Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Das Pflegezeitgesetz ermöglicht Beschäftigten, pflegebedürftige nahe Angehörige in einer akuten Pflegesituation entweder kurzfristig selbst zu pflegen oder eine Pflege zu organisieren.
Pflegende Angehörige haben einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Sonderkündigungsschutz besteht vom Zeitpunkt der Ankündigung der Pflege bis zu deren Beendigung. Nur in Ausnahmefällen können Sie in dieser Zeit der oder dem Beschäftigten kündigen.
Die Zustimmung zur Kündigung können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie entscheidet über die Zulässigkeit der Kündigung und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
Nachweise zum Kündigungsgrund
Sie benötigen die Zustimmung der zuständigen Stelle.
je nach Einzelfall: zwischen EUR 200,00 und 1.000
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Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
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