Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 28.01.2014
vom 28.01.2014, 19:00 Uhr
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Der Gemeinderat hat in seiner ersten
öffentlichen Sitzung am vergangenen Dienstag über 12 öffentliche
Tagesordnungspunkte beraten.
<br><br><b>Bebauungsplan „Maurener Kreuzung – 1. Änderung“ mit
örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen</b>
<br>Der
Gemeinderat hat nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange den Bebauungsplan
„Maurener Kreuzung – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren
nach § 13a Baugesetzbuch gemäß § 10 Baugesetzbuch i. V. m. § 4 Gemeindeordnung
Baden-Württemberg als Satzung beschlossen. <br>Über das gesamte
Bebauungsplanverfahren wurde bereits mehrfach informiert. Der Bebauungsplan
wird im nächsten Schritt öffentlich bekannt gemacht und tritt somit in Kraft. <br><br><b>Erschließung des
Gewerbegebietes „Maurener Kreuzung 1. Änderung“</b><br>Mit dem
Satzungsbeschluss liegt die Grundlage für die Erschließungsplanung des Gebietes
vor. Erste Untersuchungen wurden durch das Büro Pirker + Pfeiffer durchgeführt.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung dazu beauftragt und ermächtigt, auf der
vorliegenden Untersuchungsgrundlage weiter zu planen und die Ausschreibung
vorzubereiten.<br><br><b>Pedelec-Station am
Bahnhof
</b><br>Der Gemeinderat
hat sich dafür ausgesprochen, das bereits im letzten Jahr angestrebte Projekt
zur Errichtung einer Pedelec-Station im Bereich des Bahnhofs zur nachhaltigen
Anschlussmobilität als Ergänzung zu den bestehenden öffentlichen
Mobilitätsangeboten, umzusetzen.
Leider haben sich
bei der Umsetzung in der Region Verzögerungen ergeben, so dass anstatt der im
Jahr 2013 angestrebten drei Stationen nur eine Station in Bietigheim im
Echtbetrieb ist.
<br>Der Gemeinderat
hat in seiner Beschlussfassung betont, dass die Abstimmung der weiteren Pläne
auf die mögliche Elektrifizierung der Schönbuchbahn abgestimmt werden soll.<br><br>
<b>Holzgerlingen
erhält ein Radverkehrskonzept </b><br>Bereits
im Januar 2013 wurde das Planungsbüro Kölz mit der Ausarbeitung eines
Radverkehrskonzeptes beauftragt. In enger Abstimmung mit der Projektgruppe
„Verkehr“, die das Radverkehrskonzept im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses
angeregt hatte, wurden in Vorberatungen die Untersuchungsergebnisse erläutert
und diskutiert. <br>
Die
Realisierung der vorgetragenen Ergebnisse werden nun rechtlich und technisch
geprüft und auf ihre Finanzierbarkeit hin untersucht.
Die
Projektgruppe „Verkehr“ wird auch in dem nächsten Schritt eng mit eingebunden. <br><br><b>Umbau des
Feuerwehrgerätehauses </b><br>Stadtbaumeister
Robert Nitsche hat in enger Abstimmung mit den Kommandanten der Freiwilligen
Feuerwehr Holzgerlingen verschiedene Varianten eines Umbaus des
Feuerwehrgerätehauses – um dem Feuerwehrbedarfsplan zu entsprechen - untersucht.
<br>Der Gemeinderat hat sich für die Variante 4 „Halle 3 mit Erweiterungsoption“
für ca. 1,6 Mio. Euro brutto ausgesprochen. Damit müssen 375.000 Euro
nachfinanziert werden. <br>Die Vorteile dieser
Variante 4 sind, dass das Raumprogramm großzügig ausfällt und dem
Feuerwehrbedarfsplan vollkommen entspricht. Außerdem sind Erweiterungen für
Fahrzeugboxen, Lager und Schulungsräume möglich.
Da ein Großteil des
Raumbedarfs im Neubau untergebracht werden wird, sind die Kosten gut
kalkulierbar – besser als bei einer An- und Umbaulösung. <br>Die Kostenschätzung schließt mit einer
Investitionssumme von 1.600.000 Euro brutto für das Feuerwehrgerätehaus.
Für den Neubau des DRK-Gebäudes ist ebenfalls mit 1.600.000 Euro zu rechnen.
Für die Umnutzung des Wertstoffhofes zum Parkplatz sind 25.000 Euro
veranschlagt.
Der Gesamtaufwand (Umbau
Feuerwehrgerätehaus + Neubau DRK-Gebäude) beläuft sich damit auf 3.225.000
Euro; im Haushalt finanziert sind 2.850.000 Euro brutto. Somit sind 375.000 Euro
nachzufinanzieren.
<br>Bürgermeister Wilfried Dölker informierte
den Gemeinderat darüber, dass der Zuschuss um voraussichtlich 20.000 Euro
geringer ausfallen wird. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, soll mit
einer zügigen Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.<br><br><b>Neubau des DRK-Gebäudes </b><br>Im Gegensatz zur
Feuerwehrbedarfsplanung gibt es für das DRK keinen übergeordneten Bedarfsplan.
Das Raumprogramm wurde deshalb mit den Verantwortlichen des DRK ausgearbeitet
und abgestimmt. Stadtbaumeister Robert Nitsche hat die Planungen für das
DRK-Gebäude vorgestellt.
Nachdem das
geforderte Raumprogramm im Erdgeschoss des zu Verfügung stehenden Grundstückes
nur knapp unterbringen ließ, wurden nun im Obergeschoss die Umkleiden,
Lagerflächen sowie ein Schulungsraum eingeplant.
<br>Die Kosten für
den Neubau belaufen sich laut der Kostenschätzung auf 1,6 Mio. Euro. Der
Gemeinderat hat den Plänen zugestimmt und die Verwaltung mit der Vorbereitung
des Bauantrags beauftragt. <br>Hinweis: Die Entwurfspläne können im Rathaus/ EG
eingesehen werden.
<br><br><b>Abbruch der Gebäude Ziegelhofstraße 3 und 5
beschlossen </b><br>Der Gemeinderat
hat beschlossen, die Gebäude Ziegelhofstraße 3 und 5 im Vorgriff für das
geplante Bauprojekt (Altenwohnungen)
abzubrechen.
Die
Geschäftsstelle des KSV Holzgerlingen und ein Lagerraum für Vereine werden in
das städtische Gebäude Bahnhofstraße 30 verlegt.
Für die auf dem
Grundstück Ziegelhofstraße 3 bestehenden Baulasten für Stellplätze soll eine
kostenfreie Ablösevereinbarung getroffen werden.
<br><br><b>„Die Alte Mühle“ – Planungen für das Spielgelände
für Hülben II gebilligt </b><br>Thomas
Hildebrand vom Stadtbauamt hat die Planungen für das Spielgelände „Hülben II“
unter dem Motto „Die Alte Mühle“ entworfen. Die geplante
Spielplatzfläche erstreckt sich als grüne Spielzone zwischen den Baugebieten
Hülben I und Hülben II.
Die Spielgeräte und die Planung wurden im
Hinblick auf den Spielwert als Ergänzung zu den in Hülben I vorhandenen
Spielflächen ausgewählt.
Für die
Herstellung des Spielplatzes ist, gemäß Erschließungsvertrag der Gemeinschaft,
ein Budget von max. 100.000 € eingeplant. Dieser Kostenrahmen bzw. die
Kostenobergrenze wurde vom Gemeinderat genehmigt.
Der Gemeinderat hat nun das Stadtbauamt mit der
Ausführungsplanung beauftragt. Die
Ausschreibung und der Bau erfolgen über den Erschließungsträger, die
Bietigheimer Wohnbau GmbH. <br>Hinweis:
Die Pläne hängen im Rathaus / EG zur Einsichtnahme aus.
<br><br><b>Jahresbericht
2013 der Baurechtsbehörde
</b><br>Der Gemeinderat wurde über die Tätigkeiten der
Baurechtsbehörde informiert.
Insgesamt wurden 2013 59 Bauvorhaben (2012: 57 Bauvorhaben) (ohne
Brandverhütungsschauen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen und Verfahren nach
EWärmeG) in einem baurechtlichen Verfahren (Bauanträge,
Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen und selbständige Befreiungsanträge)
eingereicht.
<br><br><img title="Bauamt Tabelle" alt="Bauamt Tabelle" src="/Tabelle_Bauamt1.jpg" height="141" border="" hspace="0" vspace="0" width="439"><br><br>Die
durchschnittliche Bearbeitungsdauer lag im Jahr 2013 bei
<br>Baugenehmigungen: 59 Kalendertage (Vorjahr: 46 Tage)
<br>Kenntnisgaben: 39 Kalendertage
(Vorjahr: 32 Tage)
<br>Bauvoranfragen: 54 Kalendertage (Vorjahr keine: 0 Tage)
<br>Abgeschlossenheitsbescheinigungen: 6 Kalendertage (Vorjahr: 7 Tage) <br>Im Berichtsjahr
2013 wurden im Bereich Baurecht insgesamt 75.244,64 € Gebühren festgesetzt. Im
Vorjahr 2012 waren es 130.986,58 €. Auf die einzelnen Verfahrensarten
verteilten sich die Gebühreneinnahmen im Jahr 2013 wie folgt:
<br><img style="width: 458px; height: 149px;" title="Bauamt Tabelle2" alt="Bauamt Tabelle2" src="/Tabelle_Bauamt2.jpg" height="149" border="" hspace="0" vspace="0" width="458"><br><br>Im
Berichtsjahr 2013 wurden wie auch schon 2012 keine Rechtsbehelfe gegen
baurechtliche Entscheidungen eingelegt. <br><br><b>Regeln zur
Veröffentlichungen von Beiträgen der Parteien und Wählervereinigung im
Nachrichtenblatt aufgestellt / Nutzung der Burg Kalteneck </b><br>Der Gemeinderat
hat beschlossen, dass Beiträge politischer Parteien und Wählergruppierungen auf
kurze Veranstaltungshinweise beschränkt werden. Nach der Aufstellung der
Wahlvorschläge können die Namen mit Wohnort, Berufsbezeichnung und evtl.
Mandaten einschließlich eines Gruppenbildes veröffentlicht werden. Zur
Regional- und Kommunalwahl zugelassene Wahlvorschläge dürfen in der 3. und 2. Woche
vor den Wahlen je ½ Seite (B x H 230 mm x 160 mm) kostenlos sachbezogene
Selbstdarstellungen und/ oder die Bekanntmachung der Kandidatenliste
veröffentlichen. <br>Parteien und
Wählervereinigungen (Gemeinderat- und Kreistagwahl) können den Saal der Burg
Kalteneck ein Mal gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 50 Euro nutzen. <br><br>Beraten
und Beschlossen: <br>Der Gemeinderat
hat der Fortschreibung der „Förderrichtlinien Lerchenfenster“ zugestimmt.
<br>Der
Gemeinderat hat den Gemeindewahlausschuss für die anstehenden Kommunalwahlen am
25. Mai 2014 bestellt.
<br>Als
Satzung wurden die Änderungen zu Erschließungsbeitragssatzung beschlossen.
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