Stadt Holzgerlingen
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Hochwasser-Aufbauhilfe beantragen

Wenn Sie in der Zeit vom 31. Mai bis 4. Juli 2013 durch Hochwasser geschädigt wurden, können Sie Unterstützung aus dem von Bund und Ländern finanzierten Fonds „Aufbauhilfe“ beantragen. Dafür stehen in Baden-Württemberg bis zu 74 Millionen Euro zur Verfügung.

Ablauf

Sie müssen die Aufbauhilfen beantragen. Dazu müssen Sie als Geschädigte mit Hilfe passender Antragsformulare Ihre Schäden der zuständigen Stelle mitteilen.

Darin müssen Sie beispielsweise allgemeine Angaben, Angaben zur Art des Schadens und zu den Gesamtkosten machen und die erforderlichen Nachweise beifügen.

Wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie eine Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Diesen müssen Sie zur Beseitigung des Hochwasserschadens verwenden. Wenn Sie die dazu erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen haben, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten dies der zuständigen Stelle nachweisen (Verwendungsnachweis).

Unterlagen

  • erhaltene Versicherungsleistungen
  • erhaltene Spenden
  • Fremdmittel (Darlehen)
  • bei Privatpersonen zusätzlich: sonstige Finanzierungsmittel

Stellt die zuständige Stelle fest, dass in Ihrem Antrag Unterlagen fehlen, können Sie diese nachreichen.

Voraussetzungen

Ihnen ist zwischen dem 31. Mai und 4. Juli 2013 ein Hochwasserschaden entstanden

  • im Einzugsgebiet der Flussgebiete der Donau und ihrer Nebenflüsse oder
  • in Gebieten, in denen Hochwasser-Soforthilfen gewährt wurden.

Nähere Auskunft dazu erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle.

Wenn in einem der folgenden Förderbereiche ein hochwasserbedingter Schaden entstanden ist, können Aufbauhilfe beantragen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe sowie Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur
  • Land- und Forstwirtschaft sowie ländliche Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden
  • Infrastruktur in den Gemeinden (unabhängig von der Trägerschaft)
  • Privatpersonen und Wohnungsunternehmen
  • Forschungseinrichtungen
  • Kultureinrichtungen, Denkmale und Einrichtungen von Religionsgemeinschaften

Welche Kosten förderfähig sind und welche nicht, können Sie in der Verwaltungsvorschrift nachlesen.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.