Stadt Holzgerlingen
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Denkmalschutz - Zuschuss beantragen

Sie können vom Land Baden-Württemberg auf Antrag Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen.

Zuschussfähig sind Ausgaben, die

  • bei Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege entstehen,
  • zum Schutz und Pflege eines Denkmals erforderlich sind
  • die üblichen Ausgaben bei vergleichbaren, nicht geschützten Objekten übersteigen.

Zuschüsse können Sie erhalten:

  • als Eigentümerin und Eigentümer, Besitzerin und Besitzer oder sonstige zur Unterhaltung eines Kulturdenkmals verpflichtete Person
  • in bestimmten Fällen als Erwerberin oder Erwerber eines Grundstücks, auf dem sich ein besonders bedeutsames Bodendenkmal befindet.

Höhe:

Bei Zuschüssen an Privatpersonen die Hälfte der zuschussfähigen Ausgaben.

Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss.

Ablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das dafür erforderliche Formular "Antrag auf Denkmalförderung" erhalten Sie dort.

Anschließend erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Unterlagen

  • Baupläne
  • beschriftete Fotos
  • bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • Maßnahme- und Leistungsbeschreibungen
  • Bauzeitenplan
  • gewerkebezogene Kostenberechnungen
  • Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme

Voraussetzungen

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn

  • die Maßnahme den denkmalpflegerischen Erfordernissen, vor allem den Zielen des Denkmalschutzgesetzes, entspricht,
  • die Maßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt ist,
  • alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung) vorliegen und
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben
    • bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen und Kirchen als Eigentümer oder Besitzer 30.000 Euro und
    • bei sonstigen Personen 3.000 Euro übersteigen.
 
 

Ansprechpartner

Renate Binder

Baurecht

N.0-13

Tel.: (07031) 6808-204
Fax: (07031) 6808-199

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.