Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Für das Ausüben folgender Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis: eine Maklertätigkeit, die Vermittlung von Darlehen oder die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen.
Eine Erlaubnis ist erforderlich für
Den Antrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Zuständige Stelle ist Stadt- oder Landratsamt am Standort Ihres Betriebes.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Die Erlaubnis erhalten Sie nur, wenn Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit besitzen.
Erteilung der Erlaubnis: nach Gebührensatzung der Kommune
Versagen der Erlaubnis: drei Viertel der Gebühr
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