Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Der Bildungskredit ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Sie können ihn auch neben einer Förderung nach dem BAföG in Anspruch nehmen.
Höhe:
Art:
Ihr Einkommen und Vermögen sowie das Ihrer Eltern, Ihrer Ehegattin bzw. Ihres Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner spielt bei der Bewilligung keine Rolle. Sie müssen keine Sicherheiten nachweisen.
Achtung: Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht. Anders als beim BAföG handelt es sich um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget.
Einen Bildungskredit können Sie auch für eine Zweit- oder Folgeausbildung beantragen.
Sie können den Bildungskredit nur bis zum Ende des zwölften Studiensemesters in Anspruch nehmen. Sie können den Bildungskredit auch noch danach erhalten, wenn Sie Ihre Ausbildung innerhalb von längstens 24 Monaten nach Bewilligung abschließen.
Es ist jederzeit eine kostenfreie Kündigung zum Monatsende möglich.
Für das Darlehen fallen vom Tag der Auszahlung an Zinsen an. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden diese gestundet.
Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Pro Monat müssen Sie 120 Euro zurückzahlen. Die Kreditanstalt zieht die Rückzahlungsraten vierteljährlich am Quartalsende ein. Außerordentliche Rückzahlungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich. Wenn Sie eine erneute Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt erhalten, werden die Rückzahlungsraten gestundet.
Sie müssen den Bildungskredit schriftlich beantragen.
Fordern Sie das Formular bei der zuständigen Stelle an oder füllen Sie es direkt auf den Internetseiten aus. In diesem Fall müssen Sie die erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg nachreichen.
Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Im Fall der Bewilligung erhalten Sie zusätzlich ein Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie die Konditionen an. Die Unterschrift müssen Sie durch ein Amt bestätigen lassen (z.B. das Studierendenwerk). Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der vorgesehenen Frist bei der KfW ein, ist der Kreditvertrag zustande gekommen.
Hinweis: Die Frist, innerhalb derer der unterschriebene Vertrag vorliegen muss, finden Sie im Bewilligungsbescheid.
Im weiteren Verlauf (z.B. Abschluss des Vertrags, Ratenzahlung, Rückforderung) ist die Kreditanstalt für Sie zuständig.
bei Schülern zusätzlich:
Achtung: Studieren Sie im Ausland, muss die ausländische Ausbildungsstätte einer inländischen gleichwertig sein.
Keine
keiner
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.