Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 18.11.2014
vom 18.11.2014, 19:00 Uhr
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Der Gemeinderat hat in seiner
Oktober-Sitzung am vergangenen Dienstag, den 18. November 2014, über fünf öffentliche
Tagesordnungspunkte beraten. <br><br><b>Bürgerbeteiligung
an der Neugestaltung des Burggartens bekommt großes Lob von Seiten des
Gemeinderates </b>
<br>Aktive Beteiligung und
Mitgestaltungsmöglichkeit an einem Kleinod wie den Garten bzw. der Grünfläche
hinter der Burg Kalteneck in Richtung Häseltrog motivierte zahlreiche
Holzgerlinger Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit in der eigens für die
Umgestaltung ins Leben gerufene „Planungswerkstatt“.
Unter der Leitung von Professor Siegfried
Knoll wurde in drei Themengruppen „Natur + Landschaft, natürlicher Bezug und
Historie, historische Bezüge zum Garten und zur Landschaft“, „Städtebauliche
Situation – Verkehr, Parken, Wegbeziehungen“ sowie „Burggarten und Parknutzung,
Veranstaltungen im Freien und Kinderspielplatz/ Spielangebote“ am 8. Oktober
2014 die Entwurfsarbeit begonnen.
Vertreter der drei Arbeitsgruppen -
Albrecht Schmid (AG 1), Harald Maurer (AG 2) sowie Jannick und Sylvia Schimd
(AG3) - präsentierten ihre Ergebnisse aus der Planungswerkstatt in der
Gemeinderatssitzung. <br><br>In der Gruppe 1 „Natur + Landschaft,
natürlicher Bezug und Historie, historische Bezüge zum Garten und zur
Landschaft“ wurden folgende Punkte bearbeitet:
Ein neuer Weg von Ost nach West soll
entstehen, der Obstwiesencharakter soll beibehalten werden, ein Wasserlauf
hinunter zum Häseltrog wäre landschaftlich reizvoll, der Spielplatz sollte
möglichst erhalten bleiben. Die Fichten und Mammutbäume sowie der Wallnussbaum
sollen gefällt werden – zumindest aber aufgeastet werden. Schwäne und Enten
brauchen ein anderes Rückzugsgebiet und Wildbienen sowie Vögel sollten sich
ansiedeln können. Ein Bauerngarten in dem auch alte Pflanzenarten verwendet
werden, würde den Charme vervollständigen. <br>Die Gruppe 2 „Städtebauliche Situation –
Verkehr, Parken, Wegbeziehungen“ hat
sich mit folgenden Punkten beschäftigt:
Es sollte geprüft werden, ob das Tempo in
der Schloßstraße auf 20 Km/h reduziert werden könnte. Bauern- und Staudengärten
könnten im Osten angelegt werden, der Burggarten selbst könnte mit Hecken oder
Mauern einheitlich gefasst werden. Interessant wären markante „Eingangspunkte“,
so z.B. könnte das Pumpenhäuschen offen gelegt werden. Die Arbeitsgruppe kam zu
dem Ergebnis, dass der Hauptweg im Osten belassen werden könnte, dann
allerdings sollte der Belag geändert werden. Einander gegenüber aufgestellte
Parkbänke könnten zum Gespräch miteinander einladen. Überaus wichtig sei
jedoch, dass der gute Ruf der Burg bewahrt bleibt; es sollte wenn, dann ein
geschützter Ort geschaffen werden. <br>Anregungen der Gruppe 3 waren unter anderem,
ein Grünes Klassenzimmer, das durch Hecken eingefasst ist, eine gepflasterte
Bühne mit Sitzstufen, der Umbau der Garage in einen Pavillon mit Bewirtung,
eine Aufwertung durch Wasserspiele, ein terrassenartiges angelegtes Gelände mit
kleinem Skulpturenpfand und Apothekergarten. Dazu sollte möglichst die
Schloßstraße für den Verkehr unattraktiv gestaltet werden. <br><br>Per Mehrheitsentscheid haben sich die
Teilnehmer der Plaungswerkstatt für die Realisierung folgender Punkte
ausgesprochen:
Ein grünes Klassenzimmer soll geschaffen
werden, der Kinderspielplatz soll erhalten bzw. saniert werden, die Fällung des
Wallnussbaumes sollte geprüft werden und auch das Anlegen eines Wasserlaufes
von West nach Ost durch den Garten sollte angestrebt werden.
Die Umnutzung der bestehenden Garage und
die Umgestaltung des Eingangsbereichs zum Burggarten sowie eine Freibühne bzw.
ein Veranstaltungsbereich im südlichen Bereich der Burg am Wassergraben sind
ebenso Wünsche der Teilnehmer.
Für die Umsetzung dieser Wünsche sei
allerdings notwendig, dass die Schwäne einen neuen Platz als Rückzugsort im
nördlichen oder südlichen Bereich des Wassergrabens bekommen. Außerdem sprachen
sich die Teilnehmer dafür aus, die Schloßstraße asphaltziert zu lassen. <br>Die Überlegungen der Arbeitsgruppen
belaufen sich auf Kosten von rd. 542.974 € brutto (ohne Planungskosten für das
Büro knoll.neues.gruen.gmbh).
In den Kosten sind Geländeflächen (35.180
€), befestigte Flächen (99.540 €), Baukonstruktionen in Außenanlagen (51.800),
technische Anlagen in Außenanlagen (4.350 €), Einbauten in Außenanlagen
Ausstattungen (69.100 €), Wasserflächen (14.600 €), Pflanz- und Saatflächen
(112.956 €) und sonstige Außenanlagen (68.755 €) enthalten. Noch nicht
eingeflossen sind die Kosten der Beleuchtung, mögliche denkmalrechtliche
Auflagen und ein Steg (evtl. mit Stahltreppe) über den Burggraben, die
Sanierung der Mauern, der Umbau der Garage, die Wegverlegung, damit die
Jubiläumslinde stehen bleiben kann, die Wasserspeisung des Wasserlaufes durch
einen Ausfluss aus dem Teich und eine eingehauste Miettoilette. <br>Der Gemeinderat lobte einstimmig das große
Engagement der Bürgerinnen und Bürger, stellte aber klar, dass der vorgegebene
Kostenrahmen von 500.000 Euro einzuhalten sei – und zwar inklusiv den
Planungskosten für das Büro knoll.neues.gruen.gmbh. Das Büro wurde beauftragt,
die Kosten für eine mögliche Brücke über den Burggraben (vom Burghof zum
Burggarten) zu ermitteln.
<br>Stadtrat Eberhard Binder (FWV) brachte die
einstimmige Meinung des Gremiums auf den Punkt: Man wolle nicht der
Arbeitsgruppe den Eindruck vermitteln, dass man ihre Arbeit und die Ergebnisse
nicht schätze weil man auf die Kostenbremse trete; allerdings kommen in
nächster Zeit viele Ausgaben auf die Stadt zu wie z.B. bei der
Anschlussunterbringung der Flüchtlinge und auch der Kinderbetreuung. Daher sei
es nur rechtens, Ausgaben realistisch zu hinterfragen.
<br>Auf Vorschlag von Bürgermeister Wilfried
Dölker sprach sich das Gremium einstimmig für eine abschnittsweise Umsetzung
der Maßnahme ab dem Jahr 2016 aus.
<br><br><b>Radverkehrskonzept
wird schrittweise ab dem Jahr 2015 umgesetzt</b>
<br><br>Verkehrsplaner Andreas Weber von der
Planungsgruppe Kölz erläuterte dem Gremium in der Sitzung die Grundsätze des
Radverkehrskonzeptes. Für Radwege und Radschutzstreifen sei in Holzgerlingen
fast nirgendwo Platz. Deshalb empfiehlt er eine Integration des Radverkehrs in
den Straßenverkehr bzw. in den Straßenraum. Die Ausweisung von Tempo-30-Zonen
diene der Sicherheit der Radfahrer im Straßenverkehr. Nur für die
Hohenzollernstraße soll weiterhin Tempo 50 gelten, da auf ihr beidseitig
Radschutzstreifen ausgewiesen werden können. Dies
bedeutet aber, dass dort die bestehenden Linksabbiegestreifen entfallen, weil
durch die Radfahrstreifen die Restbreite dafür nicht mehr ausreiche.
Trotzdem wird Platz genug sein um an
Linksabbiegern vorbei zu fahren.
Außerdem sind
Fußgängersignalanlagen in neuen 30-Zonen nicht zulässig, d.h. die
Lichtzeichenanlagen an der Einmündung Böblinger Straße / Kernerstraße sowie an der
Altdorfer Straße / Gartenstraße müssen rückgebaut werden. Dort sollen
stattdessen Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) angelegt werden.
<br>Kein explizites Radverkehrskonzept sondern
ein allgemeines Verkehrskonzept sah Stadtrat Björn Schittenhelm (FWV) in den
Vorschlägen der Planungsgruppe Kölz und stellte das Radverkehrskonzept insoweit
in Frage. Eine flächendeckende Ausdehnung der Temmpo-30-Zone erschien ihm nicht
sinnvoll. <br>Stadtrat Heinz Renz (BNU) dagegen begrüßte
die Ideen zur Ausweitung der Tempo-30-Zone. Er sprach sich gleichzeitig für
eine stärkere Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Böblinger und Tübinger
Straße aus, sollte in diesem Bereich die Tempo-20-Zone eingerichtet werden.
Eine Ausweitung der Tempo-30-Zone sei mit
dem öffentlichen Personennahverkehr sowie mit der Verkehrsschau abgestimmt. Bürgermeister
Wilfried Dölker verwies darauf, dass eine Entscheidung zur Tempo-20-Zone erst
nach dem Ausbau der B 464 sinnvoll sei. Im
Tiefbauprogramm 2015 sind für erste Maßnahmen
70.000,-- € eingestellt.
<br>Stadtrat Björn Schittenhelm stellte vor der
Abstimmung den Änderungsantrag, die Tempo-30-Zone bis auf weiteres nicht
auszudehnen. Sechs Gemeinderatsmitglieder stimmten dafür, zehn stimmten dagegen
und zwei enthielten sich der Stimme. <br>Für die Ausdehnung der Tempo-30-Zone ab dem
Jahr 2015 stimmten dann 12 Ratsmitglieder. Vier stimmten dagegen und zwei
enthielten sich.
Einstimmig
beschloss der Gemeinderat, eine Entscheidung zum Tempo 20 in der Stadtmitte bis
zur Fertigstellung der B 464 zurückzustellen. Außerdem wurde einstimmig
beschlossen, im kommenden Jahr in der Hohenzollernstraße Radfahrstreifen auszuweisen
und die Geschwindigkeit bei 50 km/h zu belassen.
Ebenfalls 2015 soll die
Verbreiterung des Radwegs beim Gebäude Turmstraße 40 realisiert werden.
Der Rückbau der
Böblinger Straße im Einmündungsbereich Kernerstraße entsprechend dem Vorschlag
Planungsgruppe Kölz soll im Zuge des Ausbaus der Kernerstraße erfolgen. Für
2016 wurden die Anlegung eines kombinierten Geh- und Radweges zwischen Grabenrainweg
und Brühlweg sowie die Fahrbahneinengung Eberhardstraße, Einmündung Kernerstraße
eingeplant.<br><br><b>Verwaltung bringt den
Haushalt und den Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Haushaltsjahr 2015 ein</b><br><br>
Bürgermeister Wilfried Dölker legte dem Gemeinderat den Haushalt und den
Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 vor. Der erste Haushalt, den Kämmerer Ioannis
Delakos alleine für die Stadt Holzgerlingen erarbeitet hat, umfasst rd. 31,9 Mio. Euro im Verwaltungshaushalt und rd. 5,8 Mio. Euro im Vermögenshaushalt. <br>Die nach wie vor stabilen gesamtwirtschaftlichen Eckwerte lassen mittelfristig
weiterhin gute Einnahmen erwarten, werden jedoch aufgrund der zeitlich versetzten
Wirkung des Finanzausgleiches für Holzgerlingen, spätestens im Jahr 2017 zu
deutlichen Belastungen und damit eingeengten finanzwirtschaftlichen Spielräumen
führen.
<br>Im Haushaltsjahr 2014 wird eine Verdoppelung der Zuweisungen nach der mangelnden
Steuerkraft auf 2,4 Mio. € erwartet. Bemerkenswert hierbei ist im nächsten Jahr
die Tatsache, dass gemeinsam mit den Einnahmen aus der Gewerbesteuer und dem
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer somit rd. 51% der gesamten Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes von diesen drei Einnahmearten bestimmt wird. Die
sonstigen Einnahmen zeigen sich allesamt stabil bis leicht rückläufig, wobei
diese der Höhe nach nur wenig beeinflussbar sind. <br>Leider auch nicht beeinflussbar sind zumindest vorerst die Auswirkungen
der Ergebnisse des Zensus aus dem Jahr 2011. Diese “Volksschätzung“ lies unsere
Stadt wie aus dem Nichts um sage und schreibe 543 Einwohner oder 4,25 %
schrumpfen. Die Ergebnisse der Volksschätzer decken sich leider keineswegs mit
den uns bekannten Zahlen, weshalb gegen das Ergebnis formal vorgegangen wird.
Fakt bleibt jedoch, dass bei Beibehaltung dieser Annahmen, die finanziellen
Auswirkungen aus dem Finanzausgleich für Holzgerlingen enorm wären. Fehlen doch
bei der Durchrechnung des Finanzausgleiches von 2014 – 2018 dadurch netto über 800.000 € im Stadtsäckel.
<br>Bereits jetzt absehbar sind wiederum enorme Ausgabensteigerungen im
Bereich der Personalkosten in Höhe von 570.000
€ . Der stetige Ausbau der Kinderbetreuung in den letzten Jahren hat sich
logischerweise in diesem Bereich deutlich niedergeschlagen. Zwischenzeitlich
entfallen 42 % der Stellen der Stadtverwaltung Holzgerlingen auf den Bereich
der Kinderbetreuung. Rechnet man die Bereiche Bildung (3.004.800 €) und
Betreuung (4.656.900 €) zusammen, dann entfallen im Haushaltsjahr 2014 auf
diese beiden wichtigen Aufgabenbereiche der Stadt Ausgaben in Höhe von
insgesamt 7.661.700 € . Stellt man
nun die Einnahmen in Höhe von 4.869.100
€ gegenüber, verbleibt im Ergebnis ein Abmangel in Höhe von 2.792.600 € , welcher aus allgemeinen
Steuermitteln zu finanzieren ist.
<br>Der Verwaltungshaushalt kann am Ende des Haushaltsjahres 2014 einen
kräftigen Überschuss in Höhe von rd. 3,3 Mio. € erwirtschaften, welcher
wiederum rd. 71 % der Einnahmen des Vermögenshaushalts ausmacht. Hier zeigt
sich sehr eindrucksvoll wie wichtig eine ordentliche Zuführungsrate für die
Finanzierung der Maßnahmen im Vermögenshaushalt ist. Aufgrund der sehr
niedrigen Tilgungsraten von 30.000 € ergibt sich im Haushaltsjahr 2014 eine
Netto-Investitionsrate oder auch „Freie Spitze“ in Höhe von 3.261.500 € , welche voll für die im
Vermögenshaushalt geplante Maßnahmen zur Verfügung steht. <br>Im Vermögenshaushalt des nächsten Jahres sind zahlreiche Baumaßnahmen
mit einem Gesamtvolumen von rd. 4,21
Mio. € geplant. Wenn alle Voraussagen eintreffen, dann können nicht alle
Maßnahmen aus laufenden Einnahmen finanziert werden. Neben einer Entnahme
aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 24.100 € und somit auf eine Reduzierung
dieser bis auf den gesetzlichen Mindestbestand, werden für die Finanzierung der
Fassadensanierung des Schönbuch-Gymnasiums noch Darlehen in Höhe von 300.000 €
benötigt. Dies jedoch auch unter der Voraussetzung, dass die Stadt einen
Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten für diese Maßnahme erhält, ansonsten
entsteht ein weiteres Delta in Höhe von 265.000 €.
Betrachtet man die mittelfristige Finanzplanung einmal genauer, dann
wird sehr schnell klar, dass die Realisierung der dort geplanten Maßnahmen
lediglich unter der Prämisse einer hohen Förderung durch das Land ohne
Schuldenneuaufnahme gelingen kann. Und dies auch nur dann, wenn die äußerst
positiven Voraussagen der Wirtschaftsweisen, die weitere Entwicklung unserer
Konjunktur betreffend, auch allesamt so eintreten werden. Ob dies auch
tatsächlich so sein wird bleibt abzuwarten.
<br><br>Der
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Holzgerlingen umfasst ein Volumen von insgesamt 6.319.594 €. <br>Der Erfolgsplan
des Jahres 2015 hat ein Volumen in
Höhe von 3.146.500 €.
<br>Davon entfallen
auf die Wasserversorgung 1.330.000 €
die Abwasserbeseitigung 1.816.500 €. <br>Beide
Unterabschnitte orientieren sich an den dazugehörigen Gebührenkalkulationen. Am
21.10.2014 hat sich der Gemeinderat mit der aktuellen Kosten- und Gebührensituation
im Bereich der Wasserversorgung befasst und den Wasserzins zum 01.01.2015 von
1,75 € / m³ auf 1,80 €/m³ angepasst. <br>In derselben
Sitzung hat der Gemeinderat die Abwassergebührenkalkulation beraten und beschlossen.
Hierbei wurde die Schmutzwassergebühr von 1,25 €/m³ Abwasser auf 1,31 €/m³
Abwasser erhöht. Gleichzeitig wurde die Niederschlagswassergebühr von 0,60 €/m²
abflussrelevanter Fläche auf 0,61 €/m² erhöht. Der vorliegende Wirtschaftsplan
wurde aufbauend auf diesen Grundlagen aufgestellt. <br>Bei der Wasserversorgung
muss erneut mit einem Anstieg der Wasserbezugskosten gerechnet werden. Der
Hauptgrund hierfür ist die geplante Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes (sog.
Wasserpfennig) von bisher 5,1 Cent je m³ auf 8,1 Cent je m³. Weiterhin führt
die Absenkung der Jahresgrundlast aufgrund eines Gerichtsurteils zu steigenden
Bezugspreisen der Bodensee-Wasserversorgung als Vorlieferant um 3,1 Cent je m³.
Insgesamt bedeutet dies Mehrkosten für die ASG in Höhe von rd. 275.000 €.
Angenommen wird
eine Jahresabnahmemenge von 710.000 m³ und eine Verkaufsmenge von rd. 630.000
m³. <br>Die beschlossene
Gebührenerhöhung auf 1,80 €/m³ beschert dem Betrieb voraussichtlich Mehreinnahmen
in Höhe von 31.500 €. Im Ergebnis
erzielt die Wasserversorgung einen Jahresgewinn in Höhe von
40.000 €. Des Weiteren wird mit der Erwirtschaftung einer Konzessionsabgabe wie
im Vorjahr in Höhe von 100.000 € gerechnet. Da die Wasserversorgung nach der
vorliegenden Vermögensplanabrechnung einen Finanzierungsmittelfehlbetrag
(Liquiditätslücke) in Höhe von rd. 380.000 € hat wird vorgeschlagen, den erwirtschafteten
Überschuss vorerst nicht an den Kämmereihaushalt abzuführen, sondern diesen
vielmehr für den Abbau des Finanzierungsmittelfehlbetrages zu verwenden. Auch für den
Bereich der Abwasserbeseitigung wurde eine aktuelle Gebührenkalkulation für
das Wirtschaftsjahr 2015 durchgeführt und der entsprechende Gebührenbedarf
ermittelt. Danach ergibt sich für die Schmutzwassergebühr, unter Einbeziehung
der Unterdeckungen aus dem Jahr 2010 in Höhe von 145.112,13 € und der
Überdeckungen aus den Jahren 2012 (32.650,50 €) und 2013 (80.177,11 €) ein
kostendeckender Gebührensatz für das Jahr 2015 in Höhe von 1,31 €/m³ Schmutzwasser.
Bei der Niederschlagswassergebühr wurde die noch bestehende Unterdeckung aus
dem Jahr 2010 in Höhe von 88.362,55 € in die Gebührenkalkulation mit
einbezogen. Hier ergibt sich ein kostendeckender Gebührensatz in Höhe von 0,61
€/m³. Wie bereits eingangs erwähnt hat der Gemeinderat diese Gebührensätze am
21. Oktober diesen Jahres einstimmig beschlossen. <br><br>Das
Wirtschaftsjahr 2015 schließt im Ergebnis voraussichtlich mit einem leichten
Gewinn in Höhe von 2.500 € ab. Die Stadtwerke
haben kein eigenes Personal, deshalb ist eine gesonderte Stellenübersicht nicht
erforderlich. Soweit Personal der Verwaltung oder des Bauhofs für Zwecke der
Stadtwerke tätig sind, wird der hierauf entfallende Aufwand (Personal- und
Sachkostenanteil) zwischen Kämmereihaushalt und Wirtschaftsplan verrechnet.
Insgesamt werden dem Kämmereihaushalt 372.000 € gutgeschrieben. Davon entfallen
225.000 € auf die Wasserversorgung und 147.000 € auf die Abwasserbeseitigung.
Der
Vermögensplan des Jahres 2015 hat ein Volumen in Höhe von 3.173.094 € . <br>Davon entfallen auf die Wasserversorgung 706.575 €, die Abwasserbeseitigung 2.466.519 €. <br>Die im
Vermögensplan enthaltenen Maßnahmen wurden dem Tiefbauetat 2015 ff. entnommen
und entsprechend eingeplant. Weitergehende Informationen können den Unterlagen
zum Tiefbauetat entnommen werden. Im Bereich der Wasserversorgung
sind Maßnahmen in Höhe von 210.000 € für das Wirtschaftsjahr 2015 vorgesehen.
<br>Folgende Maßnahmen sind geplant: <br>Auswechslung der Wasserleitung im Mönchweg (25.000 €)<br>Leitungsneuverlegung zw. Lichtenstein- u.
Hohenzollernstraße (60.000 €)<br>Auswechslung der Wasserleitung in der Kernerstraße (110.000 €)<br>Schachtumbau in der Schönaicher Str. 1(0.000 €)<br>Beschaffung Wasserzähler (5.000 €)<br>Insgesamt müssen
im Vermögensplan 287.000 € finanziert werden. An Finanzmitteln stehen lediglich
60.000 € an Wasserversorgungsbeiträgen an Zuschüsse aus der Stadtsanierung in
Höhe von 20.000 € zur Verfügung. Um den eingangs erwähnten
Finanzierungsmittelfehlbetrag in Höhe von rd. 380.000 € aus dem Jahr 2013
abzubauen, müssen neben dem Einbehalt des Jahresgewinns in Höhe von 40.000 €
auch die geplanten Investitionen fremdfinanziert werden. Dies bedeutet, dass
die Wasserversorgung im Jahr 2015 einen Kreditbedarf in Höhe von 210.000 € hat.
Inwieweit dieser Bedarf über ein inneres Darlehen durch die Stadt oder über
Darlehen Dritter abgedeckt wird, soll im Laufe des Jahres 2015 entschieden
werden. <br>Die
Investitionsmaßnahmen der Abwasserbeseitigung umfassen 200.000
€. Hierbei ist die Kanalauswechslung in der Kernerstraße der Hauptanteil.
Weitere kleiner Maßnahmen werden nach Bedarf durchgeführt. <br>Im Vermögensplan
entsteht im Bereich der Abwasserbeseitigung eine Finanzierungslücke in Höhe von
200.000 €, welche nur durch eine Kreditaufnahme ausgeglichen werden kann.<br>Für die 2015
vorgesehenen Investitionsausgaben sind zum Ausgleich des Vermögensplanes wie
dargestellt, weitere Kreditaufnahmen von insgesamt
410.000 € und erforderlich.
<br><br>Alle wichtigen Daten im Überblick: <br><br><a class="pdf" target="_blank" title=" Haushalt 2015: Daten im Überblick " href="/Daten_Einbringung_Haushalt_2015.pdf"> Haushalt 2015: Daten im Überblick </a><br><br>Die
Haushaltsrede von Bürgermeister Wilfried Dölker ist hier abrufbar: <br><br><a class="pdf" target="_blank" title=" Haushaltsrede des Bürgermeisters" href="/Einbringung_des_Haushalts_2015.pdf"> Haushaltsrede des Bürgermeisters </a>
<br><br>Beraten
und beschlossen:
<br>Der Gemeinderat hat die <b>Änderung
der Hundesteuersatzung </b> zum 01.01.2015 beschlossen. <br>Der
Hundesteuersatz für den Ersthund wird von 100,00 € auf 120,00 €, für Kampfhunde
von 300,00 € auf 480,00 € und der Steuersatz für den Zweithund und jedem
weiteren Hund von 200,00 € auf 240,00 € und den zweiten und jeden weiteren
Kampfhund auf 960,00 € angepasst. <br>
Der
Gemeinderat hat eine Erhöhung der<b>
Fahrpreise für das Senioren-Mobil </b> ab dem 01.01.2015 beschlossen. Der
Fahrpreis für eine Einzelfahrt im Senioren-Mobil beträgt zukünftig 2,50 €
(bisher 2,00 Euro). Der Ticketpreis des bezuschussten Stadttickets wird in
Anlehnung an die Tariferhöhung des VVS auf zukünftig 4,90 € (bisher 4,50 €)
festgesetzt.
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