Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 23.09.2014

vom 23.09.2014, 19:00 Uhr

Der Gemeinderat hat nach der Sommerpause seine Arbeit wieder aufgenommen. 
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag, den 23. September 2014 wurde Björn Schittenhelm nach § 32 der Gemeindeordnung auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten verpflichtet, da er an der konstituierenden Sitzung am 15. Juli 2014 nicht teilnehmen konnte. 
Das Gelöbnis hat folgenden Wortlaut: "Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und   gewissenhafte   Erfüllung   meiner   Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern" .
Per Handschlag wurde Björn Schittenhelm verpflichtet. 
Der Gemeinderat hat dann über dreizehn öffentliche Tagesordnungspunkte beraten.

Bürgerfragestunde 
In der Bürgerfragestunde sprach ein Bürger, gleichzeitig Nutzer des Backhauses, sein Bedauern über die mögliche Einstellung des Backhausbetriebes im Laufe des kommenden Jahres aus. Auch wenn die Nutzung des Backhauses rückläufig sei, gehöre ein Backhaus zu einer gewissen Tradition einer Ortschaft. Er tat sein Bedauern kund, dass die Erhaltung bzw. eine Sanierung des Backhauses der Stadt Holzgerlingen anscheinend nicht lohnend erscheine.
Bürgermeister Wilfried Dölker dankte ihm für seine Stellungnahme und verwies auf den Tagesordnungspunkt, unter diesem dann die Diskussion des Gremiums stattfinden werde. 

Radverkehrskonzept 
Seit der letzten Beratung im Gemeinderat am 28.01.2014 wurde das Radverkehrskonzept gemeinsam mit der Arbeitsgruppe weiter entwickelt. Herr Weber von der Planungsgruppe Kölz hat dem Gemeinderat die Untersuchungsergebnisse vorgestellt.
In der Böblinger Straße ist eine Ausweitung der Tempo-30-Zone bis zur Uhlandstraße möglich. In der Hohenzollernstraße wären beidseitige Radwege bei weiterhin Temo-50 bis zur Einmündung Ahornstraße möglich. Das Planungsbüro empfiehlt eine Tempo-20-Zone in der Stadtmitte (zwischen dem Rektor-Franke-Haus und Einmündung Schloßstraße/ Bloo). Ob dies eingeführt wird, soll noch mit den betroffenen Angrenzern, dem Handels- und Gewerbeverein sowie der Verkehrsschau diskutiert werden.
Rechtlich gesehen ist die Ausweisung einer Tempo-20-Zone in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) möglich. Eine derartige Geschwindigkeitsreduzierung bietet die Möglichkeit, die Verkehrssicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Alle einmündenden Straßen in die mögliche Tempo-20-Zone sollen aber weiterhin in der Tempo-30-Zone bleiben. Das erfordert allerdings eine relativ aufwendige Beschilderung an mehreren Stellen.
Der Gemeinderat wird sich bei einer Ortsbesichtigung in Ditzingen die Umsetzung einer Tempo-20-Zone anschauen und dann – nach der Anhörung der Anlieger - erneut über diese Variante diskutieren. 
Damit das Radverkehrskonzept in sich stimmig wird, werden noch weitere Beratungen mit den Angrenzern, Vertretern der Schulen sowie auch in der Verkehrsschau notwendig werden.
Es muss in der weiteren Planung z.B. geklärt werden, ob und wo die Tempo-30-Zone ausgedehnt werden kann, ob zwischen dem Rektor-Franke-Haus und der Einmündung Schloßstraße/ Plo eine Tempo-20-Zone als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen werden kann und welche verschiedenen baulichen Veränderungen des Straßenraumes an ausgewählten Stellen vorzunehmen sind. 

Sanierung der Kernerstraße
Die Kernerstraße muss saniert werden. Der marode Abwasserkanal und die überalterte Wasserleitung müssen ausgetauscht werden. Der Gemeinderat hat sich für eine Sanierung der Straßen- und Gehwegflächen in diesem Zusammenhang ausgesprochen. In diesem Zug wird eine Reduzierung der Fahrbahnbreite von 6 m auf 5,50 m sowie eine Verbreiterung des Gehwegs auf der Südseite von derzeit 1,50 m auf 2 m erfolgen. Dies ist insbesondere für den Schülerverkehr aus dem Baugebiet Hülben sinnvoll.
Bei dem Tempolimit von 30 km/h und der Festsetzung als allgemeines Wohngebiet ist die Fahrbahnbreite von 5,50 m ausreichend. An der Böblinger Straße soll die Querung für Fußgänger verbessert werden. Dazu ist eine Einengung der Straße und Verbreiterung der Gehwege geplant.  
Die Kosten für die Sanierung der Kernerstraße inklusive Baunebenkosten werden auf rd. 662.000 € (brutto) geschätzt. 

Ganztagsschulangebot an der Berken-Grundschule – Auswirkungen der Schulgesetzänderung
In der Gemeinderatssitzung am 15. Juli 2014 wurde umfassend über den Entwurf der Schulgesetzänderung im Hinblick auf „Ganztagesgrundschulen“ beraten. Zum damaligen Zeitpunkt wurde von Seiten der Schule ein Modell vorgeschlagen, dass darauf abzielt in Zukunft zwei Züge oder zwei Schulen, eine als Ganztagesschule und die andere als Regelschule einzurichten. Diesen Vorschlag hat das Staatliche Schulamt als zuständige Genehmigungsbehörde allerdings als nicht genehmigungsfähig bewertet. Diese Variante kann also nicht weiterverfolgt werden.
Nachdem mittlerweile vom Landtag Baden-Württemberg die Schulgesetzänderung verabschiedet wurde, hat die Stadt Holzgerlingen zusammen mit der Berkenschule unter dem Thema „Fortschreibung der Ganztagesgrundschulkonzeption an der Berkenschule“ zur Gesprächsrunde geladen.
Mit Vertretern der Lehrer, des Gesamtelternbeirats und unter Einbeziehung von Vertretungen der Elternbeiräte der Kindergärten wurden die Vorstellungen der Schule und der Eltern diskutiert. Das weitere Vorgehen und die Situation der Berken-Ganztagesgrundschule wurde Mitte September mit der zuständigen Schulrätin des Staatlichen Schulamtes, Frau Ostertag, erörtert. Dabei wurden die Schwierigkeiten in der Systematik der Lehrerzuweisung und die großen Probleme in der Organisation und der Rhythmisierung des Schulalltags deutlich gemacht. Frau Ostertag hat dabei zugesichert, dass sie die bestehenden Probleme an das Kultusminsterium weiterleiten und im Rahmen dieser Abstimmung einen Ortstermin in Holzgerlingen anbieten werde. Außerdem hat sie vor dem Hintergrund der bestehenden flexiblen Ganztagesgrundschule in Holzgerlingen deutlich gemacht, dass ein Festhalten am aktuellen System für Holzgerlingen eindeutig mittelfristig die beste Lösung darstelle.
Auf Grund dieser Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt, befürwortete der Gemeinderat, am bestehenden System der „offenen Ganztagesgrundschule“ festzuhalten und von einer Umwandlung der Ganztagesgrundschule nach den neuen Regelungen des Schulgesetzes für das Schuljahr 2015/2016 abzusehen.

Erweiterung der Bläserklassen der Otto-Rommel-Realschule zum Schulorchester
Der Gemeinderat hat die Gründung eines „Schulorchesters“ als musikalische Erweiterung der bestehenden Bläserklassen einstimmig begrüßt. Die zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von 16.493,00 Euro - zur Anschaffung weiterer Instrumente - werden außerplanmäßig im Haushalt 2015 finanziert. Die monatlichen Leihgebühr für die Instrumente des Schulorchesters wird auf 17,00 € festgesetzt.

Krippengruppe im Waldkindergarten wird co-finanziert 
Der Gemeinderat hat die Co-Finanzierung der zusätzlichen Krippengruppe im Waldkindergarten beschlossen. Voraussetzung für eine Abmangelbeteiligung ist, dass mindestens sieben Plätze belegt werden. Im Jahr der Einrichtung der Krippengruppe (2015) ist eine Mindestbelegung von 5 Plätzen ausreichend für eine Förderung durch die Stadt. Bei einer Belegung von sieben Plätzen würde sich die finanzielle Situation wie folgt darstellen: Ausgaben: 81.000 € Gebühren: 23.520 € Landeszuschuss: 45.962 € Einnahmen gesamt: 69.482 € Abmangel gesamt: 11.518 € bzw. 1.645,43 € / Kind.   Sobald die Krippengruppe zustande kommt und eine Betriebserlaubnis vom KVJS vorliegt, wird sie in die Bedarfsplanung der Stadt aufgenommen. 

Sanierung des Kunstrasenspielfeldes „Hinter den Weingärten“  
Der Gemeinderat hat der Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf Basis des Produktes „Ligagrass“, gekräuselter Floor, zugestimmt. Inklusive Planungskosten ist mit rund 500.000 € an Kosten (inkl. Schaltkasten für die Flutlichtanlage) zu rechnen. Ein Antrag auf Sportförderung wird gestellt. Eine Sanierung der Flutlichtanlage (rd. 40.000 €) ist derzeit nicht erforderlich. Die Steuerung der Schaltung ist allerdings in jedem Fall zu ergänzen.
Im Hochbauprogramm 2015 sind insgesamt 450.000 € finanziert. Sollte Dieser Betrag für die Umsetzung nicht ganz reichen, wäre im Jahr 2016 dies nachzufinanzieren.
Die Sanierungsausführung kann erfolgen sobald die Maßnahme ins Sportförderprogramm des Landes aufgenommen wurde.

Hoher Sanierungsaufwand für das Backhaus – offizieller Backhausbetrieb soll 2015 auslaufen
Der Gemeinderat hat sich in einer kontroversen Diskussion mit dem Thema „weiterer Betrieb Backhaus“ befasst. Durch den Backhausbetrieb gibt es immer wieder Probleme wegen der Rauchbelästigung in der Umgebung. Aktuell ist der Backofen in einem sehr sanierungsbedürftigen Zustand und müsste erneuert werden. Die Verwaltung hat deshalb die Nutzungszahlen für das Jahr 2014 erhoben und festgestellt, dass bis Ende August gerade mal noch 40 € Gebühren vereinnahmt wurden, dies entspricht 15 offiziellen Backstellen. Angesichts dieser geringen Nutzung ist es aus Sicht der Verwaltung sehr schwierig vertretbar mehrere 10.000 € in die Sanierung des Backofens zu stecken und zusätzlich noch das Problem zu haben, dass rechtlich wohl auch eine deutlich verbesserte Rauchgasreinigung notwendig würde, deren ausreichender Erfolg zudem zweifelhaft ist. Die damit verbundenen Investitionen würden weit im fünfstelligen Bereich liegen. Durch Beschluss des Verwaltungsausschusses wurde dem Gemeinderat deshalb empfohlen, den Backhausbetrieb im Laufe des Jahres 2015 auslaufen zu lassen.
Einige interessierte Backhausnutzer haben, auch in der Bürgerfragestunde vorgetragen, dass man, ähnlich wie in den Nachbargemeinden auch, aus historischen Gründen den Backhausbetrieb fortsetzen sollte. Es kam in der Vergangenheit bereits vielfach zu Beschwerden wegen der Rauchbelästigung. Diese konnten bislang ohne Rechtsverfahren abgewandt werden. Dazu hat auch die sehr qualifizierte Betreuung von Lydia Wanner beigetragen. Aus Altersgründen kann Lydia Wanner die Backhausbetreuung jedoch nicht mehr fortführen. Dazu kommt, dass die Verwaltung für die Vergabe der Backstellen und die Überwachung ebenfalls eine Nachfolgerin/ einen Nachfolger für Rosemarie Stöhrer benötigen würde.
Deshalb ist es aus Sicht der Verwaltung und der knappen Mehrheit des Gemeinderats sinnvoll, den Betrieb auslaufen zu lassen. In der Gemeinderatssitzung haben Vertreter verschiedener Gemeinderatsfraktionen - insbesondere der BNU und der SPD - vorgetragen, man könnte ja nochmals abwarten, ob sich weitere Initiativen bilden, die das Backhaus nutzen und betreuen wollten. Hoffnung zu wecken und dann doch zu schließen, ist - so Stadtrat Tilman Frirdich - wenig hilfreich. Dieser Argumentation schloss sich auch der Bürgermeister an.
Mit 10:9 hat der Gemeinderat den Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsausschusses, der noch einstimmig gefasst worden war, und die Beschlussvorlage der Verwaltung genehmigt.
Dies heißt, dass es noch einige wenige Backstellen bis zum Jahr 2015 geben kann und keine Sanierungsmittel für das Backhaus bereitgestellt werden. Den Nutzern des Backhauses wird empfohlen, die teilweise gut sanierten Backhäusern in den Nachbargemeinden anzufragen und dort zu einer Erhöhung der Nutzung beizutragen. 

Nachtragshaushaltssatzung 2014 beschlossen 
Der Gemeinderat hat die Nachtragssatzung beschlossen. Das Haushaltsjahr 2014 hat sich erfreulicherweise deutlich besser entwickelt als ursprünglich angenommen. Auf der Einnahmeseite wird im Verwaltungshaushalt der Steueretat Mehreinnahmen von voraussichtlich 920.000 € beisteuern und so die Wenigereinnahmen bei den Zuweisungen zur Kleinkindbetreuung in Höhe von rd. 300.000 € und die Mehrausgaben bei den Personalausgaben in Höhe von rd. 150.000 € mehr als ausgleichen. Bei den Unterhaltungsausgaben sind durch die weiteren außerplanmäßigen Maßnahmen unterm Strich Mehrausgaben in Höhe von 85.000 € entstanden. Im Ergebnis kann der Verwaltungshaushalt einen noch nie erreichten Überschuss in Höhe von 3.909.500 € erwirtschaften.
Der Vermögenshaushalt des Haushaltsjahres 2014 hat sich nahezu verdoppelt. Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 3.258.900 € stehen lediglich Mehrausgaben in Höhe von 1.416.000 € gegenüber, so dass im Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 1.842.900 € erwirtschaftet werden kann, welcher der allgemeinen Rücklage zugeführt wird. Die allgemeine Rücklage kann somit zum Ende des Jahres voraussichtlich einen Stand in Höhe von 3.117.071 € ausweisen Die bisher eingestellten Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden von 300.000 € auf 0 € zurückgefahren. 

Beraten und beschlossen:  

Der Gemeinderat hat das Tiefbaujahresprogramm 2015 ff. und das Hochbaujahresprogramm 2015 ff. beschlossen.  

Der Gemeinderat hat die Radwegplanung im Bereich Dörnach im Rahmen des Ausbaus der B 464 (östlich des Anwesens Ensle) begrüßt. Der Radweg soll 3,50 m breit und durch einen 2 m breiten Grünstreifen / Entwässerungsmulde von der Erschließungsstraße des Gewerbegebietes getrennt werden. Für diesen Radweg werden 60.000 € im Haushaltsplan 2015 vorgesehen.

Der Gemeinderat hat die Satzung für einen verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des „Holzgerliger Herbstes 2014“ beschlossen. Die Satzung wird gesondert öffentlich bekannt gemacht.      

     
     
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