Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 18.11.2014

vom 18.11.2014, 19:00 Uhr

<!--[if gte mso 9]> Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 <![endif]--> Der Gemeinderat hat in seiner Oktober-Sitzung am vergangenen Dienstag, den 18. November 2014, über fünf öffentliche Tagesordnungspunkte beraten. <br><br><b>Bürgerbeteiligung an der Neugestaltung des Burggartens bekommt großes Lob von Seiten des Gemeinderates </b> &nbsp; <br>Aktive Beteiligung und Mitgestaltungsmöglichkeit an einem Kleinod wie den Garten bzw. der Grünfläche hinter der Burg Kalteneck in Richtung Häseltrog motivierte zahlreiche Holzgerlinger Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit in der eigens für die Umgestaltung ins Leben gerufene „Planungswerkstatt“. Unter der Leitung von Professor Siegfried Knoll wurde in drei Themengruppen „Natur + Landschaft, natürlicher Bezug und Historie, historische Bezüge zum Garten und zur Landschaft“, „Städtebauliche Situation – Verkehr, Parken, Wegbeziehungen“ sowie „Burggarten und Parknutzung, Veranstaltungen im Freien und Kinderspielplatz/ Spielangebote“ am 8. Oktober 2014 die Entwurfsarbeit begonnen. Vertreter der drei Arbeitsgruppen - Albrecht Schmid (AG 1), Harald Maurer (AG 2) sowie Jannick und Sylvia Schimd (AG3) - präsentierten ihre Ergebnisse aus der Planungswerkstatt in der Gemeinderatssitzung. <br><br>In der Gruppe 1 „Natur + Landschaft, natürlicher Bezug und Historie, historische Bezüge zum Garten und zur Landschaft“ wurden folgende Punkte bearbeitet: Ein neuer Weg von Ost nach West soll entstehen, der Obstwiesencharakter soll beibehalten werden, ein Wasserlauf hinunter zum Häseltrog wäre landschaftlich reizvoll, der Spielplatz sollte möglichst erhalten bleiben. Die Fichten und Mammutbäume sowie der Wallnussbaum sollen gefällt werden – zumindest aber aufgeastet werden. Schwäne und Enten brauchen ein anderes Rückzugsgebiet und Wildbienen sowie Vögel sollten sich ansiedeln können. Ein Bauerngarten in dem auch alte Pflanzenarten verwendet werden, würde den Charme vervollständigen. <br>Die Gruppe 2 „Städtebauliche Situation – Verkehr, Parken, Wegbeziehungen“ &nbsp; hat sich mit folgenden Punkten beschäftigt: Es sollte geprüft werden, ob das Tempo in der Schloßstraße auf 20 Km/h reduziert werden könnte. Bauern- und Staudengärten könnten im Osten angelegt werden, der Burggarten selbst könnte mit Hecken oder Mauern einheitlich gefasst werden. Interessant wären markante „Eingangspunkte“, so z.B. könnte das Pumpenhäuschen offen gelegt werden. Die Arbeitsgruppe kam zu dem Ergebnis, dass der Hauptweg im Osten belassen werden könnte, dann allerdings sollte der Belag geändert werden. Einander gegenüber aufgestellte Parkbänke könnten zum Gespräch miteinander einladen. Überaus wichtig sei jedoch, dass der gute Ruf der Burg bewahrt bleibt; es sollte wenn, dann ein geschützter Ort geschaffen werden. &nbsp; <br>Anregungen der Gruppe 3 waren unter anderem, ein Grünes Klassenzimmer, das durch Hecken eingefasst ist, eine gepflasterte Bühne mit Sitzstufen, der Umbau der Garage in einen Pavillon mit Bewirtung, eine Aufwertung durch Wasserspiele, ein terrassenartiges angelegtes Gelände mit kleinem Skulpturenpfand und Apothekergarten. Dazu sollte möglichst die Schloßstraße für den Verkehr unattraktiv gestaltet werden. <br><br>Per Mehrheitsentscheid haben sich die Teilnehmer der Plaungswerkstatt für die Realisierung folgender Punkte ausgesprochen: Ein grünes Klassenzimmer soll geschaffen werden, der Kinderspielplatz soll erhalten bzw. saniert werden, die Fällung des Wallnussbaumes sollte geprüft werden und auch das Anlegen eines Wasserlaufes von West nach Ost durch den Garten sollte angestrebt werden. Die Umnutzung der bestehenden Garage und die Umgestaltung des Eingangsbereichs zum Burggarten sowie eine Freibühne bzw. ein Veranstaltungsbereich im südlichen Bereich der Burg am Wassergraben sind ebenso Wünsche der Teilnehmer. Für die Umsetzung dieser Wünsche sei allerdings notwendig, dass die Schwäne einen neuen Platz als Rückzugsort im nördlichen oder südlichen Bereich des Wassergrabens bekommen. Außerdem sprachen sich die Teilnehmer dafür aus, die Schloßstraße asphaltziert zu lassen. <br>Die Überlegungen der Arbeitsgruppen belaufen sich auf Kosten von rd. 542.974 € brutto (ohne Planungskosten für das Büro knoll.neues.gruen.gmbh). In den Kosten sind Geländeflächen (35.180 €), befestigte Flächen (99.540 €), Baukonstruktionen in Außenanlagen (51.800), technische Anlagen in Außenanlagen (4.350 €), Einbauten in Außenanlagen Ausstattungen (69.100 €), Wasserflächen (14.600 €), Pflanz- und Saatflächen (112.956 €) und sonstige Außenanlagen (68.755 €) enthalten. Noch nicht eingeflossen sind die Kosten der Beleuchtung, mögliche denkmalrechtliche Auflagen und ein Steg (evtl. mit Stahltreppe) über den Burggraben, die Sanierung der Mauern, der Umbau der Garage, die Wegverlegung, damit die Jubiläumslinde stehen bleiben kann, die Wasserspeisung des Wasserlaufes durch einen Ausfluss aus dem Teich und eine eingehauste Miettoilette. <br>Der Gemeinderat lobte einstimmig das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger, stellte aber klar, dass der vorgegebene Kostenrahmen von 500.000 Euro einzuhalten sei – und zwar inklusiv den Planungskosten für das Büro knoll.neues.gruen.gmbh. Das Büro wurde beauftragt, die Kosten für eine mögliche Brücke über den Burggraben (vom Burghof zum Burggarten) zu ermitteln.&nbsp; <br>Stadtrat Eberhard Binder (FWV) brachte die einstimmige Meinung des Gremiums auf den Punkt: Man wolle nicht der Arbeitsgruppe den Eindruck vermitteln, dass man ihre Arbeit und die Ergebnisse nicht schätze weil man auf die Kostenbremse trete; allerdings kommen in nächster Zeit viele Ausgaben auf die Stadt zu wie z.B. bei der Anschlussunterbringung der Flüchtlinge und auch der Kinderbetreuung. Daher sei es nur rechtens, Ausgaben realistisch zu hinterfragen.&nbsp; <br>Auf Vorschlag von Bürgermeister Wilfried Dölker sprach sich das Gremium einstimmig für eine abschnittsweise Umsetzung der Maßnahme ab dem Jahr 2016 aus.&nbsp; <br><br><b>Radverkehrskonzept wird schrittweise ab dem Jahr 2015 umgesetzt</b> &nbsp; <br><br>Verkehrsplaner Andreas Weber von der Planungsgruppe Kölz erläuterte dem Gremium in der Sitzung die Grundsätze des Radverkehrskonzeptes. Für Radwege und Radschutzstreifen sei in Holzgerlingen fast nirgendwo Platz. Deshalb empfiehlt er eine Integration des Radverkehrs in den Straßenverkehr bzw. in den Straßenraum. Die Ausweisung von Tempo-30-Zonen diene der Sicherheit der Radfahrer im Straßenverkehr. Nur für die Hohenzollernstraße soll weiterhin Tempo 50 gelten, da auf ihr beidseitig Radschutzstreifen ausgewiesen werden können. Dies bedeutet aber, dass dort die bestehenden Linksabbiegestreifen entfallen, weil durch die Radfahrstreifen die Restbreite dafür nicht mehr ausreiche. Trotzdem wird Platz genug sein um an Linksabbiegern vorbei zu fahren. Außerdem sind Fußgängersignalanlagen in neuen 30-Zonen nicht zulässig, d.h. die Lichtzeichenanlagen an der Einmündung Böblinger Straße / Kernerstraße sowie an der Altdorfer Straße / Gartenstraße müssen rückgebaut werden. Dort sollen stattdessen Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) angelegt werden.&nbsp; <br>Kein explizites Radverkehrskonzept sondern ein allgemeines Verkehrskonzept sah Stadtrat Björn Schittenhelm (FWV) in den Vorschlägen der Planungsgruppe Kölz und stellte das Radverkehrskonzept insoweit in Frage. Eine flächendeckende Ausdehnung der Temmpo-30-Zone erschien ihm nicht sinnvoll. <br>Stadtrat Heinz Renz (BNU) dagegen begrüßte die Ideen zur Ausweitung der Tempo-30-Zone. Er sprach sich gleichzeitig für eine stärkere Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Böblinger und Tübinger Straße aus, sollte in diesem Bereich die Tempo-20-Zone eingerichtet werden. Eine Ausweitung der Tempo-30-Zone sei mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie mit der Verkehrsschau abgestimmt. Bürgermeister Wilfried Dölker verwies darauf, dass eine Entscheidung zur Tempo-20-Zone erst nach dem Ausbau der B 464 sinnvoll sei. Im Tiefbauprogramm 2015 sind für erste Maßnahmen &nbsp; 70.000,-- € eingestellt.&nbsp; <br>Stadtrat Björn Schittenhelm stellte vor der Abstimmung den Änderungsantrag, die Tempo-30-Zone bis auf weiteres nicht auszudehnen. Sechs Gemeinderatsmitglieder stimmten dafür, zehn stimmten dagegen und zwei enthielten sich der Stimme.&nbsp; <br>Für die Ausdehnung der Tempo-30-Zone ab dem Jahr 2015 stimmten dann 12 Ratsmitglieder. Vier stimmten dagegen und zwei enthielten sich. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, eine Entscheidung zum Tempo 20 in der Stadtmitte bis zur Fertigstellung der B 464 zurückzustellen. Außerdem wurde einstimmig beschlossen, im kommenden Jahr in der Hohenzollernstraße Radfahrstreifen auszuweisen und die Geschwindigkeit bei 50 km/h zu belassen. Ebenfalls 2015 soll die Verbreiterung des Radwegs beim Gebäude Turmstraße 40 realisiert werden. Der Rückbau der Böblinger Straße im Einmündungsbereich Kernerstraße entsprechend dem Vorschlag Planungsgruppe Kölz soll im Zuge des Ausbaus der Kernerstraße erfolgen. Für 2016 wurden die Anlegung eines kombinierten Geh- und Radweges zwischen Grabenrainweg und Brühlweg sowie die Fahrbahneinengung Eberhardstraße, Einmündung Kernerstraße eingeplant.<br><br><b>Verwaltung bringt den Haushalt und den Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Haushaltsjahr 2015 ein</b><br><br> Bürgermeister Wilfried Dölker legte dem Gemeinderat den Haushalt und den Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 vor. Der erste Haushalt, den Kämmerer Ioannis Delakos alleine für die Stadt Holzgerlingen erarbeitet hat, umfasst rd. 31,9 Mio. Euro im Verwaltungshaushalt und rd. 5,8 Mio. Euro im Vermögenshaushalt. <br>Die nach wie vor stabilen gesamtwirtschaftlichen Eckwerte lassen mittelfristig weiterhin gute Einnahmen erwarten, werden jedoch aufgrund der zeitlich versetzten Wirkung des Finanzausgleiches für Holzgerlingen, spätestens im Jahr 2017 zu deutlichen Belastungen und damit eingeengten finanzwirtschaftlichen Spielräumen führen.&nbsp; <br>Im Haushaltsjahr 2014 wird eine Verdoppelung der Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft auf 2,4 Mio. € erwartet. Bemerkenswert hierbei ist im nächsten Jahr die Tatsache, dass gemeinsam mit den Einnahmen aus der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer somit rd. 51% der gesamten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes von diesen drei Einnahmearten bestimmt wird. Die sonstigen Einnahmen zeigen sich allesamt stabil bis leicht rückläufig, wobei diese der Höhe nach nur wenig beeinflussbar sind. <br>Leider auch nicht beeinflussbar sind zumindest vorerst die Auswirkungen der Ergebnisse des Zensus aus dem Jahr 2011. Diese “Volksschätzung“ lies unsere Stadt wie aus dem Nichts um sage und schreibe 543 Einwohner oder 4,25 % schrumpfen. Die Ergebnisse der Volksschätzer decken sich leider keineswegs mit den uns bekannten Zahlen, weshalb gegen das Ergebnis formal vorgegangen wird. Fakt bleibt jedoch, dass bei Beibehaltung dieser Annahmen, die finanziellen Auswirkungen aus dem Finanzausgleich für Holzgerlingen enorm wären. Fehlen doch bei der Durchrechnung des Finanzausgleiches von 2014 – 2018 dadurch netto über 800.000 € im Stadtsäckel.&nbsp; <br>Bereits jetzt absehbar sind wiederum enorme Ausgabensteigerungen im Bereich der Personalkosten in Höhe von 570.000 € . Der stetige Ausbau der Kinderbetreuung in den letzten Jahren hat sich logischerweise in diesem Bereich deutlich niedergeschlagen. Zwischenzeitlich entfallen 42 % der Stellen der Stadtverwaltung Holzgerlingen auf den Bereich der Kinderbetreuung. Rechnet man die Bereiche Bildung (3.004.800 €) und Betreuung (4.656.900 €) zusammen, dann entfallen im Haushaltsjahr 2014 auf diese beiden wichtigen Aufgabenbereiche der Stadt Ausgaben in Höhe von insgesamt 7.661.700 € . Stellt man nun die Einnahmen in Höhe von 4.869.100 € gegenüber, verbleibt im Ergebnis ein Abmangel in Höhe von 2.792.600 € , welcher aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren ist.&nbsp; <br>Der Verwaltungshaushalt kann am Ende des Haushaltsjahres 2014 einen kräftigen Überschuss in Höhe von rd. 3,3 Mio. € erwirtschaften, welcher wiederum rd. 71 % der Einnahmen des Vermögenshaushalts ausmacht. Hier zeigt sich sehr eindrucksvoll wie wichtig eine ordentliche Zuführungsrate für die Finanzierung der Maßnahmen im Vermögenshaushalt ist. Aufgrund der sehr niedrigen Tilgungsraten von 30.000 € ergibt sich im Haushaltsjahr 2014 eine Netto-Investitionsrate oder auch „Freie Spitze“ in Höhe von 3.261.500 € , welche voll für die im Vermögenshaushalt geplante Maßnahmen zur Verfügung steht. <br>Im Vermögenshaushalt des nächsten Jahres sind zahlreiche Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 4,21 Mio. € geplant. Wenn alle Voraussagen eintreffen, dann können nicht alle Maßnahmen aus laufenden Einnahmen finanziert werden. Neben einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 24.100 € und somit auf eine Reduzierung dieser bis auf den gesetzlichen Mindestbestand, werden für die Finanzierung der Fassadensanierung des Schönbuch-Gymnasiums noch Darlehen in Höhe von 300.000 € benötigt. Dies jedoch auch unter der Voraussetzung, dass die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten für diese Maßnahme erhält, ansonsten entsteht ein weiteres Delta in Höhe von 265.000 €. Betrachtet man die mittelfristige Finanzplanung einmal genauer, dann wird sehr schnell klar, dass die Realisierung der dort geplanten Maßnahmen lediglich unter der Prämisse einer hohen Förderung durch das Land ohne Schuldenneuaufnahme gelingen kann. Und dies auch nur dann, wenn die äußerst positiven Voraussagen der Wirtschaftsweisen, die weitere Entwicklung unserer Konjunktur betreffend, auch allesamt so eintreten werden. Ob dies auch tatsächlich so sein wird bleibt abzuwarten.&nbsp; <br><br>Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Holzgerlingen umfasst ein Volumen von insgesamt 6.319.594 €. <br>Der Erfolgsplan des Jahres 2015 hat ein Volumen in Höhe von 3.146.500 €. <br>Davon entfallen auf die Wasserversorgung 1.330.000 € die Abwasserbeseitigung 1.816.500 €. <br>Beide Unterabschnitte orientieren sich an den dazugehörigen Gebührenkalkulationen. Am 21.10.2014 hat sich der Gemeinderat mit der aktuellen Kosten- und Gebührensituation im Bereich der Wasserversorgung befasst und den Wasserzins zum 01.01.2015 von 1,75 € / m³ auf 1,80 €/m³ angepasst. <br>In derselben Sitzung hat der Gemeinderat die Abwassergebührenkalkulation beraten und beschlossen. Hierbei wurde die Schmutzwassergebühr von 1,25 €/m³ Abwasser auf 1,31 €/m³ Abwasser erhöht. Gleichzeitig wurde die Niederschlagswassergebühr von 0,60 €/m² abflussrelevanter Fläche auf 0,61 €/m² erhöht. Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde aufbauend auf diesen Grundlagen aufgestellt.&nbsp; <br>Bei der Wasserversorgung muss erneut mit einem Anstieg der Wasserbezugskosten gerechnet werden. Der Hauptgrund hierfür ist die geplante Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes (sog. Wasserpfennig) von bisher 5,1 Cent je m³ auf 8,1 Cent je m³. Weiterhin führt die Absenkung der Jahresgrundlast aufgrund eines Gerichtsurteils zu steigenden Bezugspreisen der Bodensee-Wasserversorgung als Vorlieferant um 3,1 Cent je m³. Insgesamt bedeutet dies Mehrkosten für die ASG in Höhe von rd. 275.000 €. Angenommen wird eine Jahresabnahmemenge von 710.000 m³ und eine Verkaufsmenge von rd. 630.000 m³. <br>Die beschlossene Gebührenerhöhung auf 1,80 €/m³ beschert dem Betrieb voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von 31.500 €. Im Ergebnis erzielt die Wasserversorgung einen Jahresgewinn in Höhe von 40.000 €. Des Weiteren wird mit der Erwirtschaftung einer Konzessionsabgabe wie im Vorjahr in Höhe von 100.000 € gerechnet. Da die Wasserversorgung nach der vorliegenden Vermögensplanabrechnung einen Finanzierungsmittelfehlbetrag (Liquiditätslücke) in Höhe von rd. 380.000 € hat wird vorgeschlagen, den erwirtschafteten Überschuss vorerst nicht an den Kämmereihaushalt abzuführen, sondern diesen vielmehr für den Abbau des Finanzierungsmittelfehlbetrages zu verwenden. Auch für den Bereich der Abwasserbeseitigung wurde eine aktuelle Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015 durchgeführt und der entsprechende Gebührenbedarf ermittelt. Danach ergibt sich für die Schmutzwassergebühr, unter Einbeziehung der Unterdeckungen aus dem Jahr 2010 in Höhe von 145.112,13 € und der Überdeckungen aus den Jahren 2012 (32.650,50 €) und 2013 (80.177,11 €) ein kostendeckender Gebührensatz für das Jahr 2015 in Höhe von 1,31 €/m³ Schmutzwasser. Bei der Niederschlagswassergebühr wurde die noch bestehende Unterdeckung aus dem Jahr 2010 in Höhe von 88.362,55 € in die Gebührenkalkulation mit einbezogen. Hier ergibt sich ein kostendeckender Gebührensatz in Höhe von 0,61 €/m³. Wie bereits eingangs erwähnt hat der Gemeinderat diese Gebührensätze am 21. Oktober diesen Jahres einstimmig beschlossen. <br><br>Das Wirtschaftsjahr 2015 schließt im Ergebnis voraussichtlich mit einem leichten Gewinn in Höhe von 2.500 € ab. Die Stadtwerke haben kein eigenes Personal, deshalb ist eine gesonderte Stellenübersicht nicht erforderlich. Soweit Personal der Verwaltung oder des Bauhofs für Zwecke der Stadtwerke tätig sind, wird der hierauf entfallende Aufwand (Personal- und Sachkostenanteil) zwischen Kämmereihaushalt und Wirtschaftsplan verrechnet. Insgesamt werden dem Kämmereihaushalt 372.000 € gutgeschrieben. Davon entfallen 225.000 € auf die Wasserversorgung und 147.000 € auf die Abwasserbeseitigung. &nbsp; Der Vermögensplan des Jahres 2015 hat ein Volumen in Höhe von 3.173.094 € . <br>Davon entfallen auf die Wasserversorgung 706.575 €, die Abwasserbeseitigung 2.466.519 €. <br>Die im Vermögensplan enthaltenen Maßnahmen wurden dem Tiefbauetat 2015 ff. entnommen und entsprechend eingeplant. Weitergehende Informationen können den Unterlagen zum Tiefbauetat entnommen werden. Im Bereich der Wasserversorgung sind Maßnahmen in Höhe von 210.000 € für das Wirtschaftsjahr 2015 vorgesehen. <br>Folgende Maßnahmen sind geplant: <br>Auswechslung der Wasserleitung im Mönchweg (25.000 €)<br>Leitungsneuverlegung zw. Lichtenstein- u. Hohenzollernstraße (60.000 €)<br>Auswechslung der Wasserleitung in der Kernerstraße (110.000 €)<br>Schachtumbau in der Schönaicher Str. 1(0.000 €)<br>Beschaffung Wasserzähler (5.000 €)<br>Insgesamt müssen im Vermögensplan 287.000 € finanziert werden. An Finanzmitteln stehen lediglich 60.000 € an Wasserversorgungsbeiträgen an Zuschüsse aus der Stadtsanierung in Höhe von 20.000 € zur Verfügung. Um den eingangs erwähnten Finanzierungsmittelfehlbetrag in Höhe von rd. 380.000 € aus dem Jahr 2013 abzubauen, müssen neben dem Einbehalt des Jahresgewinns in Höhe von 40.000 € auch die geplanten Investitionen fremdfinanziert werden. Dies bedeutet, dass die Wasserversorgung im Jahr 2015 einen Kreditbedarf in Höhe von 210.000 € hat. Inwieweit dieser Bedarf über ein inneres Darlehen durch die Stadt oder über Darlehen Dritter abgedeckt wird, soll im Laufe des Jahres 2015 entschieden werden. <br>Die Investitionsmaßnahmen der Abwasserbeseitigung umfassen 200.000 €. Hierbei ist die Kanalauswechslung in der Kernerstraße der Hauptanteil. Weitere kleiner Maßnahmen werden nach Bedarf durchgeführt. <br>Im Vermögensplan entsteht im Bereich der Abwasserbeseitigung eine Finanzierungslücke in Höhe von 200.000 €, welche nur durch eine Kreditaufnahme ausgeglichen werden kann.<br>Für die 2015 vorgesehenen Investitionsausgaben sind zum Ausgleich des Vermögensplanes wie dargestellt, weitere Kreditaufnahmen von insgesamt 410.000 € und erforderlich.&nbsp; <br><br>Alle wichtigen Daten im Überblick: <br><br><a class="pdf" target="_blank" title=" Haushalt 2015: Daten im Überblick " href="/Daten_Einbringung_Haushalt_2015.pdf"> Haushalt 2015: Daten im Überblick </a><br><br>Die Haushaltsrede von Bürgermeister Wilfried Dölker ist hier abrufbar: <br><br><a class="pdf" target="_blank" title=" Haushaltsrede des Bürgermeisters" href="/Einbringung_des_Haushalts_2015.pdf"> Haushaltsrede des Bürgermeisters </a>&nbsp;&nbsp; <br><br>Beraten und beschlossen: <br>Der Gemeinderat hat die <b>Änderung der Hundesteuersatzung </b> zum 01.01.2015 beschlossen. <br>Der Hundesteuersatz für den Ersthund wird von 100,00 € auf 120,00 €, für Kampfhunde von 300,00 € auf 480,00 € und der Steuersatz für den Zweithund und jedem weiteren Hund von 200,00 € auf 240,00 € und den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 960,00 € angepasst. <br> Der Gemeinderat hat eine Erhöhung der<b> Fahrpreise für das Senioren-Mobil </b> ab dem 01.01.2015 beschlossen. Der Fahrpreis für eine Einzelfahrt im Senioren-Mobil beträgt zukünftig 2,50 € (bisher 2,00 Euro). Der Ticketpreis des bezuschussten Stadttickets wird in Anlehnung an die Tariferhöhung des VVS auf zukünftig 4,90 € (bisher 4,50 €) festgesetzt. &nbsp; <!--[if gte mso 9]> <![endif]--><!--[if gte mso 10]> /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-qformat:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";} <![endif]-->
     
     
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