Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Dort finden Sie auch Formulare für:
Das Gericht stellt im Musterverfahren etwas fest und verurteilt niemanden zu einer Leistung, beispielsweise einer Geldzahlung. Ihre individuellen Ansprüche müssen Sie daher danach gesondert einklagen. In diesem Verfahren gelten aber die Feststellungen des Musteradverfahrens.
keine
Die Feststellungsziele im Muster- und Individualverfahren müssen gleich sein.
Das heißt, Ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse müssen von denselben tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen abhängen, deren Vorliegen im Rahmen der Musterfeststellungsklage das Gericht prüft.
keine
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