Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Gemeinderat - Sitzungsprotokoll

vom 15.05.2018, 18:30 Uhr

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstag, den 15. Mai 2018, folgende Beschlüsse gefasst:

Tagesordnungspunkte

1. Bürgerfragestunde

Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit Fragen an die Verwaltung oder den Gemeinderat zu stellen.

2. Jahresbericht der Musikschule für das Jahr 2017

Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht der Musikschule für das Jahr 2017 zur Kenntnis.  

Neben der musikalischen Breitenarbeit ist die individuelle Förderung musikalischer Begabungen die Kernaufgabe unserer öffentlichen Musikschule. Sie begleitet bereits Kinder ab 3 Jahren auf dem Weg zur Musik (musikalischen Früherziehung), ab ungefähr 6 Jahren beginnt dann der instrumentale Unterricht.

Trotz der stärker werdenden „Konkurrenz“ aus Verlockungen insbesondere für Jugendliche durch Computer, Handy, Social Media und Chillen konnte die Anzahl  der Musikschüler von insgesamt 573 gehalten werden. Für deren musikalische Betreuung waren 27 Lehrkräfte erforderlich.

Die Musikschule Holzgerlingen unterrichtet nach den Plänen und Richtlinien des Verbandes Deutscher Musikschulen. Seit Dezember 2017 ist die Musikschule Holzgerlingen nun auch im Regionalausschuss von „Jugend musiziert“ vertreten.

3. Anpassung der Musikschulgebühren zum 01.10.2018

Zum 01.10.2016 wurden die Musikschulgebühren letztmals überarbeitet und angepasst. Um den Abmangel von aktuell rd. 300.000 EUR möglichst moderat zu den Steigerungen bei den Betriebs- und Personalkosten zu halten, beschloss der Gemeinderat eine geringe Gebührenanpassung der Unterrichtsgebühren zum neuen Schuljahr (ab 01. Oktober 2018).

In der nachfolgenden Tabelle wird die Änderung aufgezeigt:

Unterrichtsgebühren    bisher    künftig
Grundstufe                
Rhythmik u. musikalische Früherziehung        
Für das erste Kind    23,00 €    23,50 €
Für das zweite Kinde    20,00 €    20,50 €
Grundausbildung Blockflöte        
Für das erste Kind    23,00 €    23,50 €
Für das zweite Kind    20,00 €    20,50 €
Altflötenunterricht    31,00 €    32,00 €
Weiterführende Instrumente Einzelunterricht    
30 Minuten pro Woche    65,00 €    66,50 €
45 Minuten pro Woche    93,00 €    95,00 €
Doppelunterricht        
30 Minuten pro Woche    45,00 €    46,00 €
45 Minuten pro Woche    63,00 €    64,50 €
Leihgebühr für Musikinstrumente (Monat)    14,00 €    14,50 €
Orchester, Spielkreise, Bands    nach Vereinb.    nach Vereinb.
Ermäßigte Gebühr Einzelunterricht        
30 Minuten pro Woche    46,00 €    47,00 €
45 Minuten pro Woche    65,00 €    66,50 €
Ermäßigte Gebühr Doppelunterricht         
30 Minuten pro Woche    31,00 €    32,00 €
45 Minuten pro Woche    44,00 €    45,00 €

4. Neufassung der Familien- und Sozialpassrichtlinie

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der angehängten Familien- und Sozialpassrichtlinie in der beigefügten Fassung.
 
Der praktische Umgang mit dieser Fassung der Familien- und Sozialpassrichtlinie, beginnend mit der Ausstellung des Passes selbst – bis hin zur Gewährung der Vergünstigungen, hat immer wieder Schwierigkeiten verursacht.

Die Schwierigkeiten sind konkret zurückzuführen auf die inhaltliche Ausgestaltung der Richtlinie und die Klarheit der Definitionen von Leistungsberechtigten und möglichen Vergünstigungen.

Aus den genannten Gründen wurde nun die gültige Richtlinie und der gesamte Prozess grundsätzlich geprüft und notwendige Verbesserungen erarbeitet. Das Ergebnis in Form einer Neufassung der Familien- und Sozialpassrichtlinie beschloss der Gemeinderat nun einstimmig.

5. Baukostenabrechnung Neubau Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk in der Erlachstraße

Im Planungsverlauf zum Neubau des Flüchtlingsheims an der Erlachstraße entschied man sich für einen Gesamtwärmeverbund mit Anschluss der Gebäude Werkstatt Erlachstraße 1, Wohngebäude Erlachstraße 3, Flüchtlingsheim Erlachstraße 5, Bauhofgebäude mit Wohnungen, Bauhof Hallen, Kindergarten Rudolf-Diesel-Straße mit Wohnung sowie Feuerwehrgerätehaus inkl. Erweiterungsbau. Die Arbeiten umfassten die Gewerke Tiefbauarbeiten, Wärmenetz, Blockheizkraftwerk, Heizungsbauarbeiten sowie Elektroarbeiten. Da die Heizzentrale im Untergeschoss des Flüchtlingsheims, das als Generalunternehmerprojekt realisiert wurde, eingebaut werden musste, waren etliche Schnittstellen zu definieren. Die Vergabe der Arbeiten zum Aufbau des Nahwärmenetzes erfolgte in der Gemeinderatsitzung am 08.12.2015, der Spatenstich für das Flüchtlingsheim war bereits am 28.09.2015 erfolgt. Mit der Einweihung des Gebäudes im August 2016 war auch die Heizzentrale betriebsbereit.

Die Baukosten für das Nahwärmenetz in der Erlachstraße wurden mit  508.827,91 € brutto festgestellt, davon wurden 40.035 € aus dem Förderprogramm „Klimaschutz Plus“ finanziert.

6. Baukostenabrechnung Neubau Flüchtlingsunterkunft Ahornstraße 123 mit Parkplatz

Die Baukosten für das Flüchtlingsheim werden mit 2.256.844,75 Mio. € brutto, die Baukosten für den Parkplatz werden mit 306.401,30 € brutto festgestellt.

Im September 2017 wurde nach einjähriger Bauzeit das Flüchtlingsheim mit Parkplatz an der Ahornstraße planmäßig fertiggestellt. Die davor liegende halbjährliche Planungszeit konnte auf Erfahrungen vom Projekt Flüchtlingsheim Erlachstraße zurückgreifen, was im Endeffekt eine nachtragsfreie Abrechnung mit dem Generalunternehmer Bilfinger Hochbau GmbH, der während der Bauzeit zur Firma Implenia umfirmierte, geführt hat. Das Gebäude dient der Unterbringung von 70 Personen und ist in der Zwischenzeit voll belegt. Auf Grund des besonderen Brandschutzkonzeptes musste die Freiwillige Feuerwehr noch kein einziges Mal wegen „Fehlalarm“ in das Gebäude Erlachstraße oder Ahornstraße ausrücken. Die brandschutztechnische Einstufung als „Wohnhaus“ hat zur Folge, dass herkömmliche Wohnungsrauchmelder, die weder vernetzt noch aufgeschaltet werden müssen, zum Einsatz kommen konnten, da jeder Aufenthaltsraum einen direkten Ausgang auf den freiliegenden Rettungsweg hat.

Die besondere bautechnische Herausforderung bestand in der Gründung auf lose aufgefülltem Gelände. Das ganze Haus steht auf 93 gußeisernen, mit Beton verfüllten Pfählen. Diese wurden bis zu 10 m tief und teilweise schräg in den Untergrund eingerammt.

Der vorgelagerte Parkplatz fasst 27 Autos, Parkplatz und Gebäude wurden entsprechend der Geländetopographie in den Hang geschwenkt.

Im Zuge des Parkplatzbaues wurde auch der Gehweg zur Grabenrainhalle auf eine Breite von 2 Metern aufgeweitet. Die Gesamtanlage wurde intensiv eingegrünt, die Wärmeversorgung des Gebäudes wird über ein Blockheizkraftwerk (Sterlingmotor mit Gasbrennwertkessel) erzeugt, der dabei generierte Strom wird im Haus selbst verbraucht.

Die Maßnahme war im Haushaltsplan 2016 nicht vorgesehen. Die Finanzierung erfolgte über den Nachtragshaushalt. Der Förderantrag auf Landeszuschuss zur Wohnraumförderung für Flüchtlinge wurde gestellt, mit Bescheid der L-Bank vom 22.03.2016 wurde ein Zuschuss i.H.v. 558.750 € bewilligt. Das Gesamtinvestitionsvolumen wurde auf 2,68 Mio. € brutto berechnet.

Sowohl Kosten als auch Zeitrahmen wurde voll eingehalten.

7. Stammkapitalzuführung Bürgerstiftung aus Nachlassvermögen

Die Stadt Holzgerlingen wurde als Alleinerbin im Testament eines Bürgers aus Holzgerlingen bedacht. Als Auflage wurde im Testament bestimmt, dass die „ihr zufallenden Nachlassmitteln ausschließlich für die Bürgerstiftung Holzgerlingen zu verwenden sind“.
Der Nachlass umfasst ein Finanzvermögen von 973.271,52 € zum 31.12.2017.

Zudem beinhaltet es ein Grund- und Immobilienvermögen im Wert von rd. 661.450 € (lt. Rechnungslegung vom 28.02.2017 durch die damals bevollmächtige Betreuungsperson).
Dieser Wert ist nach unserer Einschätzung bei den derzeitigen Immobilienpreisen wesentlich höher anzusetzen.

Im ersten Schritt soll nun zum 31.12.2017 das Finanzvermögen mit  973.271,52 € buchhalterisch dem Stiftungsstammkapital zugehen und mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz nach NKHR zum 01.01.2018 auch das Immobilienvermögen (Sachvermögen) erfasst werden, welches ebenfalls das Stammkapital erhöht.

Aus den Immobilien werden rd. 60.500,00 €/Jahr Mieteinnahmen erwirtschaftet; die Immobilienverwaltung übernimmt das städtische Liegenschaftsamt, der  Aufwand (Personal- u. Sachkosten) wird für o.g. Immobilienvermögen auf 500 € pro Einheit und Jahr geschätzt.
 
Daher beschließt der Gemeinderat, dass eine Verwaltungskostenbeitrag von jährlich 2.500 € für die Immobilienverwaltung der Bürgerstiftung aus den Immobilienerträgen der Stadt zufließen sollen.
 

8. Verrechnung von Über- / Unterdeckungen im Bereich Abwasser 2017

1.    Der Gemeinderat nimmt das gebührenrechtliche Ergebnis der Abwasserbeseitigung des Jahres 2017 zur Kenntnis.

2.    Die nur zum Teil erwirtschaftete Gebührenunterdeckung in der Schmutzwasserbeseitigung des Jahres 2014 in Höhe von 140.659,15 € und die nicht erwirtschaftete Gebührenunterdeckung in der Niederschlags-wasserbeseitigung aus den Jahren 2013 und 2014 in Höhe von insgesamt 20.849,03 € werden festgestellt.


S a c h v e r h a l t :

Im Rahmen seines Ermessens entscheidet der Gemeinderat der Stadt Holzgerlingen jährlich über die Höhe der Abwassergebühren. Hierbei werden in der jeweiligen Kalkulation alle relevanten Größen dargelegt. Bei der Festsetzung der Gebühr wird auch über die Verrechnung bzw. den Ausgleich von Kostenüber-/-unterdeckungen entschieden.

Im Ergebnis ergibt sich für die Schmutzwasserbeseitigung zum Ende des Jahres 2017 eine restliche, saldierte Gebührenüberdeckung in Höhe von insgesamt 206.829,99 €.
 
Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ergibt sich zum Ende des Jahres 2017 eine restliche, saldierte Gebührenüberdeckung in Höhe von 31.418,51 €.

Die Gebührenüberdeckungen sind in den folgenden Jahren auszugleichen und werden in die Kalkulationen entsprechend eingestellt.

9. Vergabe der Abbrucharbeiten Hintere Str. 6,8, 6/1, 8/1 und Hintere Str. 14, 16, 16a

Nach Ausschreibung der Abbrucharbeiten ging bei den Gebäuden Hintere Str. 6, 8, 6/1, 8/1 und 8/2 ging die Firma Bewis Betz GmbH aus Weil im Schönbuch als preisgünstigster Bieter hervor.

Bei den Gebäuden Hintere Str. 14, 16 und 16a ging die Firma Hipp aus Hechingen als preisgünstigster Bieter hervor.

Diesen beiden Firmen erteilt der Gemeinderat einstimmig den Auftrag.

Die Ausführung der Abbrucharbeiten ist ab Mitte September 2018 vorgesehen.

10. Vorstellung Grobanalyse innerstädtischer Busverkehr in Holzgerlingen

Herr Jaißle von der NahverkehrsBeratung Südwest erläuterte dem Gremium seine Grobanalyse des innerstädtischen Busverkehrs in Holzgerlingen.

Die Aufgabenstellung wurde noch von Bürgermeister Dölker vorgegeben und umfasst die Verdichtung des innerstädtischen Busverkehrs als Zubringer zum 15-Minuten-Takt der Schönbuchbahn und als Anbindung der Gewerbegebiets an die Kernstadt Holzgerlingens.

Als Lösungsmöglichkeiten wurde Folgendes in Betracht gezogen und die Vor- und Nachteile erläutert:

- Bürgerbus
- Anruf-Sammeltaxi
- Lösung über Mietwagen-Unternehmen „Wiesel“
- Nachbestellungen über bestehende Buslinien
- eigener Stadtverkehr mit einem Kleinbus

Die Verwaltung wird sich mit diesen Ergebnissen nun detailliert befassen.

11. Veränderte Konzeption der Ganztagesgrundschule und der Kernzeitbetreuung an der Berkenschule

Dem Gemeinderat wurde die geänderte Konzeption der Ganztagesgrundschule und der Kernzeitbetreuung an der Grundschule zum Schuljahr 2018/2019 vorgestellt.
 
Bereits im November 2017 wurde auf Initiative der Stadt Holzgerlingen, als Schulträgerin, ein erstes Abstimmungsgespräch zur Situation der Ganztagesgrundschule und Kernzeitbetreuung an der Berkenschule geführt.

Der Prozess zur Neukonzeptionierung wurde von Anfang an gemeinsam von der kommisarischen Schulleitung, der neuen Leiterin der Kernzeitbetreuung – Frau Dem, des Elternbeiratsausschuss „Kernzeitbetreuung/Ganztag“ –angeführt von der Elternbeiratsvorsitzenden Frau Rapp und den Vetretern des Schulträgers begleitet.

In mehreren Gesprächen wurde über die Optimierung des bestehenden Konzepts von Kernzeitbetreuung und Ganztagesgrundschule beraten.

Das Endergebnis in der Gestalt einer neuen Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule und die Kernzeitbetreuung steht nun seit dem 9. April fest und wurde noch am selben Abend im Rahmen eines klassenübergreifenden Elternabends vorgestellt.

Die Resonanz von Seiten der Eltern, insbesondere die zahlreichen Wünsche nach einer Betreuung am Freitagnachmittag bis 16:00 Uhr, hat die Stadtverwaltung dazu bewogen, die ursprünglichen Planungen nochmals zu überprüfen. Aus Sicht der Kernzeitleitung wäre die Ausdehnung der Kernzeitbetreuung am Freitagnachmittag mit dem vorhandenen Personal denkbar und machbar. Ob lediglich die Möglichkeit zum Vesper in der Kernzeitgruppe angeboten werden kann oder ob sich der Betrieb der Mensa Berkenschule auch auf den Freitag ausdehnen ließe, wird im Augenblick noch geklärt.

12. Schöffenwahl 2018

Die Vorschlagsliste für die Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen zur Wahlperiode 2019 – 2023 muss bis spätestens 3. August 2018 dem Amtsgericht Böblingen übersandt werden. Der Gemeinderat stimmte der Liste, in die 13 Personen aufzunehmen sind, zu. Sie wird vom 28. Mai bis 04. Juni 2018 mit Aushang im Schaukasten des Rathauses (Eingang Altbau) öffentlich bekannt gemacht.

13. Tarifanpassung 2018

Dem Gremium wurden die Auswirkungen des Tarifabschlusses 2018 dargestellt.  
Daraufhin wurde einstimmig beschlossen die Ergebnisse der Tarifeinigung 2018 für die Angestellten und Arbeiter der Stadt zu übernehmen. Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass es aufgrund der Tariferhöhung zu überplanmäßigen Ausgaben kommen wird.

14. Bekanntgaben und Verschiedenes - Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse - diese wurden im Sitzungssaal ausgehängt.

gez.
Ioannis Delakos
Bürgermeister

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.