Stadt Holzgerlingen
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Betreuungsgeld beantragen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.07.2015 entschieden, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt und deshalb nichtig ist.

Das Bundesverfassungsgericht setzte keine Übergangsfrist für die Fortgeltung der Regelungen zum Betreuungsgeld fest. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie, sobald das Bundesministerium über die weitere Vorgehensweise entschieden hat.

 

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Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.