Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate beziehungsweise qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus. Für den Betrieb eines solchen Zertifizierungsdienstes müssen Sie keine Genehmigung einholen. Sie müssen jedoch die Tätigkeit spätestens mit der Betriebsaufnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen und nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für den Betrieb erfüllen.
Hinweis: Wenn Sie sich im Rechts- und Geschäftsverkehr auf die nachgewiesene Sicherheit Ihres Zertifizierungsdienstes berufen und den Nachweis mittels eines Gütezeichens für Ihre Zertifizierungsdienste erbringen möchten, können Sie sich freiwillig akkreditieren lassen.
Tipp: Zertifizierungsdiensteanbieter finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Themenbereich "Aufgaben der Bundesnetzagentur/Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Anbieterinformationen, Akkreditierung und Aufsicht".
Sie müssen die Betriebsaufnahme spätestens mit der Betriebsaufnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen. Die Anzeige müssen Sie handschriftlich unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Sie muss folgende Angaben enthalten:
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) muss die Anzeige des Betriebs eines Zertifizierungsdienstes für die juristische Person gestellt und von deren gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle in den Anforderungen genannten natürlichen Personen einreichen
Voraussetzung für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes ist, dass Sie die Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung erfüllen.
je nach Zeitaufwand fallen Kosten in unterschiedlicher Höhe an.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die möglichen Kosten.
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