Stadt Holzgerlingen
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Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Ablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Unterlagen

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Ortsrechte

Formulare

 
 

Ansprechpartner

Astrid Hinrichs

Steuern & Haushalt

A.0-21

Tel.: (07031) 6808-371
Fax: (07031) 6808-99371

Michaela Frenzer

Steuern & Haushalt

A.0-26

Tel.: (07031) 6808-373
Fax: (07031) 6808-99373

N. N.

Steuern & Haushalt

A.0-26

Tel.: (07031) 6808-372
Fax: (07031) 6808-99370

Zuständiges Amt

Finanzverwaltung

Böblinger Straße 5
71088 Holzgerlingen

Montag - Freitag: 08:00 bis 12:15 Uhr
Dienstag:             14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:         14:00 bis 18:00 Uhr

Steuern und Haushalt

Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.