Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Betreiben Sie ein Unternehmen oder Gewerbe im sogenannten Nichtfinanzsektor? Wenn Sie feststellen, dass Ihr Geschäftspartner Sie für anonyme Transaktionen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht, müssen Sie dies anzeigen.
Hinweis: Sie verstoßen gegen Ihre Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG), wenn Sie Ihren Verdacht nicht an die zuständigen Stellen weitergeben.
Tipp: Weitere Informationen zum Thema "Geldwäsche" bieten Ihnen das Regierungspräsidium Freiburg, das Regierungspräsidium Karlsruhe, das Regierungspräsidiums Stuttgart und das Regierungspräsidiums Tübingen.
Die Geldwäsche-Verdachtsmeldung müssen Sie mit den erforderlichen Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch erstatten. Senden Sie die Meldung und die Unterlagen an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg in Stuttgart (Zentralstelle für Finanzermittlungen). Zusätzlich müssen Sie diese in Kopie an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden (Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen) übermitteln.
Darüber hinaus können Sie die Geldwäsche-Verdachtsmeldungen in den Fällen des § 11 GwG auch an die zuständige Bundesberufskammer schicken.
Hinweis: Die Formulare stehen Ihnen unter "Formulare & Onlinedienste" zur Verfügung. Hilfreiche Verwendungshinweise bietet Ihnen die Anlage 1 zum Formular "Verdachtsmeldung nach § 11 Geldwäschegesetz".
Über die Anzeige des Verdachts auf Geldwäsche müssen Sie schweigen. Sie dürfen Ihre Geschäfts- oder Vertragspartner keinesfalls davon informieren. Außerdem dürfen Sie die angetragene Transaktion zunächst nicht durchführen. In der Regel erhalten Sie binnen zwei Werktagen vom Landes- oder Bundeskriminalamt eine telefonische oder elektronische Benachrichtigung, ob Sie das Geschäft zum Abschluss bringen können oder Ihr Verdacht bestätigt wurde.
keine
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.