Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Gemeinderat - Sitzungsprotokoll

vom 13.03.2018, 19:00 Uhr

Im Nachrichtenblatt Nr. 12/2018 vom 23. März kann der Gemeinderatsbericht auch gelesen werden.

In seiner Sitzung am 13. März 2018 hat der Gemeinderat über folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten:

Tagesordnungspunkte

1. Bürgerfragestunde

Die Anwesenden Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit Fragen an den Gemeinderat und die Verwaltung zu stellen.

2. Erschließungsarbeiten Dörnach-West; Zustimmung zur Auftragsvergabe

Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe an die Firma Wolff und Müller zum Pauschalbetrag von 4,4 Mio. € brutto zu.

Die Erschließungsarbeiten Dörnach-West werden vom Ingenieurbüro für Baulandentwicklung Willibald (IBW) in eigenem Namen durchgeführt. In Abstimmung mit der Stadt wurde das Leistungsverzeichnis erarbeitet und verschiedene qualifizierte Firmen angefragt. Daraufhin sind lediglich drei Angebote eingegangen.

Mit diesem Angebot der Firma Wolff und Müller reduzieren sich die Gesamtkosten erheblich, so dass derzeit die Gesamtgestehungskosten für das Baugebiet rund 154,-- €/m² betragen.

3. Errichtung der Anstalt ITEOS duch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckerbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018

Eine 2014 eingeleitete Prüfung der bisherigen Zusammenarbeit der Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ BW) und der Zweckverbände Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS), Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) und Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) zur Versorgung der baden-württembergischen Kommunen und ihrer Einrichtungen mit Leistungen der Informationstechnik hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Aufgabenerledigung in der heutigen Struktur des Datenverarbeitungs-verbunds Baden-Württemberg (DVV BW) nicht dauerhaft gewährleistet ist.

Eine Analyse kam zu dem Ergebnis, dass mit der Zusammenführung der Geschäftstätigkeit aller vier Einrichtungen eine zukunftsfähige Organisation mit Wirtschaftlichkeitseffekten in einer Größenordnung von ca. 25 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren ab Fusion geschaffen werden kann. Gleichzeitig versetzt sich der DVV BW damit in die Lage, kommunales Wissen und IT-spezifisches Know-how für die Zukunft zu sichern.

Dies fördert die weitere Vereinheitlichung und Standardisierung der kommunalen Strukturen und Verfahren der Informationstechnik und trägt in Kooperation mit dem Land zum Ausbau einer modernen bürgerfreundlichen Verwaltung in Baden-Württemberg bei.

Ein Vertreter vom Zweckverband KDRS erläuterte in der Gemeinderatssitzung den Fusionsprozess, dem der Gemeinderat einstimmig zustimmte.

4. Sanierung Schönbuch-Gymnasium

Im Rahmen des Tablet-Projektes am Schönbuch-Gymnasium wurde bereits mit einer Sanierung des westlichen Gebäudeteiles des Altbaus in den Ebenen 1, 3 und 5 begonnen. Die Ebene 5 war bereits mit Beginn des Schuljahres 2017 fertig. In den Weihnachtsferien 2017 / 2018 wurden die Abschlussarbeiten auf Ebene 1 und 3 durchgeführt. Nach den freien Tagen in der Faschingswoche wurde das Tablet-Projekt auf Ebene 5 und in den bereits sanierten naturwissenschaftlichen Räumen gestartet.

Nach Abschluss der oben genannten Maßnahme wurde nun mit den Planungen für das restliche Schulzentrum des Schönbuch-Gymnasiums begonnen. Die restlichen Arbeiten sollen nach Absprache mit der Schulleitung so ausgeführt werden, dass der Unterricht so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

Die Gesamtsanierungsmaßnahme ist daher in zwei große Bauabschnitte unterteilt.

1.    Bauabschnitt: Altbau Südlicher Bereich mit den Ebenen 0, 2 und 4 sowie die Erweiterung 2 (Mensa).

1.    Bauabschnitt: Altbau Lehrerzimmer, Kunsträume, Erweiterung 1 und 3 sowie Schönbuch Sporthalle.

Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme wird unter anderem das Kommunikationsnetzwerk dahingehend ertüchtigt, dass es auf dem gesamten Schulgelände ein flächendeckendes WLAN geben kann. Des Weiteren wird die Glasfaserinfrastruktur zwischen den einzelnen Etagenverteiler im Schulgelände auf die aktuellste Technologie modernisiert.

Es werden auch Schreinerarbeiten durchgeführt. Es handelt sich fast ausschließlich um Stundenlohnarbeiten, die auf Zuruf erbracht werden müssen (z.B. Fensterbrüstungen öffnen). Diese Arbeiten können deshalb nur beschränkt vergeben werden (Anfahrzeit).

Des Weiteren werden die Bodenbeläge im Haupttreppenhaus im Altbau erneuert.

Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rund 422.000.- €.

Im Haushaltsplan 2018 sind für die Gesamtmaßnahme 415.000 Euro bereitgestellt. Die Verwaltung hat für die Gesamtsanierung bereits einen Förderantrag gestellt. Im besten Fall kann eine Förderung von rund 60 % erwartet werden. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums ist mit einer Förderzusage nicht vor Ende Juli 2018 zu rechnen.

So beschließt das Gremium die Planungsleistungen zu vergeben und nach Vorliegen der Förderzusage die Arbeiten öffentlich auszuschreiben.

5. Änderung der Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Holzgerlingen

Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Holzgerlingen einstimmig zu.

In der Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Holzgerlingen von 1998 und zuletzt geändert im Januar 2010 fehlte bisher die Gruppe der unter Dreijährigen. Primäres Ziel war nun eine für alle Kindertageseinrichtungen und alle Altersstufen gültige Benutzungsordnung auszuarbeiten. Aufgrund dessen beinhaltet die neue Benutzungsordnung zusätzlich die Betreuungsform der ein- bis dreijährigen Kinder (Krippe).

Ergänzt wurde zudem, dass alle Impfungen des Kindes der Leitung der Kindertageseinrichtungen mitzuteilen sind. Dies geht zurück auf die Neuerung, dass das Einrichtungspersonal prüfen muss, ob die verpflichtende Impfberatung der Sorgeberechtigten durch den Kinderarzt stattgefunden hat. Neu ist außerdem die Empfehlung vor der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung die Schutzimpfungen gemäß der STIKO (Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes) vornehmen zu lassen.

Außerdem gab es eine Änderung dahingehend, dass anstatt den bisher geltenden drei Tagen das Fehlen des Kindes schon ab dem ersten Tag der Einrichtung unter Angabe des Grundes gemeldet werden muss.

6. Verpflichtung des Ersten Beigeordneten Jean-Rémy Planche

Der am 30. Januar 2018 gewählte Erste Beigeordnete Jean-Rémy Planche leistete den Amtseid und wurde von Bürgermeister Ioannis Delakos für die Dauer der Amtszeit und auf die Erfüllung seiner Amtspflichten verpflichtet.

Er übernimmt mit seinem Amtsantritt die Geschäftsführung der Stadtwerke Holzgerlingen und die Geschäftsführung der Bürgerstiftung.

Darüber hinaus wird er als Stellvertreter des Bürgermeisters im Verwaltungsrat der Ammertal-Schönbuch-Gruppe benannt.
 
Nach Abstimmung mit seinem bisherigen Dienstherren konnte vereinbart werden, dass Herr Planche seinen Dienst bei der Stadt Holzgerlingen zum 29.03.2018 offiziell antreten wird.

7. Annahme von Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO 13.-31.12.2017

Bei der Stadtverwaltung sind bis zum 31.12.2017 Spenden eingegangen, deren Annahme der Gemeinderat nun beschloss:

    Tag    Spender    Betrag    Verwendungszweck
                
                
-    02.10.2017    Private Spenden    240,00 €    Förderverein
-    05.12.2017    Private Spende    500,00 €    Bürgerstiftung
-    12.12.2017    Private Spende    200,00 €    Bürgerstiftung
-    14.12.2017    Private Spende    300,00 €    Berkenschule
-    14.12.2017    Private Spende    200,00 €    Jugendarbeit
-    14.12.2017    Private Spende    1.000,00 €    Feuerwehr
-    18.12.2017    Private Spende    200,00 €    Förderverein
-    21.12.2017    Private Spende    250,00 €    Berkenschule
        Summe    2.890,00 €    
                
Daneben sind bis zum 31.12.2017 einige Klein- und Sachspenden bis zu einem Betrag von 100 € bei der Stadt eingegangen. Sie belaufen sich auf 510,40 €.

Zusammen    ergibt dies eine Spendensumme von 3.400,40 €.

8. Elektrifizierung der Schönbuchbahn - Kreuzungsvereinbarung BÜ Tübinger Straße

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung  zum Ausbau der Schönbuchbahn für den Umbau des Bahnüberganges an der Tübinger Straße zu.

Im Zuge der Elektrifizierung der Schönbuchbahn wurden in der Vergangenheit bereits diverse Kreuzungsvereinbarungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz mit dem Land bzw. dem Zweckverband Schönbuchbahn getroffen. Nun lag die Vereinbarung für den noch ausstehenden Bahnübergang an der Tübinger Straße vor. Im Jahr 2016 ist man von groben Kosten i.H.v. 840.000 Euro ausgegangen. Nach der nun vorliegenden Kreuzungsvereinbarung wird mit Gesamtkosten für den Umbau dieses Bahnüberganges i.H.v. 915.230,01 Euro ausgegangen.
Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz werden die Kosten für kreuzungsbedingte Maßnahmen zu je einem Drittel der Eisenbahn, dem Straßenbaulastträger (Holzgerlingen) und dem Land Baden-Württemberg aufgeteilt. Hiernach entstehen für die Stadt Holzgerlingen Kosten i.H.v. 305.076,67 Euro für den Umbau des Bahnüberganges an der Tübinger Straße und damit Mehraufwendungen i.H.v. rund 25.000 Euro. Diese sind  jedoch bereits im Haushalt 2018 finanziert.

Die Arbeiten für den Umbau dieses Bahnüberganges sollen in 2018 durchgeführt werden.

Bestellung des Vorstands des Fördervereins Altenzentrum Holzgerlingen e.V.

Mit dem Ausscheiden des Bürgermeisters Wilfried Dölker aus den Diensten der Stadt Holzgerlingen endete auch seine Amtszeit als Vorstand des Fördervereins Altenzentrum Holzgerlingen e.V.
Als Nachfolger von Wilfried Dölker wurde Herr Ioannis Delakos zum Bürgermeister der Stadt Holzgerlingen gewählt. In dieser Funktion sollte der neue Bürgermeister nun auch die Position des Vorstandes des Fördervereins Altenzentrum Holzgerlingen e.V. übernehmen.

Entsprechend § 8 der Vereinssatzung des Fördervereins besteht der Vorstand aus drei Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Das erste Vorstandsmitglied ist der jeweilige vom Gemeinderat dafür bestimmte Vertreter der Stadt Holzgerlingen.

Der Gemeinderat beschloss nun, Herrn Bürgermeister Ioannis Delakos zum 1. Vorstandsmitglied des Fördervereins Altenzentrum Holzgerlingen e.V. zu bestellen.

9. Bekanntgaben und Verschiedenes -Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse wurden im Sitzungssaal durch Aushang bekannt gemacht.

gez.
Ioannis Delakos
Bürgermeister

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.