Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 28.01.2014

vom 28.01.2014, 19:00 Uhr

<!--[if gte mso 9]> Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 <![endif]--> Der Gemeinderat hat in seiner ersten öffentlichen Sitzung am vergangenen Dienstag über 12 öffentliche Tagesordnungspunkte beraten.&nbsp; <br><br><b>Bebauungsplan „Maurener Kreuzung – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen</b> &nbsp; <br>Der Gemeinderat hat nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange den Bebauungsplan „Maurener Kreuzung – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch gemäß § 10 Baugesetzbuch i. V. m. § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg als Satzung beschlossen. <br>Über das gesamte Bebauungsplanverfahren wurde bereits mehrfach informiert. Der Bebauungsplan wird im nächsten Schritt öffentlich bekannt gemacht und tritt somit in Kraft. <br><br><b>Erschließung des Gewerbegebietes „Maurener Kreuzung 1. Änderung“</b><br>Mit dem Satzungsbeschluss liegt die Grundlage für die Erschließungsplanung des Gebietes vor. Erste Untersuchungen wurden durch das Büro Pirker + Pfeiffer durchgeführt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung dazu beauftragt und ermächtigt, auf der vorliegenden Untersuchungsgrundlage weiter zu planen und die Ausschreibung vorzubereiten.<br><br><b>Pedelec-Station am Bahnhof&nbsp; </b><br>Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, das bereits im letzten Jahr angestrebte Projekt zur Errichtung einer Pedelec-Station im Bereich des Bahnhofs zur nachhaltigen Anschlussmobilität als Ergänzung zu den bestehenden öffentlichen Mobilitätsangeboten, umzusetzen. Leider haben sich bei der Umsetzung in der Region Verzögerungen ergeben, so dass anstatt der im Jahr 2013 angestrebten drei Stationen nur eine Station in Bietigheim im Echtbetrieb ist. <br>Der Gemeinderat hat in seiner Beschlussfassung betont, dass die Abstimmung der weiteren Pläne auf die mögliche Elektrifizierung der Schönbuchbahn abgestimmt werden soll.<br><br> <b>Holzgerlingen erhält ein Radverkehrskonzept </b><br>Bereits im Januar 2013 wurde das Planungsbüro Kölz mit der Ausarbeitung eines Radverkehrskonzeptes beauftragt. In enger Abstimmung mit der Projektgruppe „Verkehr“, die das Radverkehrskonzept im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses angeregt hatte, wurden in Vorberatungen die Untersuchungsergebnisse erläutert und diskutiert. <br> Die Realisierung der vorgetragenen Ergebnisse werden nun rechtlich und technisch geprüft und auf ihre Finanzierbarkeit hin untersucht. Die Projektgruppe „Verkehr“ wird auch in dem nächsten Schritt eng mit eingebunden. <br><br><b>Umbau des Feuerwehrgerätehauses </b><br>Stadtbaumeister Robert Nitsche hat in enger Abstimmung mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Holzgerlingen verschiedene Varianten eines Umbaus des Feuerwehrgerätehauses – um dem Feuerwehrbedarfsplan zu entsprechen - untersucht. <br>Der Gemeinderat hat sich für die Variante 4 „Halle 3 mit Erweiterungsoption“ für ca. 1,6 Mio. Euro brutto ausgesprochen. Damit müssen 375.000 Euro nachfinanziert werden. <br>Die Vorteile dieser Variante 4 sind, dass das Raumprogramm großzügig ausfällt und dem Feuerwehrbedarfsplan vollkommen entspricht. Außerdem sind Erweiterungen für Fahrzeugboxen, Lager und Schulungsräume möglich. Da ein Großteil des Raumbedarfs im Neubau untergebracht werden wird, sind die Kosten gut kalkulierbar – besser als bei einer An- und Umbaulösung. <br>Die Kostenschätzung schließt mit einer Investitionssumme von 1.600.000 Euro brutto für das Feuerwehrgerätehaus. Für den Neubau des DRK-Gebäudes ist ebenfalls mit 1.600.000 Euro zu rechnen. Für die Umnutzung des Wertstoffhofes zum Parkplatz sind 25.000 Euro veranschlagt. Der Gesamtaufwand (Umbau Feuerwehrgerätehaus + Neubau DRK-Gebäude) beläuft sich damit auf 3.225.000 Euro; im Haushalt finanziert sind 2.850.000 Euro brutto. Somit sind 375.000 Euro nachzufinanzieren. <br>Bürgermeister Wilfried Dölker informierte den Gemeinderat darüber, dass der Zuschuss um voraussichtlich 20.000 Euro geringer ausfallen wird. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, soll mit einer zügigen Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.<br><br><b>Neubau des DRK-Gebäudes </b><br>Im Gegensatz zur Feuerwehrbedarfsplanung gibt es für das DRK keinen übergeordneten Bedarfsplan. Das Raumprogramm wurde deshalb mit den Verantwortlichen des DRK ausgearbeitet und abgestimmt. Stadtbaumeister Robert Nitsche hat die Planungen für das DRK-Gebäude vorgestellt. Nachdem das geforderte Raumprogramm im Erdgeschoss des zu Verfügung stehenden Grundstückes nur knapp unterbringen ließ, wurden nun im Obergeschoss die Umkleiden, Lagerflächen sowie ein Schulungsraum eingeplant.&nbsp; <br>Die Kosten für den Neubau belaufen sich laut der Kostenschätzung auf 1,6 Mio. Euro. Der Gemeinderat hat den Plänen zugestimmt und die Verwaltung mit der Vorbereitung des Bauantrags beauftragt.&nbsp; <br>Hinweis: Die Entwurfspläne können im Rathaus/ EG eingesehen werden.&nbsp; <br><br><b>Abbruch der Gebäude Ziegelhofstraße 3 und 5 beschlossen </b><br>Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gebäude Ziegelhofstraße 3 und 5 im Vorgriff für das geplante Bauprojekt &nbsp; (Altenwohnungen) abzubrechen. Die Geschäftsstelle des KSV Holzgerlingen und ein Lagerraum für Vereine werden in das städtische Gebäude Bahnhofstraße 30 verlegt. Für die auf dem Grundstück Ziegelhofstraße 3 bestehenden Baulasten für Stellplätze soll eine kostenfreie Ablösevereinbarung getroffen werden.&nbsp; <br><br><b>„Die Alte Mühle“ – Planungen für das Spielgelände für Hülben II gebilligt </b><br>Thomas Hildebrand vom Stadtbauamt hat die Planungen für das Spielgelände „Hülben II“ unter dem Motto „Die Alte Mühle“ entworfen. Die geplante Spielplatzfläche erstreckt sich als grüne Spielzone zwischen den Baugebieten Hülben I und Hülben II. Die Spielgeräte und die Planung wurden im Hinblick auf den Spielwert als Ergänzung zu den in Hülben I vorhandenen Spielflächen ausgewählt. Für die Herstellung des Spielplatzes ist, gemäß Erschließungsvertrag der Gemeinschaft, ein Budget von max. 100.000 € eingeplant. Dieser Kostenrahmen bzw. die Kostenobergrenze wurde vom Gemeinderat genehmigt. Der Gemeinderat hat nun das Stadtbauamt mit der Ausführungsplanung &nbsp; beauftragt. Die Ausschreibung und der Bau erfolgen über den Erschließungsträger, die Bietigheimer Wohnbau GmbH. <br>Hinweis: Die Pläne hängen im Rathaus / EG zur Einsichtnahme aus.&nbsp; <br><br><b>Jahresbericht 2013 der Baurechtsbehörde&nbsp; </b><br>Der Gemeinderat wurde über die Tätigkeiten der Baurechtsbehörde informiert. Insgesamt wurden 2013 59 Bauvorhaben (2012: 57 Bauvorhaben) (ohne Brandverhütungsschauen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen und Verfahren nach EWärmeG) in einem baurechtlichen Verfahren (Bauanträge, Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen und selbständige Befreiungsanträge) eingereicht.&nbsp; <br><br><img title="Bauamt Tabelle" alt="Bauamt Tabelle" src="/Tabelle_Bauamt1.jpg" height="141" border="" hspace="0" vspace="0" width="439"><br><br>Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer lag im Jahr 2013 bei <br>Baugenehmigungen: 59 Kalendertage &nbsp; (Vorjahr: 46 Tage) <br>Kenntnisgaben: 39 Kalendertage (Vorjahr: 32 Tage) <br>Bauvoranfragen: 54 Kalendertage (Vorjahr keine: 0 Tage) <br>Abgeschlossenheitsbescheinigungen: 6 Kalendertage (Vorjahr: 7 Tage) <br>Im Berichtsjahr 2013 wurden im Bereich Baurecht insgesamt 75.244,64 € Gebühren festgesetzt. Im Vorjahr 2012 waren es 130.986,58 €. Auf die einzelnen Verfahrensarten verteilten sich die Gebühreneinnahmen im Jahr 2013 wie folgt: <br><img style="width: 458px; height: 149px;" title="Bauamt Tabelle2" alt="Bauamt Tabelle2" src="/Tabelle_Bauamt2.jpg" height="149" border="" hspace="0" vspace="0" width="458"><br><br>Im Berichtsjahr 2013 wurden wie auch schon 2012 keine Rechtsbehelfe gegen baurechtliche Entscheidungen eingelegt. <br><br><b>Regeln zur Veröffentlichungen von Beiträgen der Parteien und Wählervereinigung im Nachrichtenblatt aufgestellt / Nutzung der Burg Kalteneck&nbsp; </b><br>Der Gemeinderat hat beschlossen, dass Beiträge politischer Parteien und Wählergruppierungen auf kurze Veranstaltungshinweise beschränkt werden. Nach der Aufstellung der Wahlvorschläge können die Namen mit Wohnort, Berufsbezeichnung und evtl. Mandaten einschließlich eines Gruppenbildes veröffentlicht werden. Zur Regional- und Kommunalwahl zugelassene Wahlvorschläge dürfen in der 3. und 2. Woche vor den Wahlen je ½ Seite (B x H 230 mm x 160 mm) kostenlos sachbezogene Selbstdarstellungen und/ oder die Bekanntmachung der Kandidatenliste veröffentlichen. <br>Parteien und Wählervereinigungen (Gemeinderat- und Kreistagwahl) können den Saal der Burg Kalteneck ein Mal gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 50 Euro nutzen. <br><br>Beraten und Beschlossen: <br>Der Gemeinderat hat der Fortschreibung der „Förderrichtlinien Lerchenfenster“ zugestimmt.&nbsp; <br>Der Gemeinderat hat den Gemeindewahlausschuss für die anstehenden Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 bestellt.&nbsp; <br>Als Satzung wurden die Änderungen zu Erschließungsbeitragssatzung beschlossen. &nbsp; &nbsp; &nbsp; <!--[if gte mso 9]> <![endif]--><!--[if gte mso 10]> /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-qformat:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-fareast-font-family:"Times New Roman"; mso-fareast-theme-font:minor-fareast; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-bidi-font-family:"Times New Roman"; mso-bidi-theme-font:minor-bidi;} <![endif]-->
     
     
    Stadt Holzgerlingen

     
     

    Rathaus

    Böblinger Straße 5-7

    71088 Holzgerlingen

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
    Di: 14:00 - 16:00 Uhr
    Do: 14:00 - 18:00 Uhr

    Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.