Stadt Holzgerlingen
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Gemeinderat - Sitzungsprotokoll

vom 30.05.2017, 19:00 Uhr

In seiner Sitzung am 30. Mai 2017 hat der Gemeinderat über folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten:

Tagesordnungspunkte

1. Bürgerfragestunde

Zu Beginn der Tagesordnung konnten Fragen an den Gemeinderat und die Verwaltung gerichtet werden.

2. Jahresbericht der IAV-Stelle für das Jahr 2016

Frau Till von der IAV-Stelle Holzgerlingen stellte dem Gremium den Jahresbericht 2016 vor:

Insgesamt haben im Jahr 2016 1.825 (VJ 1.623) Beratungen stattgefunden, wovon 1.088 Demenzberatungen waren. Hier zeigt sich erneut sehr eindrücklich, dass die Demenzagentur das Herzstück der IAV-Tätigkeit darstellt. Mit 50,23 % war die Demenzberatung, vor der Pflegeberatung mit 31,97 %, der mit Abstand am meisten nachgefragte Bedarf.

Neben der Beratungstätigkeit ist die Öffentlichkeits- und Gremienarbeit eine sehr wichtige Aufgabe der IAV- und Demenzberatungsstelle. An insgesamt 19 Veranstaltungen nahmen 216 Interessierte teil.

Der Anteil der Klienten, die die IAV- und Demenzberatung in Anspruch nehmen, ist aus Holzgerlingen mit 59,72 % (VJ 50,49 %) mit Abstand am höchsten.

3. Bebauungsplangebiet "Dörnach-West"; Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes

Im Bebauungsplangebiet Dörnach-West wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche mit Investoren, Bauträgern, Behörden und Träger öffentlicher Belange geführt. Die Gremien wurden zu diesen Maßnahmen informiert. Dies betrifft insbesondere die Wohnanlage zwischen Anne-Frank-Straße sowie die westlich davon gelegenen Reihenhäuser. Ebenso wurden die Gremien über die Bauabsichten auf dem südöstlichsten Baugrundstück (gegebenenfalls Hotel) informiert.

Diese Veränderungen wurden vom Büro Baldauf in die Fortschreibung des städtebaulichen Konzeptes, Vorabzug vom 05.05.2017, eingearbeitet.

Mit einer Enthaltung beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung auf dieser Basis den Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten.

4. Erschließungskonzeption Baugebiet "Dörnach-West"

Das Baugebiet „Dörnach-West“ hat in seiner aktuellen Ausprägung eine Fläche von rund 6,3 Hektar. Nachdem im vorangegangenen Tagesordnungspunkt der Stand des städtebaulichen Konzepts dargestellt wurde, wurden dem Gemeinderat nunmehr die schon bestehenden Festlegungen zur Erschließungskonzeption erläutert.

Gehwege, Stellplätze, Entwässerung
Dem Konzept in Hülben I und II folgend sind an der Werastraße beidseitig Gehwege vorgesehen; an den anderen Straßen jeweils einseitig. Die Fahrbahnbreiten der Straßen variieren zwischen 6 m und 5,65 m. Diese Fahrbahnbreiten sind an der höchst zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h    (= Zone 30) orientiert.

Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es rund 60 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum; Grünflächen und Spielplätze im nördlichen Bereich entlang dem landwirtschaftlichen Weg sowie ganz im Süden auf den unterirdischen Retentionsboxen, sowohl für eine Kindertagesstätte als auch als öffentlicher Spielplatz. Eine weitere wenn auch kleine Spielfläche kann im Osten des Gebiets nahe der Unterführung der Turmstraße entstehen.

Das Baugebiet „Dörnach-West“ wird wie Hülben I und II künftig im Trennsystem entwässert. Das bedeutet, fäkales Abwasser wird Richtung Kläranlage abgeleitet, teilweise durch den Kanal Unterführung Turmstraße, teilweise durch den neuen Kanal unter der B 464 Richtung Bahnhofstraße. Beide Abwasserstränge treffen sich in der Einmündung Bahnhofstraße und Turmstraße.

Das Regenwasser soll zum südlichen Rand des Baugebiets geführt, dort in unterirdischen Speichern gesammelt und entlang des landwirtschaftlichen Wegs / Radweg Richtung Süden abgeleitet werden. Auf den letzten rund 60 m wird das Regenwasser als Bachlauf zu Tage treten, um dann in den Wassergraben nördlich des Anwesens Altdorfer 37 einzuleiten.

Nahwärmeversorgung
Dass auch das Gebiet Dörnach-West ähnlich Hülben II und Teile von Hülben I durch ein Nahwärmenetz mit Wärme versorgt werden soll, hat der Gemeinderat schon vor längerer Zeit beschlossen. In seiner Sitzung am 09.03.2017 wurden die Stadtwerke Sindelfingen mit der Errichtung eines Netzes und der Versorgung des Gebietes beauftragt. Im Gegensatz zu Hülben II soll es in Dörnach-West den Kunden erlaubt werden, solarthermische Kollektoranlagen zu errichten sowie Einzelöfen mit Wassertaschen zur Brauchwassererwärmung zu installieren, jeweils zu angepassten Grundpreisen.  

Stromversorgung und Datenkabel
Bei der Stromversorgung gibt es aufgrund des Konzessionsvertrages keine Alternative. Bei der Fortschreibung des Bebauungsplanes werden eventuelle Standorte für Umspannstationen festgeschrieben. Von dort aus wird das gesamte Gebiet versorgt.

Auch die Versorgung mit Datenkabel ist von ganz überragender Bedeutung für ein Neubaugebiet. Für Dörnach-West stellen sich aktuell bis zu drei Optionen.

Dem Gemeinderat war es wichtig darauf hinzuwirken, dass jedes Grundstück mit wenigstens einem Glasfaseranschluss versehen wird.

5. Bebauungsplanverfahren "Taubenäcker, 1. Erweiterung"; Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanentwurf

Die Anhörungsrunde für das Bebauungsplanverfahren Taubenäcker 1. Erweiterung, ist abgeschlossen. Der Gemeinderat wurde über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanentwurf informiert.


Seitens der Bürgerschaft sind keine Anregungen zum Bebauungsplan eingegangen.

Ein noch zu klärender Punkt ist die Frage der Regenwasserbewirtschaftung. Hier wurde in einem Vorgespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt versucht, auch das Regenwasser in den Schmutzwasserkanal in der Tübinger Straße einzuleiten. Dies hätte erschließungstechnisch erhebliche Vorteile, ist aber leider wasserrechtlich nicht zulässig. Insofern bleibt es bei dem ursprünglichen Gedanken, das unbelastete Dachflächenwasser zu sammeln und den gedrosselten Abfluss in den Eschelbach abzuleiten.

Die ökologische Relevanz des Gebietes ist noch nicht abschließend bewertet. Untersuchungen werden noch bis Ende Mai andauern. Vorab ist bekannt, dass als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Nisthilfen in angrenzenden Bereichen angebracht werden müssen. Dies wird unproblematisch sein. Die artenschutzrechtliche Untersuchung wird letztlich in den Umweltbericht / Grünordnungsplan miteinfließen. Für den Umweltbericht ist u.a. von Bedeutung, ob es bei der derzeit im Bebauungsplanvorentwurf vorgesehenen Dachbegrünung bleibt. Deren Festsetzung macht eigentlich nur bei Massivbauten Sinn. Bei hallenartigen Gebäuden mit großer Spannweite ist der damit verbundene zusätzliche Aufwand erheblich. Ein Hauptargument für begrünte Dächer ist der verzögerte Wasserabfluss sowie die Speicherfähigkeit des Substrates. Da aber ohnehin eine Regenwasserretention notwendig ist, käme dieser Vorteil eher nicht zum Tragen.

Der Eingriff in die Natur und Umwelt wird im Zuge des Umweltberichtes ermittelt. Die Ausgleichsmöglichkeiten im Gebiet sind eher gering. In den stadteigenen Flächen östlich der Bebauungsplangrenze wird eine entscheidende ökologische Verbesserung kaum möglich sein. Die Verwaltung tendiert deshalb dazu, Teile der Waldrefugien als Ausgleichsmaßnahme einzubringen, wie dies im Bebauungsplangebiet Aichtalstraße II auch gemacht wurde.

6. Erweiterung Zweckverband Sol

Die potentielle Erweiterung des Bebauungsplanes Sol im Norden und im Südosten wurde in den Gremien der beteiligten Gemeinden und in der Zweckverbandsversammlung bereits beraten.

Aus Sicht des Holzgerlinger Gemeinderates kann die Erweiterung sowohl im Norden als auch im Südosten entsprechend der Abstimmung mit Weil im Schönbuch erfolgen. Für die geplante bauliche Nutzung soll ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.

7. Breitbandausbau im Gewerbegebiet Buch/SOL durch die Deutsche Glasfaser Entwicklung GmbH/Deutsche Glasfaser Netz Operating GmbH

Die Firma Deutsche Glasfaser beabsichtigt in Holzgerlingen ein Hochleistungs-Glasfasernetz zu verlegen. Besonderes Interesse gilt in erster Linie dem Gewerbegebiet Buch / SOL und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt auch der Wohnbebauung von Holzgerlingen.

Beachtenswert ist die Tatsache, dass die Deutsche Glasfaser diesen Ausbau ausschließlich mit Eigenmitteln finanziert und keine öffentliche Förderung benötigt. Die Kosten tragen die späteren Kunden in Form von Gebühren. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus mit der Deutschen Glasfaser hierzu einen Kooperationsvertrag zu schließen.

Die Deutsche Glasfaser, die das Projekt gemeinsam mit Vodafone betreibt, umgeht die bestehenden Kupferleitungen in die Gebäude der Endabnehmer und legt das Glasfaser direkt in die Gebäude. Damit könne, so der Firmenvertreter, der die Vorgehensweise dem Gremium erläuterte, heute existierendes sogenanntes schnelles Internet mit 100 Megaboit Download-Geschwindigkeit locker überflügelt werden mit 300 mbit und mehr.

Die Deutsche Glasfaser hat bisher schon 170 derartige Projekte in Deutschland für 270 Millionen Euro umgesetzt und 180 000 Haushalte angeschlossen, in Süddeutschland ist Holzgerlingen allerdings die erste Stadt.

8. Lärmaktionsplan für die Stadt Holzgerlingen; Kenntnisnahme; Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Januar 2017 hat der Gemeinderat die Firma Soundplan beauftragt, die bestehende Lärmkartierung der LUBW für die B 464, Ortsumfahrung Holzgerlingen, zu aktualisieren. Mit dem Ausbau der B 464 wurde nämlich die Lärmschutzwand um knapp 500 m verlängert, was bis dato in den Plänen nicht abgebildet war. Das hatte dazu geführt, dass bei der grafischen Darstellung der Lärmeintrag in die bewohnten Gebiete relativ groß war. Außerdem wurden noch fehlende Lärmschutzbauwerke auf der Westseite der B 464 eingearbeitet und die Art der baulichen Nutzung im Bereich der B464 dargestellt. Es ist im Plan nun ersichtlich, wo Gewerbegebiet, wo Mischgebiet und wo Wohngebiete entweder durch Bebauungsplan ausgewiesen oder faktisch bestehen.

Sowohl in der 24-Stunden-Betrachtung (Lden) als auch in der Betrachtung der Lärmwerte zur Nachtzeit (Ln) hat es ganz beachtliche Verbesserungen gegeben. Insbesondere die zur Nachtzeit betroffenen Anwohner profitieren davon. Da in dem jetzt vorliegenden Plan auch die Gebietsart dargestellt ist, wird deutlich, dass praktisch kein Wohngebiet mehr betroffen ist und sich die Lärmauswirkung der B 464 weit überwiegend auf Misch- und Gewerbegebiet beschränkt.

Gegenstand der Lärmkartierung sind ausschließlich Hauptverkehrsstraßen über  3 Mio. Kfz pro Jahr. Alle anderen „Lärmquellen“ bleiben dabei unberücksichtigt.

Für die weitere Vorgehensweise sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Pläne bzw. Unterlagen der Öffentlichkeit dadurch zugänglich zu machen, dass sie über einen Vier-Wochen-Zeitraum im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Dies entspricht in etwa der Beteiligung in einem Bebauungsplanverfahren.
Für den Lärmaktionsplan gibt es keinerlei formale Vorschriften. Er entwickelt letztlich auch keine Rechtswirkung.

9. Auftragserteilung für die Installation einer optischen Belegarchivierung in der Stadtkasse und Bereitstellung einer Schnittstelle zur Führung einer E-Steuerakte in der Steuerverwaltung

Mit der Einführung des neuen Haushaltsrechtes wird im Bereich der Finanzverwaltung auch das Finanzverfahren ausgetauscht. Im Rahmen dieser Umstellung soll auch im Bereich der Stadtkasse / zentrale Buchhaltung die Ablage sämtlicher Belege, bspw. der Auszahlungsbelege und Rechnungen neu organisiert werden. Zukünftig soll dies über eine optische Belegarchivierung erfolgen.

Die Belege werden nach der Anordnung und Freigabe digital erfasst und in einem Archivsystem revisionssicher abgelegt. Eine händische Suche nach Papierbelegen entfällt zukünftig. Jeder Mitarbeiter kann dann direkt von seinem Arbeitsplatz nach den Anordnungen und Rechnungskopien suchen und sich diese bei Bedarf ausdrucken.

Der Gemeinderat beschloss hierzu die Vergabe in Höhe von 22.610 / brutto.

10. Investorenauswahlverfahren: Auslobung Zweistufiges Verfahren zur Grundstücksveräußerung "Ärztehaus und Wohnen - Garten- / Hintere Straße

Wie bereits mehrfach im Gremium behandelt, beabsichtigt die Stadt im Sanierungsgebiet „Stadtmitte-West II“ die Realisierung eines Ärztehauses und die städtebauliche Überarbeitung des gesamten vorderen Bereiches des Hinteren-/Gartenstraße hin zur Bahnhofstraße.

Hierzu ist geplant, die gemeindeeigenen Grundstücke im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens einem geeigneten Investor zur Realisierung eines Ärztehauses mit Wohn- und Gewerbeeinheit zu veräußern.
Die restlichen Flächen sollen zum Zwecke der Wohnnutzung überplant werden. Hierfür wird ein Ideenwettbewerb durchgeführt.

Beides soll nach dem Beschluss des Gemeinderates noch im Juni öffentlich bekannt gemacht werden, mit dem Ziel, Ende des Jahres eine Entscheidung und somit Vergabe der Grundstücke zu treffen.

11. Sanierung Böblinger Straße / Tübinger Straße; Ergebnis Kanaluntersuchung

ür die diesjährigen Straßenbaumaßnahmen wurden im Februar bis März 2017 die Abwasserkanäle befahren und auf Schäden untersucht. Das beauftragte Büro Auwärter und Rebmann legte nun eine Aufstellung vor, nach der drei Kanalhaltungen im Bereich der Ortsdurchfahrt und eine Vielzahl von Hausanschlussleitungen in offener Bauweise zu sanieren sind.

Die Auswechslung der Kanalhaltungen kann nur unter Vollsperrung erfolgen. Aufgrund der engen Zeitvorgaben für die Sanierung der Ortsdurchfahrt (Verwendung durch den Schienenersatzverkehr) ist es nicht möglich, die gesamten erforderlichen Arbeiten im Zusammenhang mit der derzeit laufenden Baumaßnahme innerhalb der Sommerferien abzuwickeln.

Daher beschloss der Gemeinderat, dass die zwischen Friedhofstraße und Eberhardstraße betroffenen 2 Kanalhaltungen zu einem späteren Zeitpunkt, ab 2019, ausgewechselt werden.
Für die Auswechslung der Abwasserhaltung fallen 45.000,-- € Baukosten an.

12. Bestellung von Astrid Hinrichs und Stella Grasser zu Eheschließungsstandesbeamtinnen

Dem Gemeinderat wurde mitgeteilt, dass Frau Astrid Hinrichs und Frau Stella Grasser aus organisatorischen Gründen zu Eheschließungsstandesbeamtinnen für den Standesamtsbezirk Holzgerlingen bestellt werden.

13. Neuregelung Betriebskostenzuschuss Waldkindergarten

In seiner Sitzung im März hat sich der Verwaltungsausschuss mit der Neuregelung des Betriebskostenzuschusses des Waldkindergartens beschäftigt und eine Orientierung an den vertraglichen Regelungen mit der evangelischen Kirchengemeinde befürwortet.

Mittlerweile haben mehrere Gespräche mit dem Vorstand der Wald-Igel stattgefunden. Bei näherer Betrachtung der finanziellen Auswirkungen einer tariflichen Bezahlung der ErzieherInnen des Waldkindergartens hat sich herausgestellt, dass sich der Eigenanteil der Wald-Igel von bisher rd. 5.000 € auf künftig rd. 14.000 € fast verdreifachen würde. Dies obwohl der städtische Zuschuss von derzeit rd. 83.000 € auf rd. 93.700 € steigen würde. Der Eigenanteil der Wald-Igel würde künftig bei jeder Tariferhöhung weiter ansteigen. Auf Dauer kann der Verein diese finanzielle Belastung nicht tragen, weshalb nach einer anderen Lösung gesucht wurde.

Ergebnis der Gespräche ist nun, dass sich die Wald-Igel verpflichten, jährlich einen Festbetrag in Höhe von mindestens 5.000 € als Eigenanteil zu erbringen. Die restlichen Aufwendungen trägt die Stadt. Im Gegenzug erhält die Stadt weitreichende Mitbestimmungsrechte im Betrieb des Waldkindergartens.
Der Waldkindergarten stellt eine besondere Form der Kinderbetreuung dar und bereichert die Betreuungslandschaft der Stadt sehr.

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.05.2017 mit diesem Sachverhalt beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Der Gemeinderat beschloss nun die Neuregelung des Betriebskostenzuschusses. Er wird sich von derzeit  jährlich rd. 83.000 € auf künftig rd. 102.000 € erhöhen.

14. Bekanntgaben und Verschiedenes - Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse wurden im Sitzungssaal durch Aushang bekannt gemacht.

gez.
Wilfried Dölker
Bürgermeister

 
 
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