Stadt Holzgerlingen
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Technische Unterstützung bei kerntechnischen Anlagen in bestimmten Ländern - Genehmigung beantragen

Die Erbringung technischer Dienstleistungen, wie Beratungen, Schulungen, Reparatur, Wartung und Instandsetzung, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in Algerien, Indien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan oder Syrien stehen, darf nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen.

Ablauf

Die Genehmigung können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.

Unterlagen

formloser Antrag mit detaillierter Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Genehmigungspflicht ist, dass

  • dem Dienstleistungserbringer der oben genannte Zusammenhang seiner Dienstleistung mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in den oben genannten Ländern bekannt ist oder
  • er vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hierüber unterrichtet wurde.

Gebühren

gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.