Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie
Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.
Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen befreit Sie die zuständige Stelle von den Kosten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage es Landratsamtes Böblingen unter folgendem Link:
http://www.lrabb.de/,Lde,(anker14716885)/start/Service+_+Verwaltung/Auslaender_+und+Staatsangehoerigkeitswesen.html#anker14716885
Böblinger Straße 5-7
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Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
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