Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Für den Bau von Rettungswachen, wovon neben den Neubauten auch Um- und Erweiterungsbauten, sowie Sanierungen umfasst sind, können die nachfolgenden Hilfsorganisationen Fördermittel beantragen.
Der Rettungsdienst wird in Baden-Württemberg im Auftrag des Landes von folgenden Hilfsorganisationen durchgeführt:
Die Beantragung der Förderung von Rettungswachen erfolgt online. Dabei ist folgendes Verfahren vorgesehen:
Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Antragstellung beifügen:
Um eine Förderung von baulichen Investitionsmaßnahmen des Rettungsdienstes beantragen zu können, müssen Sie Mitglied in einer oben genannten Hilfsorganisation sein und mit der Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg nach den Vorgaben des § 2 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes beauftragt sein.
Für das Verfahren entstehen Ihnen keine Kosten.
Gegen die Förderbescheide kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.
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