Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Antragsberechtigte und Leistungen
Der Familien- und Sozialpass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Holzgerlingen. Ein Rechtsanspruch auf den Familien- und Sozialpass und seine finanzielle Vergünstigungen besteht nicht.
Antragsberechtigt sind in erster Linie Personen und Haushalte, die z.B. Leistungen vom Sozialamt empfangen, ein geringeres Einkommen oder eine geringe Rente haben, Wohngeldempfänger und Menschen mit Schwerbehinderung.
Die Stadt Holzgerlingen bezuschusst verschiedene Leistungen, wie etwas Kindergartengebühren, Ganztagesbetreuungsgebühren in der Schule, kulturelle Veranstaltungen der Stadt, Familen- und Saisonkarten für das Holzgerlinger Freibad, Ferienbetreuung, den Seniorenmittagstisch und vieles mehr.
Den gesamten Leistungskatalog, die antragsberechtigen Personen und alle weiteren Details entnehmen Sie bitte den aktuellen Richtlinien des Familien- und Sozialpasses am Ende der Seite.
Antragsstellung
Antragsformulare sind beim Sozialamt im Rathaus, Zimmer 1.43 (Tel. 07031/6808-30) oder auf der Homepage der Stadtverwaltung Holzgerlingen (https://www.holzgerlingen.de/de/verwaltung-politik/ansprechpartner/detail.php?id=14 oder https://www.holzgerlingen.de/de/verwaltung-politik/ansprechpartner/detail.php?id=62) erhältlich. Auf das Ausfüllen des Antragsformulars kann bei persönlicher Antragsstellung auf dem Sozialamt verzichtet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bezuschussungen bei Antragsstellung individuell je nach Antragsteller und dessen Zuschussvoraussetzungen geprüft werden. Es besteht nicht automatisch ein rechtlicher Anspruch auf den vollen Umfang der Leistungen des Familien- und Sozialpasses.
Informationsblatt Datenschutz-und Einwilligungserklärung Familien-und-Sozialpass
Böblinger Straße 5-7
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