Stadt Holzgerlingen
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Vorzeitige Einschulung beantragen

Schulpflichtig sind alle Kinder, die spätestens am Einschulungsstichtag sechs Jahre alt sind.

Einschulungsstichtag ab dem Schuljahr 2022/2023 ist der 30. Juni.

Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können Sie zur Schule anmelden. So wird das Kind schulpflichtig.

Alle Kinder, die erst nach dem 30. Juni dieses folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

Hat die Schulleitung Zweifel an der Schulbereitschaft des Kindes, holt sie ein Gutachten des Gesundheitsamtes ein. Stimmt sie dem Antrag zu, beginnt die Schulpflicht mit der Aufnahme in die Schule.

Ablauf

Sie können die vorzeitige Einschulung formlos schriftlich bei der zuständigen Grundschule beantragen. Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag.

Unterlagen

Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. ein Gutachten des Gesundheitsamtes über die Schulbereitschaft.

Voraussetzungen

Ihr Kind wird erst nach dem 30. Juni des auf den Stichtag folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt.

Beispiel Schuljahr 2024/25: Stichtag ist der 30.06.2024

  • Reguläre Einschulung: 6. Geburtstag bis 30.06.2024, (geboren 01.07.2017 - 30.06.2018)
  • Kann-Kind: 6. Geburtstag zwischen 01.07.2024 und 30.06.2025, (geboren 01.07.2018 - 30.06.2019)
  • vorzeitige Einschulung: 6. Geburtstag ab dem 01.07.2025, (geboren nach 30.06.2019)

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Widerspruch gegen ablehnenden Bescheid.

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.