Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 17.05.2011

vom 17.05.2011, 19:00 Uhr

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 17. Mai 2011 über neun Punkte öffentlich beraten und beschlossen.

Kriminal- und Unfallstatistik 2010 vorgestellt:
Aufklärungsquote bei gleich bleibender Fallzahl gestiegen


Polizeihauptkommissar Bürkle, Leiter des Polizeiposten Holzgerlingens, stellte dem Gemeinderat die Kriminalstatistik 2010 vor.
Die Straftaten im Landkreis Böblingen haben im vergangenen Jahr abgenommen. 15.575 Straftaten enthält die Kriminalstatistik für das Jahr 2010 - vom einfachen Diebstahl bis hin zum Mord. Die Polizei im Landkreis musste 1.272 Fälle weniger bearbeiten als im Vorjahr.
In Holzgerlingen blieben die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr mit 440 erfassten Straftaten gleich. Die Aufklärungsquote lag bei 66,4 %, dies entspricht 292 Fällen (Vorjahr 56,8 %). Die Häufigkeitszahl (Anzahl der Straftaten auf 100.000 Einwohner) lag 2010 bei 3.450 (zum Vergleich: Landkreis Böblingen = 4.191, Land BW = 5.324 und Regierungsbezirk Stuttgart = 5.037).

Statistik

PHK Bürkle wies darauf hin, dass die Sachbeschädigungen in der Schönbuchbahn und auf den Bahnsteigen deutlich abgenommen haben seit die Fahrkartenautomaten in den Zügen sind und die Schönbuchbahn eine Videoüberwachung installiert hat.

Bürgermeister Wilfried Dölker lobte die gute Zusammenarbeit der Polizei mit dem Jugendreferat und der Verwaltung. Der ständige Austausch und ein gutes Miteinander tragen zu effektiven Problemlösungen bei. So sei auch der Arbeits-kreis ?AG Jugend?, der 2009 gegründet wurde, und in dem Jugendreferat sowie Polizei vertreten sind, ein guter Ansatz um Problemen vorzubeugen.


Sanierung des Heimatmuseums sowie dessen behinderten gerechte Erschließung wird beschlossen
Die Verwaltung wurde am 20.04.2010 mit der Entwurfsplanung zur Lösung der brandschutztechnischen Probleme im Zusammenhang mit dem Rettungsweg am Heimatmuseum beauftragt. In diesem Zuge wurde auch eine behinderten-gerechte Erschließung geprüft, die gemäß der Landesbauordnung zwingend gefordert wird. Ausnahmen können nur bei ?unverhältnismäßigem Mehraufwand? zugelassen werden, was hier nicht der Fall ist.

Geplant ist, das Heimatmuseum an der Südseite mit einer außenliegenden Treppe und einem Aufzug aufzurüsten damit die brandschutzrechtlichen Bestimmungen erfüllt und die behindertengerechte Erschließung umgesetzt werden.
Heimatmuseum

Die Materialien und die Bautechnik sind modern: Beton, Stahl, Glas.
Sowohl Aufzug als auch Vorraum sind unbeheizt und über eine um 180° auf-schlagende Tür durch bestehende Fensteröffnungen, deren Brüstungen entfernt werden, mit dem Museum verbunden. Die Stahltreppe selbst kann aufgrund der Betonaufzugsschacht-Konstruktion und der daran angebundenen Balken sowie Mittelwand des Treppenauges sehr kostengünstig als reine Auflagertreppe ohne eigene Tragkonstruktion und Aussteifung erstellt werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein Budget von 617.000,00 ? vorgesehen; der Aufzugsanteil beläuft sich mit 94.000,00 ? auf rd. 15 %. In der Haushaltsplanung 2012 sind für den Aufzug 90.000,00 ? eingeplant.
Der Gemeinderat befürwortet bei einer Gegenstimme die Ausarbeitung des Bauantrags mit Kostenschätzung. Die Detailplanung wird mit dem Heimatgeschichtsverein abgestimmt.

Gemeinderat beschließt Erweiterung des Sanierungsgebietes ?Stadtmitte Nord?

Nachdem die Bewilligung für das Sanierungsgebiet ?Stadtmitte West? abgelaufen ist und dieses Jahr abgerechnet wird, hat der Gemeinderat am 20.07.2010 beschlossen, für den angrenzenden östlichen Gebietsbereich die Aufnahme in ein Förderprogramm zu beantragen. Dieser Antrag wurde leider wegen mangelnder Mittel abgelehnt.
Im Zeitpunkt der Antragstellung war vorgesehen, u.a. den Bereich Ecke Tübin-ger-/Schloßstraße zu modernisieren bzw. neu zu ordnen nachdem es zu einem Erwerb der Anwesen Tübinger Straße 27 sowie Schloßstraße 4 und 6 kam. Die Gebäude wurden bisher für Einzelhandel/Gewerbe und Wohnen genutzt.
Der Gemeinderat hat in der April-Sitzung 2011 beschlossen (wir berichteten), dass das Gebäude Schloßstraße 6 sowie die Lagerhalle mit Nebengebäuden abgebrochen werden. Auf der abgeräumten Fläche sollen 38 Stellplätze mit entsprechender Begrünung und Gestaltung geschaffen werden.
Im Gebäude Tübinger Straße 27 steht eine Modernisierung der Heizung an. Im Ladenbereich werden bedarfsgerechte Umbauten in Abstimmung mit dem künftigen Pächter erforderlich. Im Gebäude Schloßstraße 4 kann erst dann über die künftige Gestaltung gesprochen werden, wenn sich eine Lösung bezüglich des Mieters abzeichnet. Bis dahin ist angedacht, im EG nur die notwendigsten Instandsetzungen durchzuführen, um evtl. eine einfache Nutzung unterzubringen.

Eine wirtschaftlich vertretbare Umsetzung der Maßnahmen ist nur mit einer Förderung über ein Sanierungsprogramm möglich. Mit dem Wirtschaftsministerium und dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde die Erweiterung des Sanierungsgebietes ?Stadtmitte Nord? um die Grundstücke Flst. 70 und 71 abgestimmt.
Der Gemeinderat hat die dafür notwendig werdende Satzungsänderung beschlossen (Die Satzung wurde bereits im letzten Nachrichtenblatt veröffentlicht) und die Verwaltung mit der Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht beauftragt.


Kindergartengebühren werden zum 01.01.2012 und 01.01.2013 angepasst

Der Gemeinderat hat die Anpassung der Kindergartengebühren beschlossen. Diese sind nachfolgend aufgezeigt:
I. Gebühren für den Regelkindergarten

1. Die Kindergartenregelgebühren werden wie folgt in zwei Stufen neu festge-setzt:
Für Kindergartenkinder aus Familien ab 01.01.2012 ab 01.01.2013
mit einem Kind 89,00 ? 91,00 ?
zwei Kindern unter 18 Jahren 68,00 ? 70,00 ?
drei Kindern unter 18 Jahren 45,00 ? 46,00 ?
vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 15,00 ? 15,00 ?

2. Die Gebühren werden für 12 Monate pro Jahr erhoben. Sie sind auch während der Ferien sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schlie-ßung der Einrichtung zu entrichten. Die Ferienzeit liegt in der Regel zwischen Mitte August und Mitte September eines Jahres.
Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum 31.08. des Austrittsjahres zu entrichten.
3. Besuchen Kinder zwischen 2 und 3 Jahren den Kindergarten, fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 125 % der Regelgebührensätze nach Ziffer 1 an. Die Erhebung des Zuschlags endet mit dem Monat, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet.
4. Nehmen Kinder während der Sommerferien an der Sommerferienbetreuung teil, so fällt hierfür bei einer ein- oder zweiwöchigen Betreuung die halbe Gebühr oder bei drei- oder vierwöchiger Betreuung die ganze Gebühr nach Ziffer 1 an.
5. Für die Inanspruchnahme der verlängerten Öffnungszeiten wird ein Zu-schlag von 5 % auf die Regelgebührensätze erhoben.
6. Die Zusatzgebühren für die verlängerte Öffnungszeit mit Mittagessen betragen unabhängig von der Kinderzahl in der Familie
ab dem 01.01.2012 pro Monat 85,00 ?
und ab dem 01.01.2013 pro Monat 87,00 ?.
Auch diese Zusatzgebühr wird entsprechend Ziffer 2 für 12 Monate pro Jahr erhoben.

II. Gebühren für die Ganztagesbetreuung
1. Auch die Gebühren für die Ganztagesbetreuung in Regelkindergärten werden ab dem 01.01.2012 in zwei Schritten wie folgt angepasst:
Für Kindergartenkinder aus Familien ab 01.01.2012 ab 01.01.2013
mit einem Kind 291,00 ? 298,00 ?
zwei Kindern unter 18 Jahren 226,00 ? 233,00 ?
drei Kindern unter 18 Jahren 159,00 ? 162,50 ?
vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 83,00 ? 84,00 ?
2. Bei einer tageweisen Inanspruchnahme gelten folgende Gebührensätze:
4 Tage: 80 %; 3 Tage: 60 %; 2 Tage: 40 % oder
1 Tag: 20 % der Gebühr für die Ganztagesbetreuung nach Ziffer 1.
Besuchen die Kinder an den anderen Tagen eine Regelkindergartengruppe, zahlen die Eltern den entsprechenden prozentualen Anteil der Regelgebühr nach Abschnitt I.
3. Ein Angebot nach Ziffer 1. und 2. wird umgesetzt, wenn jeweils etwa 6 Kin-der verbindlich dafür angemeldet sind.
4. Die Gebühren werden für 12 Monate pro Jahr erhoben. Abschnitt I Ziffer 2 gilt entsprechend.

III. Krippengebühr
1. Für den Besuch einer Kinderkrippe durch Kleinkinder zwischen 1 und 3 Jahren mit einer täglichen Betreuungszeit von 6 Stunden betragen die Gebühren für
Kinder aus einer Familie mit ab 01.01.2012 ab 01.01.2013
einem Kind unter 18 Jahren 263,00 ? 268,00 ?
zwei Kindern unter 18 Jahren 195,00 ? 199,00 ?
drei Kindern unter 18 Jahren 132,00 ? 135,00 ?
vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 53,00 ? 54,00 ?
2.1 Für den Besuch einer Kinderkrippe, in der eine Ganztagesbetreuung (Montag bis Freitag) von 07.00 bis 17.00 Uhr angeboten wird, betragen die Gebühren für
Kinder aus einer Familie mit ab 01.01.2012 ab 01.01.2013
einem Kind unter 18 Jahren 492,00 ? 500,00 ?
zwei Kindern unter 18 Jahren 377,00 ? 384,00 ?
drei Kindern unter 18 Jahren 267,00 ? 273,00 ?
vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 132,00 ? 135,00 ?
2.2 Bei einer tageweisen Inanspruchnahme gelten folgende Gebührensätze:
4 Tage: 80 %; 3 Tage: 60 %; 2 Tage: 40 % oder 1 Tag: 20 %
der jeweiligen Krippengebühr nach Ziffer 2.1.
Besuchen die Kinder an den anderen Tagen eine Krippengruppe, zahlen die Eltern den entsprechenden prozentualen Anteil der Krippengebühr nach Ziffer 1.
2.3 Ein Angebot nach Ziffer 2.1 oder 2.2 wird umgesetzt, wenn jeweils etwa 6 Kinder verbindlich dafür angemeldet sind.
2.4 Die Gebühren nach Ziffer 1 und 2.1 werden für 12 Monate erhoben. Sie sind auch während der Ferien sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. Die Ferienzeit liegt in der Regel zwischen Mitte August und Mitte September eines Jahres.
2.5 Wird bei entsprechender Nachfrage während der Ferienzeit eine Betreuung angeboten, so fällt für die Inanspruchnahme bis zu 2 Wochen ein halber Monatsbeitrag und bis zu 4 Wochen ein ganzer Monatsbeitrag zusätzlich an.
3. Mit der Änderung der Krippengebühren werden die Entgelte bei der Anwendung des TAKKI-Modells ab dem 01.01.2012 bzw. dem 01.01.2013 entsprechend der Anlage neu festgesetzt.
Die Erhöhungsempfehlung der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden wird damit umgesetzt.


Umsetzung von Maßnahmen zur Biotopvernetzung auf städtischer Markung

Im Landschaftsplan der Stadt Holzgerlingen ist als eine Maßnahme der ökologischen Aufwertung die Biotop-Vernetzung entlang von Wegen und Wasserläufen vorgesehen. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass ein Wegerandstreifen- und Gewässerrandstreifenprogramm mit der Unteren Naturschutzbehörde und den örtlichen Landwirten angestimmt werden soll. Auch die im Zuge des Stadtentwicklungsprozess gegründete Arbeitsgruppe ?Klima, Umwelt und Freiraum? wird in dem Prozess eingebunden.

Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für mögliche Erweiterung im Gewerbepark Sol
Der Empfehlung zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im Gewerbepark Sol für Erweiterung der Firma Kraft und Bauer in der Max-Eyth-Straße 43 stimmte der Gemeinderat mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung zu. Dieses im Besitz des Zweckverbandes Sol befindliche Grundstück Flurstück Nr. 1062/1 liegt östlich der jetzigen Betriebsstätte und nördlich des bestehenden PKW-Parkplatzes der Firma Werbas.
Die Planungen der Firma Kraft und Bauer gehen dahin, eine teilunterkellerte Lagerhalle mit einer Grundfläche von ca. 28,0 m x 38,0 m und einer Traufhöhe von7,5 m zu errichten. Auf der Ostseite soll ein Bürogebäude mit einer Grundfläche von 12,0 m x 15,0 m und einer Traufhöhe von ca. 10,0 m angebaut werden.
Nach dem geltenden Bebauungsplan sind auf der gesamten Fläche nur offene PKW-Stellplätze zulässig; eine bauliche Nutzung mit Hochbauten ist somit nicht möglich.
Alle städtischen Gremien haben bereits einer Bebauung des in Rede stehenden Flurstücks mehrheitlich zugestimmt. Der nun gefasste Gemeinderatsbeschluss gilt als Grundsatzbeschluss (Beschlussempfehlung) und gibt das Abstimmungsverfahren der Holzgerlinger Vertreter im zuständigen Gremium, dem Zweckverband Gewerbepark Sol, vor.

Rechnungsabschluss 2010 der Projektgesellschaft ?Ziegelhof Holzgerlingen? wird genehmigt
Planmäßig wurde für 2010 ein Jahresüberschuss von 45.560,00 ? erwartet. Der zahlenmäßigen Abschluss erbringt einen Jahresüberschuss in Höhe von 21.394,51 ?. Der geplante Jahresüberschuss konnte somit nicht erreicht wer-den.
Grund dafür waren unerwartete Instandhaltungskosten: rund 29.000 ? mussten für die Reparatur und Wiederherstellung der Nasszellen aufgewendet werden, 12.000 ? wurden für die Anschaffung neuer Topfspülen benötigt. Somit fiel im Saldo der Jahresüberschuss etwa 24.000 ? geringer aus. Er wird auf das Jahr 2011 übertragen und je zur Hälfte dem Gesellschafterdarlehen gutgeschrieben.
Eine (Teil-) Gewinnauszahlung in Höhe von 4% der einbezahlten Einlage wird planmäßig ausgeführt. Den Gesellschaftern wird jeweils ein Betrag in Höhe von 4.000,00 ? ausbezahlt. Dies erfolgte bereits im Dezember 2010.

Die Vermögenswerte der Projektgesellschaft sahen zum 31.12.2010 folgendermaßen aus:
1. Anlagevermögen/Restbuchwert
Gebäude Eberhardstraße 23 (Altbau)                                                                        1.254.496,21 ?
Gebäude Eberhardstraße 25 (Neubau)                                                                     2.342.342,57 ?
2. Bankguthaben                                                                                                                  33.970,87 ?
3. Kreditstand                                                                                                                   3.264.644,71 ?
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-tungen (u.a. Baurechnungen)          6.086,11 ?
5. Gesellschaftereinlage                                                                                                    200.000,00 ?
6. Gesellschafterdarlehen                                                                                                  160.078,83 ?

Beraten und beschlossen:
Die Abbrucharbeiten Kernerstr. 5 werden zum Angebotspreis von Brutto 19.777,80 ? an den günstigsten Bieter, die Firma Hipp aus Hechingen 5 (Sickingen) vergeben.

Die Abbrucharbeiten Schloßstr. 6 werden nach Rechtskraft der Sanierungssatzung zum Angebotspreis von Brutto 53.978,40 ? an den güns-tigsten Bieter, die Firma Hipp aus Hechingen 5 (Sickingen) vergeben.
Im Falle einer einvernehmlichen Lösung mit dem Mieter ist das Gebäude Schloßstraße 4 abzubrechen; für die Vergabe der evtl. anfallenden Abbrucharbeiten wurde der Bürgermeister beauftragt. Die Aufträge können nach der Rechtskraft der erweiterten Sanierungsatzung erteilt werden.
Die Vergabe der Abbrucharbeiten Schloßstraße 6 erfolgte bei fünf Gegenstimmen aus den Reihen der BNU. Die BNU-Vertreter sehen derzeit noch keine Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen und Parkplätze für die Innenstadt zu bauen, da ihrer Meinung nach erst die Folgenutzung im Gebäude Tübinger Straße 27 (Ladenfläche) geklärt werden sollte.

Von dem Zwischenbericht über den Stadtentwicklungsprozess wurde der Gemeinderat informiert und hat von den bisherigen Sitzungen und Ergebnissen der Arbeitsgruppen Kenntnis genommen.

     
     
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