Stadt Holzgerlingen
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Geburtsurkunde beantragen

Sie benötigen eine Geburtsurkunde?

Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
  • Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Hinweis: Auf Verlangen werden folgende Angaben nicht aufgenommen:

  • Geschlecht des Kindes
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

Internationale Geburtsurkunde

Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.
Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Ablauf

Sie müssen die Geburtsurkunde bei dem Standesamt beantragen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

Welche Möglichkeiten der Beantragung Ihr Standesamt bietet, kann sich je nach Standesamt unterscheiden.

Bei manchen Standesämtern kann die Urkunde persönlich beantragt werden.

Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können.

In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

  • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
Dann müssen Sie zusätzlich vorlegen:

  • eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes,
  • eine Vollmacht und
  • der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Unterlagen

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
  • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Gebühren

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 20,00
  • Internationale Geburtsurkunde: EUR 20,00

Eine Geburtsurkunde für Zwecke der Sozialversicherung ist unter den Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 SGB X gebührenfrei (Nachweis erforderlich).

Rechtsgrundlagen

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Formulare

 
 

Ansprechpartner

David Wagner

Sachgebietsleitung Ordnungswesen

N.1-35

Tel.: (07031) 6808-161
Fax: (07031) 6808-99161

Leonita Mala

Personenstands- und Ordnungswesen

N.1-36

Tel.: (07031) 6808-162
Fax: (07031) 6808-99162

Zuständiges Amt

Standesamt

Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.