Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Die zuständigen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher unter Namensnennung des Produktes und des verantwortlichen Unternehmers informieren bezüglich:
Die Ergebnisse amtlicher Kontrollen werden landesweit im Portal des Landes zur Verbraucherinformation veröffentlicht.
Wenn bei Kontrollen und Probenahmen ab dem 1. September 2012 Ergebnisse festgestellt werden, die die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung erfüllen, müssen die Betroffenen angehört werden. Nach Abschluss dieses gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsverfahrens werden die Daten veröffentlicht.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ein landesweit einheitliches Informationsportal eingerichtet. Dort können Sie alle von Behörden des Landes Baden-Württemberg veröffentlichten Kontrollergebnisse gebündelt finden und abrufen. Alternativ können Sie direkt auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Lebensmittel- oder Futtermittelüberwachungsbehörde die dort eingestellten Veröffentlichungen abrufen.
Außerdem ist der Zugang zu den Informationen auch über die Internetseiten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, der Landratsämter und Stadtkreise, der Regierungspräsidien sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter möglich.
Folgende Daten werden veröffentlicht:
Der Verdacht eines Verstoßes muss auf Grund von Tatsachen hinreichend begründet sein.
keine
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