Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Für Ihre berufliche Fortbildung können Sie finanzielle Unterstützung („Meister-Bafög“) erhalten.
Die Förderung bezieht sich auf
Ausnahmen sind möglich.
Die Förderung gilt für die Teilnahme an:
Hinweis: Sie dürfen noch keinen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulabschluss haben.
Eine Altersgrenze besteht nicht.
Förderungshöchstdauer
Für eine Fortbildung:
Die Abschnitte müssen Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraumes durchlaufen.
Wenn Sie Abschnitte abwechselnd in Vollzeit und Teilzeit wahrnehmen, legt die zuständige Behörde die Förderungshöchstdauer und den maximalen Zeitrahmen individuell fest.
Höhe der Leistungen
Die Förderung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die Antragsformulare können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich anfordern. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung stehen sie auch zum Download zur Verfügung.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Das Land überweist den Zuschuss monatlich auf Ihr Konto. Bei Anspruch auf ein Darlehen erhalten Sie parallel zum Bewilligungsbescheid ein Darlehensangebot (Vertragsentwurf) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Den Darlehensvertrag müssen Sie ausfüllen. Vergessen Sie nicht die Angaben zum Pass beziehungsweise Personalausweis oder legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei. Mit Ihrer Unterschrift unter den Darlehensvertrag nehmen Sie die Konditionen an. Lassen Sie Ihre Unterschrift bei einer Bank bestätigen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der vorgesehenen Frist bei der KfW ein, ist der Darlehensvertrag zustande gekommen. Die Frist finden Sie im Bewilligungsbescheid.
Hinweis: Die im Bescheid genannten Darlehensbeträge sind Höchstbeträge. Wenn Sie keine Angaben machen, erhalten Sie den Höchstbetrag. Wünschen Sie einen niedrigeren Betrag, geben Sie diesen bitte an.
Im weiteren Verlauf ist die Kreditanstalt für Sie zuständig (z.B. Abschluss des Vertrags, Ratenzahlung, Rückforderung). Nähere Informationen zu Auszahlung, Zinsen und Rückzahlung erfahren Sie bei der KfW.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
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