Stadt Holzgerlingen
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Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge beantragen

Flüchtlinge können in den ersten 15 Monaten nach ihrer Aufnahme eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten.

Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieser umfasst in den ersten 15 Monaten:

  • die ärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände,
  • die Versorgung mit Schutzimpfungen entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen und
  • sonstige Leistungen, sofern diese zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich oder zur Deckung der besonderen Bedürfnisse von Kindern geboten sind.

Ablauf

Die Kommune meldet die Flüchtlinge der zuständigen Krankenkasse. Diese versendet die eGK an die Flüchtlinge. Bis dahin erhalten die Flüchtlinge von der Krankenkasse einen vorläufigen Abrechnungsschein für die ärztliche und zahnärztliche Versorgung. Dieser wird den Flüchtlingen von den Kommunen ausgehändigt.

Unterlagen

  • Anmeldevordruck zur Gesundheitsversorgung
  • ein Passfoto

Voraussetzungen

Flüchtlinge haben die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen und sind einer Kommune zugewiesen worden.

Rechtsgrundlagen

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.