Stadt Holzgerlingen
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Aufwendungsersatz für eine rechtliche Betreuung beantragen

Als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer haben Sie einen Anspruch auf Ersatz notwendiger Aufwendungen. Sie können einen Vorschuss verlangen.

Achtung: Ist die betreute Person mittellos, so können Sie Ersatz von der Landeskasse verlangen.

Hinweis: Ist die betreute Person nicht mittellos und erfasst die Betreuung auch die Vermögenssorge, können Sie den Aufwendungsersatz direkt aus dem Vermögen der betreuten Person entnehmen.

Zu den notwendigen Aufwendungen gehören beispielsweise

  • Fahrtkosten
  • Parkgebühren
  • Portokosten
  • Telefongebühren
  • Kopierkosten

Sie können die Aufwendungen einzeln oder über eine pauschale Aufwandsentschädigung von derzeit 399 Euro pro Jahr abrechnen. Die pauschale Aufwandsentschädigung wird unabhängig von Ihren tatsächlichen Aufwendungen gewährt. Bei Einzelabrechnung müssen Sie die Aufwendungen belegen.

Hinweis: Wenn Sie als Angehöriger eine rechtliche Betreuung führen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Aufwendungsersatz.

Ablauf

Den Antrag stellen Sie formlos bei der zuständigen Stelle. Beantragen Sie keinen pauschalen Aufwendungsersatz, müssen Sie die Aufstellung der Aufwendungen dem Betreuungsgericht schriftlich vorlegen.

Dieses setzt die Höhe des auszuzahlenden Betrags fest.

Unterlagen

Aufstellung der Aufwendungen bei Einzelabrechnung (mit Belegen)

Voraussetzungen

Ihnen sind Kosten für die Betreuung entstanden.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.