Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Gemeinderat - Sitzungsprotokoll

vom 25.09.2018, 18:30 Uhr

Zur Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 25. September 2018, um 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Holzgerlingen wurde eingeladen.

Tagesordnungspunkte

1. Bürgerfragestunde

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung hatten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Fragen an die Verwaltung und an den Gemeinderat zu stellen.

2. Bericht Freibadsaison 2018

Wie schon seit vielen Jahren bewährt, war das Waldfreibad Holzgerlingen wieder in der Zeit vom 01.05. bis zum 15.09. geöffnet.
Die Monate Juli und August 2018 waren geprägt von anhaltenden hochsommerlichen Temperaturen. Bereits Mitte August wurde die Besuchermarke aus dem Jahr 2017 überschritten. Entgegen der Vorjahre konnte auch im September noch bei sehr angenehmen und teilweise schwülwarmem Wetter gebadet werden. Insgesamt konnte mit ca. 98.000 Besuchern die magische 100.000-Marke fast noch geknackt werden.

Trotz hoher Besucherzahlen kommt es zu einem Gesamtabmangel von 288.000 €.

Die Verwaltung bedankt sich bei allen Angestellten des Freibads sowie der DLRG-Ortsgruppe für eine erfolgreiche Betriebsabwicklung.
Nachdem im Betriebsjahr 2017 dreimal ein Einbruchschaden reguliert werden musste, wurde zur Saison 2018 eine Alarmanlage eingebaut, um zukünftige Täter abzuschrecken. 

3. Kindergarten Bericht und Bedarfsplanung 2019 ff.

In den Holzgerlinger Kindergärten und Kinderkrippen werden in diesem Kindergartenjahr insgesamt 596 Kinder betreut, davon 82 Kinder in den Kinderkrippen.

Aktuelle Überlegungen
Es ist vorab darauf hinzuweisen, dass im Bereich der Kindergartenbedarfsplanung nie exakte Aussagen und Berechnungen getroffen werden können und die Planungen rein auf Erfahrungswerten, durchschnittlichen Geburtenzahlen und prognostizierten Zuzügen und Entwicklungen fußen.

Die allgemeine Bevölkerungsentwicklung in Holzgerlingen zeigt jährlich ein deutliches Plus aufgrund der Lage Holzgerlingens, des wirtschaftlichen Wachstums, der Immigration und des damit in Verbindung stehenden Bevölkerungswachstums (aktuell +3%). Aufgrund der baulichen Entwicklung der Stadt Holzgerlingen stellt die Verwaltung aktuell Überlegungen zur zukünftigen Planung an.

In ungefähr 1,5 Jahren kommt das Neubaugebiet Dönach West hinzu, welches zum Großteil mit Geschosswohnungsbau und Bauplätzen für Familien vorgesehen ist. Zudem ist die aktuelle Nachfrage junger Familien nach Wohnraum im Ballungsraum Stuttgart extrem hoch. Die Nachverdichtung im Stadtgebiet selbst spielt aktuell noch keine Rolle für die Kindergartenbedarfsplanung.

Aus Erfahrungswerten, Geburtenzahlen und Zuzügen, die sich in den Jahren 2004-2006 (Neubezug Hülben I) ergeben haben, ist für Dörnach West mit einem Bevölkerungszuwachs in Höhe von 50 % des Zuwachses von Hülben I zu rechnen. Um dem Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Baugebiet Hülben I (ca. 16,5 ha) gerecht zu werden, wurde das Franziska-von-Hohenheim, sowie das Kinderhaus Dörnach erbaut und in Betrieb genommen. Beide Einrichtungen sind komplett ausgelastet (insgesamt acht Gruppen, davon vier U3 Gruppen). Wenn also mit ca. 50% des Wachstums von Hülben I zu rechnen ist, wäre eine viergruppige Einrichtung in Dörnach West ab ca. 2020/2021 anzustreben.

Um den hohen Betreuungsbedarf decken zu können sieht die personelle Ausstattung wie folgt aus: Die Stadt Holzgerlingen beschäftigt derzeit insgesamt 128 pädagogische Fachkräfte und 5 Vertretungskräfte. Davon 49 Erzieher/innen in Vollzeit, 21 Erzieherinnen in Teilzeit, 16 Kinderpflegerinnen in Vollzeit, 13 Kinderpflegerinnen in Teilzeit, sowie 11 Auszubildende (4 Erzieherinnen im Anerkennungsjahr, 1 Kinderpfleger im Anerkennungsjahr, 2 Kinderpflegerinnen im Anerkennungsjahr und 4 Auszubildende, welche die praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin absolvieren), sowie 3 Bufdi - Bundesfreiwilligendienstleistende, 11 Sprachförderkräfte und  4 Integrationsfachkräfte. Weitere 22 Erzieherinnen befinden sich in Elternzeit, davon arbeiten 5 in Teilzeit.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planung einer weiteren Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet „Dörnach West“ für das Jahr 2021/2022 zu forcieren.

4. Tiefbauprogramm 2019 ff.

Im Vorfeld der Haushaltsberatung für 2019 wird unter anderem das Tiefbauprogramm für den Planungszeitraum 2019 bis 2022 erstellt.

Das Programm enthält die Maßnahmen des Ergebnishaushaltes, aufgeteilt nach Straßenbau, Beleuchtung und Sonstiges; des Investitionsprogrammes, aufgeteilt nach Straßenbau, Sonstiges, Beleuchtung und Medienleerrohre; der Stadtwerke Holzgerlingen mit dem Erfolgsplan Kanal und Wasser und dem Vermögensplan Kanal und Wasser sowie Maßnahmen für den Gewerbepark SOL. Insgesamt ist geplant im Jahr 2019 rund 7,1 Millionen Euro in die Unterhaltung und den Ausbau der städtischen Infrastruktur zu investieren.

5. Bebauungsplan "Hintere Straße"; Aufstellungsbeschluss

Der Bereich zwischen Gartenstraße, Bahnhofstraße und Hintere Straße liegt im Sanierungsgebiet Stadtmitte-West II. Einen Großteil dieser Flächen konnte die Stadt erwerben. Verschiedene Gebäude wurden schon abgebrochen. Weitere Abbrucharbeiten sind im Gange. Es ist städtebauliche Zielsetzung, an der Hinteren Straße ein Ärztehaus mit Wohnungen und Tiefgarage zu errichten. Im Rahmen eines Architekten- und Investorenwettbewerbs hat der Bebauungsvorschlag der Böblinger Baugesellschaft / Solarplan den Zuschlag erhalten.
Mittels des Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass dieses Vorhaben dort auch realisiert werden kann.
Weiterer Fixpunkt ist der Erhalt des Baudenkmals Hintere Straße 2.

Der Gemeinderat hat den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst.

6. Freibad Kleinkindbecken; Untersuchung Sonnenschutz

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 wurde auf Antrag der BNU-Fraktion die Untersuchung eines Sonnenschutzes für das Kleinkindbecken im Freibad angeregt.

Nach Abwägung zweier Varianten hat sich der Gemeinderat für einen Sonnenschirm entschieden. Hier ist im Bereich der Beckenaufkantung eine Kernbohrung im Becken für die Einbringung der Schirmhülse (abklappbar) vorgesehen.

Der Durchmesser des Schirmes beträgt 9 m, er kann bei Sturm oder bei bewölktem Wetter mit Hilfe eines Akku-Schraubers auch eingeklappt werden.

Der Schirmfuß wird nach der Saison umgeklappt und der dann waagrecht liegende Schirm (Gewicht 135 kg) entfernt und eingelagert.

Die Kosten für diese Variante werden auf rund 12.000,-- € geschätzt.

7. Neufassung Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)

Das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) wurde mit Veröffentlichung vom 17. Dezember 2015 geändert. Wesentlichen Änderungen mit Auswirkungen auf die Gemeindefeuerwehren waren    
 - Begriffliche Anpassungen an andere Gesetze bzw. Vorschriften
 - Änderungen bei der Aufnahme und Beurlaubung von Feuerwehrangehörigen
 - Regelungen zum Kostenersatz.

In den §§ 15 (Freistellung, Entgeltfortzahlung) und 16 (Entschädigung) sind die Pflichten der Gemeinde und deren Möglichkeiten, die Entschädigung über eine Satzung zu regeln, genannt.
Die bisherige Satzung bezieht sich noch auf den ursprünglichen § 15, welcher im geänderten Feuerwehrgesetz (s.o.) nur die Freistellung und Entgeltfortzahlung regelt, nicht jedoch die Entschädigung, diese steht nunmehr im § 16.   
Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Holzgerlingen wird nun entsprechend der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetags angepasst bzw. aktualisiert, welche just auch wegen der steuerlichen Behandlung der Entschädigung neu gefasst werden musste.

8. Beschaffung eines Rettungsfahrzeuges für die DRK Ortsgruppe Holzgerlingen/Altdorf e.V.; Zuschuss der Stadt

Beschaffung eines Rettungsfahrzeuges für die DRK Ortsgruppe Holzgerlingen/Altdorf e.V.; Zuschuss der Stadt
Die DRK Ortsgruppe Holzgerlingen / Altdorf plant ein neues Rettungsfahrzeug zu beschaffen. Die Beschaffung des neuen Rettungsfahrzeuges verursacht Kosten in Höhe von 130.000,- €. Die DRK Ortsgruppe Holzgerlingen/ Altdorf e.V. hat deshalb einen Zuschussantrag gemäß der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Holzgerlingen gestellt. Die Vereinsförderrichtlinien sehen eine Investitionsförderung in Höhe von 10 % der Investitionssumme, max. 7.500,- € pro Jahr vor. Der Gemeinderat beschloss die maximal mögliche Förderung für das Fahrzeug. Parallel hat der Vorstand der Bürgerstiftung beschlossen, die Fahrzeugbeschaffung mit einem Betrag von weiteren 7.500,- € zu fördern.

9. Erschließung Taubenäcker 1. Erweiterung; Regenwasserableitung Taubenäcker; Vergabe Regenrückhaltebecken Taubenäcker

Die Arbeiten zum Bau des Regenrückhaltebeckens und die Ableitung zum Eschelbach wurden entsprechend der Beschlusslage im Gemeinderat öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag zum Bau des Regenrückhaltebeckens Taubenäcker 1. Erweiterung wird zum Preis von 178.657,78 € an die Firma Gottlob Brodbeck, Metzingen, vergeben.

10. Antrag des HGH auf einen verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Holzgerlinger Herbstes 2018 + 2019 - Satzung

Mit Antrag vom 20. März 2018 hat der Handels- und Gewerbeverein Holzgerlingen e.V. den Antrag auf einen verkaufsoffenen Sonntag für den 7. Oktober 2018 und den 6. Oktober 2019 jeweils vom 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr gestellt.

Gemäß § 8 des Gesetztes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LadÖG Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

Die Offenhaltung von Verkaufsstellen darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Bei dem Holzgerlinger Herbst handelt es sich um ein örtliches Fest, das es seit 2001 gibt. Die Verkaufsstellen sollen fünf Stunden (13.00 – 18.00 Uhr) außerhalb der Hauptgottesdienste offen sein.   

11. Annahme von Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO 30.06.2018 - 14.09.2018

Der Gemeinderat hat die Annahme folgender Spenden beschlossen:
Tag der Zuwendung    Spender    Betrag    Verwendungszweck
                     
26.07.2018    Private Spende    250,00 €    Stadtbücherei
20.08.2018    Private Spende    242,76 €    Portraits Ehrenbürger
31.08.2018    Private Spende    250,00 €    Malort, Projekt Heimat
                              Summe    742,76 €    
Daneben sind bis zum 14.09.2018 einige Klein- und Sachspenden bis zu einem Betrag von 100 € bei der Stadt eingegangen.

Geldspenden über 100 €                                500,00 €
Sachspenden über 100 €                                242,76 €    
Klein- und Sachspenden bis 100,00 €              303,50 €
zusammen                                                 1.046,26 €

12. Bekanntgaben und Verschiedenes - Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse wurden im Sitzungssaal durch Aushang bekannt gemacht.

 

gez.
Ioannis Delakos
Bürgermeister

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.