Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) stellt das Ministerium für Verkehr (VM) den nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Baden-Württemberg momentan jährlich dreizehn Millionen Euro für die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur von Personen- und Güterverkehrsstrecken zur Verfügung. Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) sind Bahnen, die nicht von der Deutschen Bahn AG betrieben werden.
Die Anträge sind beim Ministerium für Verkehr , Referat 32, bis Mitte Dezember eines jeden Jahres für das dann darauffolgende Jahr zu stellen.
Fragen hinsichtlich beizufügender Unterlagen, Förderkriterien oder Abrechnungsmodalitäten können jederzeit unter dirk.koenig@vm.bwl.de gestellt werden.
Die Mittel sollen der nachhaltigen Ertüchtigung der Strecken nichtbundeseigener Eisenbahnen dienen, bei welchen vor allem Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden an
Außerdem stehen diese Mittel auch bei plötzlich auftretenden Problemen zur Verfügung, welche schnell behoben werden müssen, z.B. Reparatur von Schienenbrüchen.
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