führen eigene Wartelisten und vergeben ihre Plätze in Eigenregie. Eine Anmeldung ist bei der gewünschten Einrichtung direkt möglich:

  • Ev. Kindergarten, Friedhofstraße 1, Telefon 07031 609 864
  • Wald-Igel e.V., Hinter den Weingärten 7, Telefon 0176 20 82 60 18


Sollten Sie eine Tagespflegeperson suchen, wenden Sie sich an den Tages- und Pflegeverein e.V. Kreis Böblingen, Telefon 07031/21371-0. (TAKKI)

Für Rückfragen steht Ihnen unsere pädagogische Gesamtleitung, Frau Edna Bock, Telefon 07031/6808-151 zur Verfügung.

Vergabekriterien:

In städtischen Einrichtungen werden Kinder mit Hauptwohnsitz in Holzgerlingen aufgenommen. Die Plätze werden, wenn möglich, wohnortnah vergeben. Die Gruppen sollen in Alter und Geschlecht möglichst gut gemischt sein.

Wenn es mehr Anfragen als verfügbare Plätze gibt, gilt bei der Vergabe folgende Rangfolge:

  • Kinder, deren Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Tageseinrichtung zur Sicherung des Kindeswohles notwendig sind, haben bei der Vergabe Vorrang.
  • Weitere freie Plätze werden an Kinder vergeben, deren Eltern allein lebend und erwerbstätig sind.
  • Weitere freie Plätze werden an Kinder vergeben, deren Eltern beide erwerbstätig sind.
  • Weitere freie Plätze werden an Geschwisterkinder in der Einrichtung vergeben.
  • Weitere freie Plätze werden nach der Wohnortnähe vergeben.

Die Vormerkung für einen Krippenplatz ist erst ab Geburt möglich.

Gebühren

Die Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und sind abhängig

- von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
- von der Betreuungszeit.

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in Kindertageseinrichtung aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden. Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

Die aktuellen Gebühren werden in den Einrichtungen per Aushang bekannt gemacht und sind zudem hier auf der Homepage abrufbar.

Ortsrechte

Formulare

 
 

Ansprechpartner

Edna Bock

Päd. Gesamtleitung Kindertagesstätten

N.2-64

Tel.: (07031) 6808-151
Fax: (07031) 6808-99151

Manuela Dierich

Sachgebietsleitung Bildung & Betreuung

N.2-66

Tel.: (07031) 6808-150
Fax: (07031) 6808-99150

Zuständiges Amt

Haupt- und Personalamt

Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Das Vorzimmer des Haupt- und Personalamtes erreichen Sie jeweils vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Kindergartenverwaltung

Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.