Stadt Holzgerlingen
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Wahlschein beantragen

Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.

Ablauf

Sie können den Wahlschein beantragen:

  • persönlich
  • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
  • schriftlich
    Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per Fax, E-Mail oder mündlich, bei der Europawahl per Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    • Familienname
    • Vornamen
    • Geburtsdatum
    • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
    • wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
  • über Online-Formulare hier im Serviceportal beziehungsweise im Internet, wenn Ihre Gemeinde das anbietet

Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.

Unterlagen

wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung

Voraussetzungen

Sie

  • sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen.

Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

Gebühren

Bei postalischer Übersendung des Wahlscheinantrags an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.

Rechtsgrundlagen

kein

 
 

Ansprechpartner

Claudia Pfeiffer

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-171
Fax: (07031) 6808-99171

Valeria Enz

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-175
Fax: (07031) 6808-99170

Katrin Schönleber

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-172
Fax: (07031) 6808-99170

Vanessa Demaj

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-174
Fax: (07031) 6808-99170

Zuständiges Amt

Bürgeramt

Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Im Bürgeramt Holzgerlingen besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin im Bürgeramt gleich bequem online unter termine.holzgerlingen.de oder telefonisch über die Telefonzentrale der Stadt Holzgerlingen.

Montag - Freitag:
08.00 bis 12.15 Uhr

Dienstag:
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
14.00 bis 18.00 Uhr

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.