Stadt Holzgerlingen
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Gemeinderat - Sitzungsprotokoll

vom 12.12.2017, 19:00 Uhr

In seiner Sitzung am 12. Dezember 2017 hat der Gemeinderat folgende öffentlichen Tagesordnungspunkte beraten.
Den ausführlichen Bericht können Sie im Nachrichtenblatt vom 22.12.2017 -Nr. 51 ab Seite 8 nachlesen.

 

Tagesordnungspunkte

1. Bürgerfragestunde

Zu 1.:
Zu Beginn der Sitzung fand die letzte Bürgerfragestunde 2017 statt. Es konnten Fragen an die Verwaltung und den Gemeinderat gerichtet werden.

2. Bebauungsplan "Böblinger Weg 2. Erweiterung und Änderung"; Satzungsbeschluss

Bereits Anfang Mai diesen Jahres wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Böblinger Weg 2. Erweiterung und Änderung“ beschlossen. Vom 30. Oktober 2017 bis einschließlich 1. Dezember 2017 lag dieser öffentlich aus. Auch wurden in dieser Zeit 21 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben.

Bevor der Gemeinderat den Satzungsbeschluss fasste, hat er über die im Rahmen der Auslegung / Beteiligung eingegangenen Anregungen beraten:   

Mit der unteren Naturschutzbehörde haben intensive Abstimmungen stattgefunden. Letztlich musste eine Regelung gefunden werden, um den ökologischen „Ausgleich vom Ausgleich“ in eine rechtlich belastbare Form zu bekommen. Dies ist dann durch den städtebaulichen Vertrag mit dem Landratsamt vom Sommer 2017 erfolgt. Neben den darin festgestellten planinternen Maßnahmen werden seitens der Stadt auch Nisthilfen angebracht. Die Umsetzung dieser Maßnahme wie auch des Bebauungsplanes kann erst erfolgen, wenn die Baumaßnahmen der Schönbuchbahn abgeschlossen sind. Die Anregungen der unteren Naturschutzbehörde werden allesamt berücksichtigt.

Auch den Anregungen des Landwirtschaftsamtes konnte insoweit nachgegangen werden, als die bislang nicht umgesetzten Maßnahmen auf Wiesenflächen nun wieder auf Wiesenflächen stattfinden, also auf Bereichen, die landwirtschaftlich eher unattraktiv sind. Im vorliegenden Fall hat es sich allerdings angeboten, die Ausgleichsfläche quasi 50 m nach Norden zu verschieben auf Wiesenflächen, die sich im Besitz der Stadt befinden.

3. Golfclub Schönbuch; Entwicklung eines Vegetationsmanagementplans

Die ökologische Ausrichtung eines Golfplatzes hat auch für den Golfclub eine hohe Bedeutung, und das nicht nur auf dem Papier. Dabei geht es immer ein Stück weit um einen Spagat zwischen den intensiv gepflegten und bearbeiteten Flächen, die für den Spielbetrieb unabdingbar sind, und den anderen Bereichen der Roughs und Semiroughs und der Randbereiche um den Platz herum.

Daher hat der Golfclub im Rahmen einer Masterthesis „die Entwicklung eines Vegetationsmanagementplans als Grundlage einer nachhaltigen Pflege der Extensivflächen auf einer Golfanlage“ – dargestellt am Beispiel der Golfanlage Schönbuch – erarbeiten lassen. Darin wird neben der historischen Entwicklung auf dem Schaichhof  auch eine sehr genaue Bestandsanalyse der Extensivfläche dargestellt und ein kurzer Vergleich mit der Golfanlage Solitude sowie einer Anlage im südlichen Bayern gezogen.

Im Ausblick hält die Verfasserin fest: … eine naturnahe und nachhaltige Vegetationsentwicklung als Grundlage einer nachhaltigen Pflege bietet auch Golfanlagen die Gelegenheit bisher nichtgenutzte Potentiale zu nutzen und dabei die Pflege zu extensivieren. Außerdem zeigt sich, dass die Methode der pflanzensoziologischen Einordnung und der Arbeit mit der pflanzensoziologischen Literatur nicht nur in Parkanlagen anzuwenden ist, sondern auch auf sportlichen Flächen wie Golfanlagen. Auch öffentliche Grünanlagen können so naturnah und nachhaltig entwickelt werden.

Die Verfasserin der Masterthesis Frau Bianca Hohn und der Geschäftsführer Herr Mark Frederik Elsäßer erläuterten in der Sitzung die Thesis.

4. Abschluss der Anschlussarbeiten für das WLAN am Schönbuch-Gymnasium für die Durchführung des Tabletprojektes in Ebene 1 und 3

Abschluss der Anschlussarbeiten für das WLAN am Schönbuch-Gymnasium für die Durchführung des Tabletprojektes

In der Sitzung des Gemeinderates am 3. Mai 2017 wurden die Arbeiten für die Vorbereitung des WLAN auf Ebene 5 im Schönbuch-Gymnasium für die Durchführung des Tabletprojektes vergeben. Als Kostenrahmen wurden 75.000 Euro hierfür als außerplanmäßige Ausgabe vorgesehen und genehmigt.

Im Laufe der Baumaßnahme hat sich herausgestellt, dass im Zuge der Arbeiten die Decke im Computerraum 152 im Schönbuch-Gymnasium erneuert werden muss. Über diese Vergabe hat der Verwaltungsausschuss am 16.05.2017 entsprechend beraten und die Ausgabe in Höhe von 15.000 Euro genehmigt.

Im weiteren Verlauf wurde der Verwaltung von Seiten des Planers und der ausführenden Firma vorgeschlagen, in den neugebauten Kanälen ebenfalls bereits die Leitungen für die Klassenräume unterhalb der Ebene 5, also Ebene 3 und Ebene 1 zu verlegen, da so der Brandschutzkanal abgeschlossen werden kann. Der Bürgermeister hat diesem Vorschlag zugestimmt und die Arbeiten in Höhe von 10.000 Euro beauftragt. So wurden bereits in den Sommerferien alle Datenleitungen in den Klassenräumen der Ebene 3 und 1 (unterhalb von Ebene 5) eingezogen und ohne Abschluss in den Kanälen belassen.

Nun beschloss der Gemeinderat die Abschlussarbeiten dieser Leitungen ebenfalls zu beauftragen. Die Ausführung dieser Maßnahme kann bereits im Frühjahr 2018 durchgeführt werden. Die Kosten für die Abschlussarbeiten werden mit rund 10.000 Euro beziffert.

5. Verabschiedung des Haushaltsplanes und des Wirtschaftsplanes 2018

Der Gemeinderat beschloss folgende Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2018:

I. Haushaltssatzung für das Jahr 2018

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 12. Dezember 2017 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:


§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen    EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von    34.909.000
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von    33.784.000
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von    1.125.000
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von    0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von    0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von    0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von    1.125.000
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von    34.047.500
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von    31.277.000
2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von    2.770.500
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von    5.277.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von    10.843.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von    -5.566.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von    -2.795.500
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von    0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von    230.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von    -230.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von    -3.025.500

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf     0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf    550.000 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf    6.700.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1.    für die Grundsteuer    
a)    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf    300 v.H.
b)    für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf    310 v.H.
    der Steuermessbeträge;    
2.    für die Gewerbesteuer auf    345 v.H.
    der Steuermessbeträge.    

II. Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Holzgerlingen


Aufgrund von § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigBG) in der Fassung vom 08. Januar 1992 (GBl. S.22) hat der Gemeinderat am 12. Dezember 2017 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 beschlossen:

Der Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes „Stadtwerke Holzgerlingen“ wird festgesetzt:

1.     Im Erfolgsplan
    Erträgen und Aufwendungen von je            3.307.000 €
    davon entfallen auf
    die Wasserversorgung                    1.387.000 €
    die Abwasserbeseitigung                    1.920.000 €

    Im Vermögensplan
    Erträgen und Aufwendungen von je             3.090.000 €
    davon entfallen auf
    die Wasserversorgung                         910.000 €
    die Abwasserbeseitigung                    2.180.000 €

2.     den im Vermögensplan vorgesehenen
Kreditaufnahmen in Höhe von                  770.000 €
    davon entfallen auf
    die Wasserversorgung                      420.000 €
    die Abwasserbeseitigung                       350.000 €

3.    den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von            0 €

4.    den Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von    2.000.000 €
III. Stellenplan
Im Stellenplan wird eine TVÖD 8 Stelle nach 9a hochgestuft.

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 wurde in der Gemeinderatssitzung am 21.11.2017 eingebracht. Das Planwerk wurde im Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 28.11.2017 öffentlich vorberaten und dem Gemeinderat die Verabschiedung empfohlen.  
Weiterhin hat sich der Verwaltungsausschuss mit dem Antrag der BNU-Fraktion zum Haushaltsplan 2018 befasst:
Die BNU-Fraktion beantragt einen Betrag in Höhe von 30 000.- € für Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Waldfreibad Holzgerlingen in den Haushalt 2018 einzustellen.

Es wurde beschlossen, dass die Verwaltung die Planung eines fest installierten Sonnensegels angeht. Über das Ergebnis der Planung soll der Gemeinderat im Frühjahr informiert werden. Dort soll dann über die entsprechende Ausführung beraten werden. Aufgrund der erwarteten Mehrerträge im Haushalt 2018, ist die Finanzierung dieser Maßnahme, ohne Änderung des Planentwurfes, gesichert.

Die Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler, BNU, CDU und SPD tragen ihre Haushaltsreden vor, die Reden können Sie im Nachrichtenblatt vom 22.12.2017 -Nr. 51 ab Seite 8 nachlesen.

6. Beteiligungsbericht 2016

Jede Gemeinde hat zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an der sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Dabei ist für jedes Unternehmen mindestens darzustellen:

Der Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens, der Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens, für das jeweilige letzte Geschäftsjahr die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Lage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen und –entnahmen durch die Gemeinde im Vergleich mit den Werten des vorangegangenen Geschäftsjahres, die durchschnittliche Beschäftigungszahl, die wichtigsten Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats oder der entsprechenden Organe des Unternehmens für jede Personengruppe.

Bei einer Beteiligung unter 25 vom Hundert kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken.

Die Finanzverwaltung hat den Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2016 fertiggestellt und diesen in der Sitzung erläutert.

7. Annahme von Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO 2. Halbjahr 2017 (Juli - November 2017)

Annahme von Spenden (Juli - November 2017)

Bei der Stadtverwaltung sind Spenden eingegangen, deren Annahme vom Gemeinderat noch nicht beschlossen wurde. Die Auflistung erfolgt nun mit den bis zum 30.11.2017 bekannten Spendeneingängen.

    Tag der Zuwendung    Spender    Betrag    Verwendungszweck
                
                
-    07.07.2017    Private Spende    200,00 €    Spende Gymnasium
-    24.08.2017    Private Spende    51.030,06 €    Förderverein Altenzentrum
-    15.09.2017    Private Spende        250,00 €    Jugendarbeit
-    10.10.2017    Private Spende    10.000,00 €    Bürgerstiftung
    10.11.2017    Private Spende         250,00€    Jugendarbeit
        Summe    61.730,06€    
                
Daneben sind bis zum 30.11.2017 Klein- und Sachspenden bis zu einem Betrag von 100 € bei der Stadt eingegangen. Insgesamt belaufen sich diese auf 1.129,70 €. Auch deren Annahme beschloss der Gemeinderat.

8. Ehrung langjähriger Gemeinderat


Bereits 35 Jahre gehört Stadtrat Heinz Renz dem Holzgerlinger Gemeinderat an. Diese lange ehrenamtliche Mitgliedschaft im Gremium wurde von Bürgermeister Dölker mit einer Laudatio und einem Geschenkkorb mit heimischen Produkten geehrt.
 

9. Verpflichtung von Dr. Alexander Failenschmid als Gemeinderat

Verpflichtung von Dr. Alexander Failenschmid als Gemeinderat

Stadtrat Dr. Günter Schick wird zum Jahresende aus dem Gemeinderat ausscheiden.
 
Als nachrückender Bewerber von der Liste der Freien Wähler wurde Herr Dr. Alexander Failenschmid vom Vorsitzenden auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben als Gemeinderat verpflichtet.

Stadtrat Alexander Failenschmid nimmt im Januar 2018 seine Arbeit als Gemeinderat auf.

10. Neubesetzung von Ausschüssen und Verbandsversammlungen

In einer offenen Wahl wählte der Gemeinderat Herrn Dr. Failenschmid einstimmig in die Ausschüsse und Verbandsversammlungen, denen auch sein Vorgänger Dr. Günter Schick angehörte.

Herr Dr. Alexander Failenschmid wird vertreten sein im:
-    Technischen Ausschuss als ordentliches Mitglied.
-    Verwaltungsausschuss als Stellvertreter.
-    Umlegungsausschuss Dörnach-West als Stellvertreter.

Darüber hinaus wird er als Vertreter bzw. Stellvertreter in folgende Verbandsversammlungen gewählt:
-    in die Verbandsversammlung des „Gruppenklärwerks Aichtal“ als ordentliches Mitglied.
-    in die Verbandsversammlung des „Zweckverbandes Gewerbepark Sol“ als Stellvertreter.

Stadtrat Dr. Alexander Failenschmid wird als Vertreter der Stadt in den „Förderverein Altenzentrum e.V.“ bestellt.

11. Stellenausschreibung Beigeordneter

Ioannis Delakos wurde am Sonntag im 1. Wahlgang zum Bürgermeister gewählt. Deshalb ist die Stelle des 1. Beigeordneten/Kämmerers baldmöglichst neu zu besetzen.

Nach dem Organisationsplan der Stadtverwaltung gehört zum Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten nach wie vor die Kämmerei. Der Beigeordnete hat gleichzeitig die Funktion des Kämmerers und ist Geschäftsführer der Stadtwerke.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der möglichst kurzfristigen Wiederbesetzung dieser wichtigen Funktionsstelle.

12. Jahresbericht zur Gemeinderatsarbeit 2017


Der Jahresbericht zur Gemeinderatsarbeit 2017 wurde im Gemeinderat vorgestellt.

13. Bekanntgaben und Verschiedenes -Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Zu 13.:
Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse wurden im Sitzungssaal durch Aushang bekannt gemacht.

gez.
Wilfried Dölker
Bürgermeister

 
 
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