Stadt Holzgerlingen
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Verdachtsmeldung nach § 11 GwG erstatten

Betreiben Sie ein Unternehmen oder Gewerbe im sogenannten Nichtfinanzsektor? Wenn Sie feststellen, dass Ihr Geschäftspartner Sie für anonyme Transaktionen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht, müssen Sie dies anzeigen.

Hinweis: Sie verstoßen gegen Ihre Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG), wenn Sie Ihren Verdacht nicht an die zuständigen Stellen weitergeben.

Tipp: Weitere Informationen zum Thema "Geldwäsche" bieten Ihnen das Regierungspräsidium Freiburg, das Regierungspräsidium Karlsruhe, das Regierungspräsidiums Stuttgart und das Regierungspräsidiums Tübingen.

 

Ablauf

Die Geldwäsche-Verdachtsmeldung müssen Sie mit den erforderlichen Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch erstatten. Senden Sie die Meldung und die Unterlagen an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg in Stuttgart (Zentralstelle für Finanzermittlungen). Zusätzlich müssen Sie diese in Kopie an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden (Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen) übermitteln.

Darüber hinaus können Sie die Geldwäsche-Verdachtsmeldungen in den Fällen des § 11 GwG auch an die zuständige Bundesberufskammer schicken.

Hinweis: Die Formulare stehen Ihnen unter "Formulare & Onlinedienste" zur Verfügung. Hilfreiche Verwendungshinweise bietet Ihnen die Anlage 1 zum Formular "Verdachtsmeldung nach § 11 Geldwäschegesetz".

Über die Anzeige des Verdachts auf Geldwäsche müssen Sie schweigen. Sie dürfen Ihre Geschäfts- oder Vertragspartner keinesfalls davon informieren. Außerdem dürfen Sie die angetragene Transaktion zunächst nicht durchführen. In der Regel erhalten Sie binnen zwei Werktagen vom Landes- oder Bundeskriminalamt eine telefonische oder elektronische Benachrichtigung, ob Sie das Geschäft zum Abschluss bringen können oder Ihr Verdacht bestätigt wurde.

Unterlagen

  • Formular "Verdachtsmeldung nach § 11 Geldwäschegesetz"
  • Unterlagen, die zum Verdachtsmoment geführt haben

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.