Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion eingeführt und zwar für:
Bürgerinnen und Bürger der EU und Angehörige des EWR können diese Chipkarte (eID-Karte) wie folgt beantragen:
Damit können sie
Auf dem Chip der eID-Karte sind persönliche Daten der Karteninhaberin beziehungsweise des Karteninhabers gespeichert.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte bei der zuständigen eID-Karte-Behörde beantragen.
Dazu müssen sie dort persönlich erscheinen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Die eID-Karte wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Die antragstellende Person erhält vom eID-Karte-Hersteller einen PIN-Brief, der eine Geheimnummer (PIN) für die Nutzung der eID-Funktion enthält. Bei Wohnungslosen oder nicht sesshaften antragstellenden Personen wird der PIN-Brief direkt an die ausstellende Behörde versendet. Im Anschluss muss ihne die antragstellende Person abholen.
Bei Bedarf kann von der ausstellenden Behörde eine englische oder eine französische Übersetzung des PIN-Briefs ausgegeben werden.
Im PIN-Brief werden außerdem folgende Informationen übermittelt:
Die eID-Karte wird erst dann ausgegeben, wenn die antragstellende Person
Hinweis für Antragsberechtigte im Ausland:
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit Hauptwohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können eine eID-Karte bei der Auslandsvertretung beantragen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten.
Die zuständige Auslandsvertretung bestimmt das Auswärtige Amt. Abweichend davon sind bis zum 31. Oktober 2021 für Antragsberechtigte mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland die eID-Karte-Behörden in Deutschland zuständig, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhalten.
Vor allem bei der Erstausstellung können zur sicheren Identitätsfeststellung weitere Unterlagen (z.B. Personenstandsurkunden) erforderlich sein. Die zuständige eID-Karte-Behörde kann im Einzelfall Auskunft dazu geben, welche sonstigen Unterlagen für die Antragstellung vorgelegt werden müssen.
Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37 Euro.
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |